Sondergericht (3): Das Ende einer SA-Karriere. Wilhelm Stegmann aus Schillingsfürst legte sich 1933 mit der SA und dem Frankenführer Streicher an. Hitler ließ ihn fallen

Wilhelm Stegmann aus Schillingsfürst

Wilhelm Stegmann

Von Wolf Stegemann

Er ist der Prominenteste aus dem Bezirk Rothenburg, der vor dem Sondergericht Nürnberg angeklagt und in nichtöffentlicher Sitzung, dennoch aufsehenerregend, verurteilt wurde. Wilhelm Stegmann (1899-1944), ein früher NSDAP- und SA-Kampfgenosse Hitlers (Mitgl.-Nr. 24.713), der in den 1920er-Jahren mehrere NSDAP-Ortsgruppen im Mittelfränkischen gegründet hatte, darunter auch Rothenburg ob der Tauber. Zu dieser Zeit wohnte der Diplom-Landwirt in Schillingsfürst, war beruflich als Gutsinspektor im Dienste des Fürsten von Hohenlohe (später eigenständiger Pächter) und politisch für die Partei tätig. Seine Polit-Stationen: SA-Gausturmführer Franken, SA-Gruppenführer, Mitglied im Reichstag, Führer des neugegründeten „Freikorps Franken“, 1933 Austritt aus der NSDAP, Agitation gegen den Frankenführer Julius Streicher, danach Verbot seines Freikorps und Verhaftung am 23. März 1933, Schutzhaft im Konzentrationslager, Verurteilung vor dem Sondergericht Nürnberg (1936), danach Gefängnis Nürnberg, Zuchthaus Ebrach, Gestapo-Gefängnis Berlin, KZ Buchenwald, auf Bewirken Himmlers Entlassung 1938, Verwalter einer Staatsdomäne in Braunschweig, 1944 eingezogen in Dirlewangers berüchtigtes SS-Bewährungsbataillon für ehemalige KZ-Häftlinge und Strafgefangene, 1944 Tod bei Kampfhandlungen an der Ostfront.

Reichsjustizministerium ordnete nichtöffentliche Verhandlung an

Die Verhandlung des Sondergerichts Nürnberg, bei der sich Wilhelm Stegmann zu verantworten hatte, fand unter Vorsitz von Landgerichtsdirektor Dietel und den beisitzenden Landgerichtsräten Dr. Auer und Dr. Bergler am 14. Februar 1936 statt. Mitangeklagt waren Hans Dingfelder aus Stuttgart-Zuffenhausen und Johann Rück aus Eyb bei Ansbach. Der Reichsminister der Justiz hatte bereits am 7. Januar in einem als „Geheim!“ und „Sofort!“ deklarierten Schreiben an den Generalstaatsanwalt in Nürnberg verfügt, dass die Verhandlung nicht vor dem 31. Januar 1936 stattfinden dürfe, die Öffentlichkeit bei der Verhandlung wegen Gefährdung der Staatssicherheit auszuschließen und von einem Antrag auf Einstellung des Verfahrens Abstand zu nehmen sei.

Den drei früheren hohen SA-Führern wurde ein Vergehen gegen die „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933 in Verbindung mit §§ 1 und 4 der „Verordnung des bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 23. März 1933 über  Wehrverbände“ vorgeworfen. Ankläger war der Erste Staatsanwalt für das Sondergericht Dr. Engert. Wilhelm Stegmann wurde zu 18 Monaten, Hans Dingfelder zu 12 Monaten Gefängnisstrafe verurteilt; das Gericht sprach Johann Rück frei. – Die Beschreibung der folgend geschilderten politischen Vorgänge beziehen sich hier nur auf den Text des Urteils als Quelle, geben also die offizielle einseitige nationalsozialistische Lesart, wie sie das Sondergericht feststellte, wieder.

Urteil des Sondergerichts im Fall Stegmann

Urteil im Fall Stegmann

Auszüge aus dem 25 Seiten umfassenden Urteil

Das Gericht stellte in seiner Begründung des Urteils fest, dessen Tenor vom Reichjustizministerium vorgegeben worden war, dass 1932 zwischen der Gauleitung Nürnberg und dem Angeklagten Stegmann Meinungsverschiedenheiten entstanden waren, die sich zuspitzten. Gleichzeitig nahm innerhalb der NSDAP-Ortsgruppe Ansbach „eine gewisse Unbotmäßigkeit gegen die Gauleitung“ überhand, da Stegmann in dieser Gruppe zahlreiche Anhänger hatte, die „seine feindselige Einstellung zum Gauleiter“ kannten und sie unterstützten. Um die Lage in Mittelfranken wieder zu beruhigen, enthob der SA-Stabschef Röhm am 8. Dezember 1932 Wilhelm Stegmann seines Kommandos über die Untergruppe Mittelfranken. Und übertrug sie dem Major Rakobrandt.

