Justiz I: Juristen demontierten als Handlanger des Regimes nach Recht und Gesetz Menschlichkeit und Gerechtigkeit und setzten nach 1945 ihre Karrieren fort

J0stiz. die Stützen der Gesellschaft; Gemälde von George Grosz

J0stiz. die Stützen der Gesellschaft; Gemälde von George Grosz

Von Wolf Stegemann

Die Geschichte der Justiz im Dritten Reich ist eine Geschichte fortschreitender Pervertierung des Rechts: Ob bei den Morden der Röhm-Aktion oder bei der Verfolgung und Ermordung von politischen Gegnern und rassischen Minderheiten: Richter, Staatsanwälte und Angehörige des Reichsjustizministeriums waren willige Helfer des NS-Regimes. Statt Recht und Gesetz im Sinne objektiver Gerechtigkeit zu verteidigen, ließ die Justiz die Demontage des Rechtsstaates zu und stellte sich in den Dienst eines mörderischen Systems. Reichskommissar und Jurist Hans Frank schaltete 1933 die Justiz gleich und erklärte im September 1933:

„Wir bekennen uns offen dazu, dass wir nationalsozialistische Juristen in jedem Recht nur das Mittel zu dem Zweck sehen, einer Nation die heldische Kraft zum Wettstreit auf dieser Erde sicherzustellen.“ Weiterlesen

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Justiz II: Auch im Amtsgericht wurde Recht so gesprochen, wie es die Nationalsozialisten vorgaben – Eine Beugung des Recht durch Verbeugung vor Adolf Hitler

Das frühere Amtsgericht Rothenburg heute - eine Apotheke

Das frühere Amtsgericht Rothenburg heute – eine Apotheke

Von Wolf Stegemann

Über das Rothenburger Amtsgericht vorm Rödertor, in dem heute eine Apotheke Medikamente verkauft, ist bislang wenig bekannt. Bislang ist in Archiven kein Verhandlungsregister gefunden worden, lediglich zwei Zugangsbücher der Einlieferung und Entlassung in das Amtsgerichtsgefängnis. Zudem lässt sich auch aus den Polizeibüchern herauslesen, dass das Amtsgericht Rothenburg zwischen 1933 und 1945, auch davor und danach, wohl alle Hände voll zu tun hatte, Verkehrsübertretungen, mutwilliges Zerstören von Gartenzäunen, Diebstähle der kleineren Art, so genannte „Eierdiebe“, Verleumdungen und kleine Betrügereien zu bestrafen, Haftbefehle auszustellen, Ehen zu scheiden und das Grundstückregister zu führen. Die meisten Straftaten kamen vor die Strafkammern des Landgerichts Ansbach, politisch bewertete auch vor das Sondergericht Nürnberg. Weiterlesen

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Justiz III: Mord oder Totschlag? Wo Hitler heute noch präsent ist: auch in den Strafgesetzbüchern der Bundesrepublik

Mord odert Tötung? Das bestimmen im StGB heute nich die NS-Juristen

Mord oder Tötung? Das bestimmen im StGB heute noch die NS-Juristen

Von Wolf Stegemann

„Mord-Paragraf. Völkisches Recht. Der Mord-Paragraf ist eine Erfindung der Nazis. Wie konnte er sich so lange halten?“ Die Zeit, 12. Dezember 2013.

Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag im Strafgesetzbuch § 211 stammt noch aus nationalsozialistischer Zeit. Mord wurde damals neben dem Totschlag eingeführt, und es wurde festgelegt, wann ein Totschlag als Mord und damit nur mit der Todesstrafe zu ahnden ist. Dieser von der NS-Justiz eingeführte Mordparagraf wurde von der Bundesrepublik übernommen, nur nicht die Todesstrafe. Diese wurde durch eine lebenslange Freiheitsstrafe ersetzt, die das Gericht aussprechen musste, wie deren Vorgänger im Dritten Reich die Todesstrafe, wenn sie auf „Mord“ erkannt haben.

Heute ist es so, wie die SZ schrieb: Wenn zum Beispiel eine Frau nach einem langjährigen Ehe-Martyrium ihren Haustyrann nachts umbringt, bleibt dem Gericht kaum eine Wahl: Lebenslange Haft für einen Mord aus „Heimtücke“, obwohl dieses Urteil nicht der Schuld angemessen ist. „Heimtücke“ in der heutigen Gerichtssprache ist noch ein folgenschweres Überbleibsel aus dem NS-Jargon. Daher wächst der Druck von Justizkreisen und Anwaltverbänden auf die Regierung, endlich übernommene Nazi-Gesetztexte zu reformieren. Weiterlesen

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Justiz IV: Zivile Kriegsgerichtsbarkeit – Scharfe NS-Gesetze und gnadenlose Richter bedrohten das Alltagsleben mit Gefängnis, Zuchthaus, KZ und dem Fallbeil

Die Justiz machte sich zum Instrument des Partei udn der nationalsozalistischen Ideologie

Die Justiz machte sich zum Instrument des Partei umd der nationalsozalistischen Ideologie

Von Wolf Stegemann

Vorbemerkung. In den nachfolgenden Artikeln über Gerichtsfälle des Sondergerichts Nürnberg mit Rothenburger Angeklagten kommen die unterschiedlichsten Delikte vor, die vor NS-Sondergerichten zur Verurteilung kamen. Dieser Überblick über die damals gängigen Strafdelikte und ihre Strafbewehrung sollen zum besseren Verstehen von Anklagen und Urteilen der Sondergerichtsverhandlungen beitragen (siehe auch „Sondergericht Nürnberg 1: Durch nachdrückliche Ausübung der Strafgewalt…“). Weiterlesen

