Von Wolf Stegemann
Die Geschichte der Justiz im Dritten Reich ist eine Geschichte fortschreitender Pervertierung des Rechts: Ob bei den Morden der Röhm-Aktion oder bei der Verfolgung und Ermordung von politischen Gegnern und rassischen Minderheiten: Richter, Staatsanwälte und Angehörige des Reichsjustizministeriums waren willige Helfer des NS-Regimes. Statt Recht und Gesetz im Sinne objektiver Gerechtigkeit zu verteidigen, ließ die Justiz die Demontage des Rechtsstaates zu und stellte sich in den Dienst eines mörderischen Systems. Reichskommissar und Jurist Hans Frank schaltete 1933 die Justiz gleich und erklärte im September 1933:
„Wir bekennen uns offen dazu, dass wir nationalsozialistische Juristen in jedem Recht nur das Mittel zu dem Zweck sehen, einer Nation die heldische Kraft zum Wettstreit auf dieser Erde sicherzustellen.“ Weiterlesen