Gründung des „Freikorps Franken“ durch Wilhelm Stegmann

Vertrauend auf seine vielen Anhänger, ließ sich Stegmann auf eine Machtprobe mit dem Gauleiter Streicher ein und berief unter Missachtung seiner Kommando-Enthebung die Standarten- und Sturmbannführer zu einer Besprechung am 9. Januar 1933 nach Nürnberg ein, wo sich die Versammelten mit einer Treue-Erklärung auf die Seite Stegmanns stellten. Dies sei der Auftakt zur Gründung des „Freikorps Franken“ gewesen.

„Schon am nächsten Tag, den 10. 1. 33, schritt Stegmann im Gefühl seiner Macht auf der eingeschlagenen Bahn weiter. Er ließ durch einen Trupp ihm ergebener SA-Männer mit Gewalt die Geschäftsstelle der SA-Untergruppe Mittelfranken in Nürnberg, Badstraße 6, ausräumen; Schreibtische wurden erbrochen, Akten, Schreibmaschinen weggenommen; der gegen die Übergriffe protestierende Stabsführer Zech und 2 Angestellte der Geschäftsstelle wurden während dieser ,Aktion’ in einem Nebenzimmer gefangen gehalten“ (Auszug aus dem Urteil).

Zwei Tage später gab es vor dem Nürnberger Hotel „Deutscher Hof“ ein Handgemenge zwischen Anhängern Stegmanns und Streichers, das vom stellvertretenden Gauleiter Holz niedergeschlagen wurde. Daraufhin schickte Hitler an Wilhelm Stegmann am 12. Januar ein Telegramm mit dem Inhalt:

„Da Sie trotz meiner Ihnen persönlich gemachten Verwarnung sich abermals in schwerster Weise gegen die Parteiinteressen vergangen haben, bestätige ich nicht nur die vom Stabschef bereits ausgesprochene Enthebung von Ihrer Dienststellung, sondern nehme Ihnen auch strafweise Ihren Dienstrang ab.“

Adolf Hitler: Stegmann hat mich angelogen und sein Ehrenwort gebrochen

Stegmann bewaffnete die SA (1931)

Stegmann bewaffnete die SA (1931)

Wilhelm Stegmann gab daraufhin in der Presse die Erklärung ab, in der er diese Maßnahme als Unrecht bezeichnete und kündigte eine Fortsetzung des Kampfes an. Zwei Tage später erschien Stegmann in Grevenburg vor dem Führer, um sich zu rechtfertigen. Hitler nahm ihm das Versprechen ab, sich künftig aller die Partei schädigenden Handlungen zu enthalten und sich vor allem „um dienstliche Angelegenheiten der SA nicht mehr zu kümmern“.

Doch daran hätte er sich nicht gehalten. Denn auf der Rückreise von Grevenburg  nach Schillingsfürst kehrte Stegmann in der „Fränkischen Bauernstube“ in Ansbach ein, wo gerade unter Leitung von Hans Dingfelder eine SA-Versammlung stattfand, von der Stegmann angeblich nichts gewusst hatte. Dingfelder hätte ihn in den Nebensaal gebeten und Stegmann verkündete vor den versammelten SA-Männern von seinem Treffen mit dem Führer und dass er, Stegmann, sich jetzt in das Privatleben zurückziehen werde. In Schillingsfürst wurde er krank. In diesen nächsten Tagen sollen aus Ansbach und Umgebung Stegmann-Anhänger „scharenweise“ nach Schillingsfürst gepilgert sein. Hans Dingfelder, ein Stegmann-Getreuer, wurde am 18. Januar in Ansbach aus der SA ausgeschlossen und Wilhelm Stegmann trat am gleichen Tag aus der NSDAP aus. Am 20. Januar schickte Adolf Hitler an SA-Gruppenführer Dietrich ein Telegramm, in dem er Wilhelm Stegmann fallen ließ:

„Der frühere SA-Führer Stegmann hat am 14. Januar 1933 in Grevenburg, um sich wegen seines parteischädigenden Treibens zu rechtfertigen, in Gegenwart der Zeugen Reichstagspräsident Hermann Göring und Parteigenosse Wilhelm Brückner, flennend und zerknirscht, feierlich versichert, dass er in den Nürnberger Vorfällen gänzlich unbeteiligt gewesen sei, im Gegenteil, diese nun von seinen Untergebenen verübte Tat mit allen Mitteln zu verhindern gesucht habe.
In einem mir zur Verfügung gestellten, an den Reichstagspräsidenten gerichteten Brief gesteht Stegmann nunmehr ein, dass er selbst den Befehl zu diesen Ausschreitungen gegeben habe. Weiter hat er mir im Beisein dieser beiden Zeugen das feierliche Ehrenwort gegeben, sich künftighin aller weiteren parteischädigenden Handlungen zu enthalten.
Stegmann hat mich damit, wie er jetzt selbst eingesteht, auf das niederträchtigste belogen und sein Wort gebrochen. Dieses und die Berücksichtigung anderer Vorfälle veranlassen mich nunmehr, Stegmann sofort aus der NSDASP auszuschließen. Wer sich zu diesem Mann bekennt, wird damit ebenfalls aus der NSDAP ausgeschlossen. Ich erkläre weiter, dass eine Wiederaufnahme in die NSDAP der aus diesem Grunde Ausgeschlossenen niemals mehr meine Genehmigung erhalten wird.“

