Von Wolf Stegemann
Der Rothenburger Gewerbeoberlehrer und Künstler Ernst Unbehauen musste sich am 28. März 1947 der Spruchkammer Rothenburg stellen und wurde als „belastet“ in die Gruppe II eingestuft. Denn Ernst Unbehauen hatte sich den Nationalsozialisten mit seiner antisemitischen Kunst nicht nur angedient, er war eine von ihnen. Allerdings war Unbehauen mit der Einstufung als „Belasteter“ nicht einverstanden und legte Berufung ein. Dieser wurde stattgegeben und am 18. November 1947 verhandelte die Berufungskammer Ansbach (Ber.Reg.Nr. 1132 B 47/Gb) über Unbehauen. Sie meinte, das Ernst Unbehauen zu recht als „belastet“ sei, stufte ihn aber niedriger ein, weil Unbehauen als Künstler keine Erfahrung in politischen Dingen gehabt hatte. Somit kam er als „Minderbelasteter“ aus dem Berufungsverfahren glimpflich davon. Bei Abschluss der Entnazifizierungen in des Westzonen in einem Nachverfahren sogar als harmloser „Mitläufer“. Weiterlesen