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Sondergericht Nürnberg (1): Durch nachdrückliche Strafgewalt sollten „unruhige Geister“ gewarnt oder auch beseitigt werden – Ein besonders brutales Instrument der NS-Herrschaft

Justizgebäude in Nürnberg mit dahinterliegendem Gefängnis

Justizgebäude in Nürnberg mit dahinterliegendem Gefängnis

Von Wolf Stegemann

„In den Sondergerichten haben oft Männer gesessen, die unvorstellbares Leid verhindert haben. Der deutsche Richter in seiner Gesamtheit ist im Dritten Reich intakt geblieben, er hat nicht vor Hitler kapituliert.“ Artur Sträter, CDU-NRW-Justizminister, Juni 1947. Diese Aussage des Ministers war gelogen!

Sondergerichte in Deutschland gab es bereits vor der Machtergreifung  durch die Nationalsozialisten 1933. Mit ihnen reagierte die jeweilige Staatsmacht auf Unruhen, indem sie ganze Komplexe von Straftatbeständen aus der Kompetenz der ordentlichen Gerichtsbarkeit herauslöste und speziell eingerichteten Spruchkörpern zuwies.

In der Weimarer Republik wurden mehrfach, auf Grundlage einer vom Reichspräsidenten erlassenen Notverordnung Sondergerichte mit unterschiedlichen Befugnissen und Verfahrensordnungen eingerichtet, sowie 1922 der „Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik“ errichtet, der 1926 wieder abgeschafft wurde. Eine besondere Erscheinung in dieser Zeit stellen die bayerischen Volksgerichte dar, die im November 1918 eingerichtet wurden und bis zu ihrer Auflösung im Mai 1924 etwa 31.000 Urteile fällten.
Im Anschluss an die Notverordnung „gegen den politischen Terror“ vom 9. August 1932 ordnete die Reichsregierung unter von Papen die Einrichtung von Sondergerichten in bestimmten Oberlandesgerichts- und Landesgerichtsbezirken an. Die Verfahren waren durch eine massive Einschränkung der Verteidigungsrechte des Angeklagten und den Ausschluss von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung des Gerichtes gekennzeichnet. Mit Wirkung zum 21. Dezember 1932 wurden diese Sondergerichte aufgehoben (nach Wikipedia, 2015). Weiterlesen

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Sondergericht (2): Blick nach Windsbach – Mitte 1933 kein Gnadenerlass vom bayerischen Justizministerium für den 70-jährigen jüdischen Pferdehändler Josef Bär

Gefangenenbucg Nürnberg mit der Josef Bär-Eintragung (Ausriss)

Gefangenenbuch Nürnberg mit der Josef Bär-Eintragung (Ausriss)

Von Wolf Stegemann

Eine dünne und erkennbar nicht vollständige Akte über eine gescheiterte Gnadensache gibt Auskunft darüber, wie bereits wenige Wochen nach Hitlers Machtübernahme die Behörden reagierten, wenn es um „Judensachen“ ging. Dies musste der 70-jährige Windsbacher Pferdehändler Josef Bär und seine Frau Ida zwischen März und Juni 1933 erfahren. Weiterlesen

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Sondergericht (3): Das Ende einer SA-Karriere. Wilhelm Stegmann aus Schillingsfürst legte sich 1933 mit der SA und dem Frankenführer Streicher an. Hitler ließ ihn fallen

Wilhelm Stegmann aus Schillingsfürst

Wilhelm Stegmann

Von Wolf Stegemann

Er ist der Prominenteste aus dem Bezirk Rothenburg, der vor dem Sondergericht Nürnberg angeklagt und in nichtöffentlicher Sitzung, dennoch aufsehenerregend, verurteilt wurde. Wilhelm Stegmann (1899-1944), ein früher NSDAP- und SA-Kampfgenosse Hitlers (Mitgl.-Nr. 24.713), der in den 1920er-Jahren mehrere NSDAP-Ortsgruppen im Mittelfränkischen gegründet hatte, darunter auch Rothenburg ob der Tauber. Zu dieser Zeit wohnte der Diplom-Landwirt in Schillingsfürst, war beruflich als Gutsinspektor im Dienste des Fürsten von Hohenlohe (später eigenständiger Pächter) und politisch für die Partei tätig. Seine Polit-Stationen: SA-Gausturmführer Franken, SA-Gruppenführer, Mitglied im Reichstag, Führer des neugegründeten „Freikorps Franken“, 1933 Austritt aus der NSDAP, Agitation gegen den Frankenführer Julius Streicher, danach Verbot seines Freikorps und Verhaftung am 23. März 1933, Schutzhaft im Konzentrationslager, Verurteilung vor dem Sondergericht Nürnberg (1936), danach Gefängnis Nürnberg, Zuchthaus Ebrach, Gestapo-Gefängnis Berlin, KZ Buchenwald, auf Bewirken Himmlers Entlassung 1938, Verwalter einer Staatsdomäne in Braunschweig, 1944 eingezogen in Dirlewangers berüchtigtes SS-Bewährungsbataillon für ehemalige KZ-Häftlinge und Strafgefangene, 1944 Tod bei Kampfhandlungen an der Ostfront. Weiterlesen

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