Ebenfalls am 20. Januar trat das von Stegmann und seinen Unterführern aufgestellte „Freikorps Franken“ mit einem Aufruf an die Öffentlichkeit, in der die Wiedereinsetzung Wilhelm Stegmanns gefordert wurde. Auszüge aus dem Aufruf:

„Die Standartenführer haben sich gegenseitig verpflichtet, ihre Standarten in alter Gefolgschaftstreue für den Endkampf Adolf Hitlers zusammenzuhalten und den revolutionären Geist der SA in den Reihen unserer Frankenstürme von neuem wachzurufen. … Das Freikorps bildet die Auffangorganisation für alle mit dieser in Cäsarenwahn verfaulten Gauleitung unzufriedenen Parteigenossen, für alle der großem nationalsozialistischen Bewegung innerlich Nahestehenden, die sich bisher nicht entschließen konnten, in die Ortsgruppen eines Gaues einzutreten, der von einem Julius Streicher geführt wird! … Kein Pfennig mehr für Streicher!“

Wilhelm Stegmann wollte die SA rein erhalten und vom Bonzentum befreien

Widersacher JUlius Streicher

Widersacher JUlius Streicher

Der Schillingsfürster stellte sich an die Spitze des Freikorps Franken, „um die SA für ihren Führer Adolf Hitler für den bevorstehenden Endkampf rein von Bonzentum und frei von Unsauberkeit zu erhalten“. Das Sondergericht glaubte diesen Ausführungen Stegmanns nicht:

„Stegmann will in diesem Zeitpunkt noch keine Ahnung davon gehabt haben, dass  der Führer kurz vor der Erreichung seines langjährigen politischen Kampfzieles stand; er will deshalb auch nicht empfunden haben, wie äußerst gefährlich sein Vorgehen war, mit dem er in diesem entscheidenden Augenblick seinem Führer in den Arm fiel und eine Spaltung der NSDAP in 2 feindliche Lager herbeizuführen drohte.“

Das Gericht führte sodann eine Reihe von Namen von Stegmann-Sympathisanten auf, die ebensolche Freikorps gründen wollten oder bereits gegründet hatten (z. B. „Freikorps Ruhr“),  zitierte Schreiben der Zustimmung und Absprachen der gegenseitigen Zusammenarbeit und dokumentierte mit Namen, Daten und Korrespondenzen, wie Stegmann versuchte, auch durch Einberufung von Versammlungen eine Opposition gegen die herrschende SA zu bilden. Dass er dies stets im Namen Hitlers tat, kreidete ihm das Sondergericht stark an, denn Hitler ließ am 12. März eine Erklärung verbreiten:

„Ich erfahre soeben, dass der frühere SA-Führer Stegmann in Fortsetzung seiner Schwindeleien erneut versucht, unter Missbrauch meines Namens aufzutreten. Herr Stegmann hat mich unter Bruch seines Ehrenwortes  belogen, ja sogar einige seiner Untergebenen bei mir in feiger Weise unwahr beschuldigt, um sich selbst zu decken. Er hat eine Meuterei angezettelt und sich damit selbst gerichtet. Alle Behauptungen, dass sich mein Urteil über Herrn Stegmann geändert hätten, sind ein neuer Schwindel.“

Verordnung mit dem Verbot der Wehrverbände

Daraufhin erließ am 13. März 1933 der damalige Kommissar für das Bayerische Staatsministerium des Innern eine Verbotsverfügung gegen das „Freikorps Franken“ und die von Stegmann herausgegebene Zeitung „Das Freikorps“ mit sofortiger Wirksamkeit. Er ordnete die polizeiliche Sicherstellung des Vermögens und der Druckschriften an. Dabei berief sich das Ministerium auf die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Vaterland“ vom 28. Februar 1933. Das Sondergericht stellte fest, dass sich der angeklagte Stegmann „zunächst scheinbar fügte“, da er einen Aufruf an die Freikorpsangehörigen erließ:

„Kameraden! Das Freikorps ist aufgelöst. Ich danke Euch für Eure Treue und Hingabe. Verleumdet und geächtet, vom Führer verstoßen haben wir trotzdem dem Führer und seiner Bewegung bis zum letzten Augenblick gedient… Es wird die Zeit kommen, wo man uns alle wieder braucht, dann werde ich wieder bei Euch sein.“

Diesen letzten Satz bewertete das Gericht als einen „Fingerzeig für seine [Stegmanns] Anhänger, dass trotz Verbot und Auflösung das letzte Wort noch nicht gesprochen sei. Es werden mit dem Abschied des Freikorps Franken schon wieder leise Hoffnungen auf seine Wiedergeburt erweckt.“

Nach Verbüßung der Strafe noch einige Monate im KZ Buchenwald

Frühes Plakat der SA

Frühes Plakat der SA

Das Sondergericht hatte die Frage zu klären, ob die Angeklagten Stegmann, Dingfelder und Rück ab dem 31. März 1933 verbotswidrig den organisatorischen Zusammenhang des aufgelösten Freikorps als eines Wehrverbandes im Sinne der genannten Verordnung aufrecht erhalten haben. Die Angeklagten verneinten dies. Dieser Verneinung mochte das Gericht nicht folgen und gelangte zu der Überzeugung, dass Stegmann und Dingfelder in den Jahren 1933/34 tatsächlich Hoffnungen auf Vergeltung und einen „kampflüsternen Hass gegen Gauleiter Streicher und andere politischen Widersacher hegten und sich aufgrund der ihnen fortlaufend zugetragenen Meldungen gewisse Erfolgsaussichten für sich errechnet hätten“. In der Urteilsbegründung interpretierte das Gericht fast jeden Satz in Briefen, die zwischen Stegmann und Dingfelder sowie andern ausgetauscht worden waren, so, dass schließlich eine Verurteilung wegen Vergehens gegen § 4 der „Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 23. März 1933 über die Wehrverbände“ zustande kam: 18 Monate Gefängnis für Wilhelm Stegmann, zwölf Monate für Hans Dingfelder und Freispruch für Johann Rück. Wilhelm Stegmann verbrachte die Gefängniszeit im Zuchthaus Ebrach und nach der Verbüßung bis 1938 im Gestapo-Gefängnis im Berlin und im KZ Buchenwald.

Polizei ermittelte die wirtschaftliche Situation der Familie in Schillingsfürst

Über die wirtschaftlichen Familienverhältnisse Stegmanns in Schillingsfürst zur Zeit der Gerichtsverhandlung gab Kriminal-Hauptwachtmeister Spitzbart von der Polizeidirektion Nürnberg-Fürth, Abteilung II, am 13. März 1936 an das Gericht in einem vierseitigen Schreiben Auskunft. Offensichtlich war dadurch die Frage zu klären, ob die Kinder in ein staatliches Fürsorgeheim gebracht werden müssten, wenn deren Erziehung in der Familie nicht gewährleistet erscheint.

„Was nun die Familienverhältnisse der Frau Emma Stegmann, geb. am 16. 9. 1900 zu Brüssel, anbetrifft, so lässt sich im Großen und Ganzen feststellen, dass sie sich mit Unterstützung ihrer nächsten Verwandten recht und schlecht durchschlägt. Sie hat für den Unterhalt und die Erziehung von 4 Kindern zu sorgen. 1) Otto, geb. 1924, 2) Gerhard, geb. 1925, 3) Irmgard, geb. 1927, 4) Ingeborg geb. 1928.
Das älteste der Kinder, Otto Stegmann, besucht die 1. Klasse der Realschule in Rothenburg o. T. und fährt täglich mit der Bahn hin und zurück… Sein Mittagessen erhält er im dortigen Schülerheim… Die übrigen Kinder der Frau Stegmann besuchen die Volksschule in Schillingsfürst. Auch für ihr Fortkommen können keine Bedenken erhoben werden. Ihre Erziehung ist durch die Frau Stegmann durchaus gewährleistet. Sie haben bis jetzt Entbehrungen nicht zu ertragen. … Die Lage der Familie ist allerdings, vom Gesichtspunkt der Gutsbewirtschaftung aus gesehen, ungünstig und muss falls sich in der nächste Zeit keine durchgreifenden Änderungen ergeben sollten, mit einer gewissen Besorgnis aufgenommen werden.“

Siehe auch: „Wilhelm Stegmann – Gründer der NSDAP-Gruppe Rothenburg und SA-Führer ,Gausturm Franken’ geriet 1933 in Ungnade, kam ins KZ und fiel 1944 in einem SS-Strafbataillon“

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 Quelle: Staatarchiv Nürnberg, Bestand: Anklagebehörde bei dem Sondergericht Nürnberg, Nr. 230

 

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