Von Wolf Stegemann
Unter Verletzung der Abrüstungsbestimmungen des Versailler Vertrags wurde die allgemeine Wehrpflicht im Deutschen Reich mit dem „Gesetz über den Aufbau der Wehrmacht“ am 16. März 1935 eingeführt und mit dem Reichsverteidigungsgesetz vom 21. Mai 1935 ausgestattet. Es sah eine vorläufige Friedensstärke von 36 Divisionen mit 550.000 Mann vor. In einer „Friedensrede“ bot Hitler Nichtangriffspakte an. Zwar protestierten die Westmächte und Italien gegen Hitlers Vorgehen, doch folgten keine Aktionen gegen Deutschland. Großbritannien unterlief die gemeinsamen Bemühungen sogar durch das Arrangement mit Hitler im „Deutsch-Britischen Flottenabkommen“ vom 16. Juni 1935. Weiterlesen






