Wiedergutmachung (1): Eine ausufernde Bürokratie löste die anfängliche Willkür ab. Maßgebliche Behörden und Gesetze der Rückerstattungsverfahren im Überblick

Von Wolf Stegemann

Unter dem Titel-Stichwort Wiedergutmachung stellen wir hier eine Artikelreihe vor, wie in Rothenburg ob der Tauber nach Ende des Krieges mit der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts umgegangen wurde. Federführend war für Rothenburg die „Widergutmachungsbehörde III für Ober- und Mittelfranken“ in Fürth. Dann gab es beim Bayerischen Staatsministerium des Innern ein „Staatskommissariat für rassisch, religiös und politisch Verfolgte“, das Bayerische Staatsministerium für Finanzen, das Bayerische Landesentschädigungsamt München mit Zweigstelle Nürnberg, das Bayerische Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung mit den Außenstellen Nürnberg und Rothenburg ob der Tauber. Letztere war im „Haus der Militärregierung“ mit den Telefonnummern 637 und 638 untergebracht (Herrngasse, frühere NSDAP-Kreishaus). Noch vor 1949 zog diese Außenstelle mit  beibehaltener Firmierung Rothenburg nach Ansbach um. Die dortige „Betreuungsstelle für politisch und religiös Verfolgte“ wurde Mitte 1951 aufgelöst. Alle diese Dienststellen waren aufgefordert, bei Bedarf Standesämter, Finanzämter, Ordnungs- und Meldeämter in Rathäusern und Landratsämtern, Polizeiverwaltungen, Katasterämter, Amtsgerichte, Entnazifizierungsbehörden bei der Suche nach Dokumenten in das Wiedergutmachungsverfahren einzuschalten. Zudem musste die Wiedergutmachungsbehörde darauf achten, dass Entscheidungen nach Recht und Gesetz, Vorschriften und Anordnungen  getroffen wurden. Weiterlesen

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Wiedergutmachung (2): Zwölf Jahre lange Auseinandersetzung um die Rückerstattung der Sakralgegenstände der Synagoge – die Stadtverwaltung mischte bei der Beraubung 1938 mit

Von Wolf Stegemann

Die frühere jüdische Bürgerin Fanny Loewenthal (Jahrgang 1883) vom 24. August 1946, jetzt Stockholm/Schweden, wandte sich brieflich an die Stadt Rothenburg mit der Frage , wo denn verschiedene Gegenstände aus ihren Haus, das ihr 1938 weggenommen wurde, geblieben seien und wo sich heute die von ihr aufgelisteten sakralen Synagogengegenstände befänden. Der Schriftverkehr und die Verhandlungen darüber zogen sich über zwölf Jahre hin.
In dem Schreiben teilte sie dem Bürgermeisterbüro noch mit, dass sie aus ihrem Haus in der Herrngasse 26 vertrieben worden war und ihr dabei verschiedene Gegenstände weggenommen worden waren, die sie wiederhaben wollte. Dazu gehörten ein antiker Schrank aus der Renaissance, eine antike und mit Eisen beschlagene Holztruhe sowie eine Sammlung von antiken Zinngegenständen, darunter Krüge, ein Wasserspender, Milchbehälter, zwölf Teller und eine große Zinnplatte. Fanny Loewenthal schrieb, dass alle diese Gegenstände der Schreiner Peter Weiss in Besitz genommen und dem Museum übergeben hätte. Weiterlesen

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Wiedergutmachung (3): Das Landgericht Nürnberg verfügte die Rückerstattung des stattlichen Anwesens Herrngasse 26 an die Pferdehändlerswitwe Fanny Loewenthal in Stockholm

Von Wolf Stegemann

Fanny Loewenthal, geborene Freudenstein, Witwe des jüdischen Pferdehändlers Ludwig Loewenthal, wohnte in dem stattlichen Haus Herrngasse 26. Ausgestattet war das 1.929 Quadratmeter große Anwesen neben dem zweistöckigen Wohnhaus  mit einem Waschhaus, einem Stall, einem Schuppen und noch einem Stallgebäude mit Dungstätte, einer Scheune und einem Hofraum sowie mit einem Garten. Die Loewenthals waren wohlhabend. Zu ihrem Besitz gehörten noch das daneben stehende kleinere Wohnhaus Herrngasse 28 (siehe unten), zwei weitere Wohnhäuser, zwei Wiesen, die so genannten Bauerngrabenwiesen (8.110 qm und 5.560 qm), ein Grundstück am Erdbirnackerweg (480 qm) sowie die Erlenwiese (4.940 qm). Weiterlesen

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Wiedergutmachung (4): Am Vermögen Leopold Westheimers vergriff sich auch die Stadt. Die Kaufleute Weth und Unger mussten die Häuser wieder zurückgeben

Familie Leopold Westheimer zu besseren Zeiten in Rothenburg ob der Tauber

Familie Leopold Westheimer zu besseren Zeiten in Rothenburg ob der Tauber

Von Wolf Stegemann

Kurz vor der gewaltsamen Vertreibung der Rothenburger Juden aus der Stadt im Oktober 1938 galt es, ihnen ihr Eigentum, ihre Häuser und Grundstücke, ihre Geschäfte und das Inventar abzupressen, wenn sie nicht schon vorher unter Zwang „verkauft“ hatten. Gewinnler dieser vom Staat legalisierten Beraubungsaktion waren Nachbarn, Konkurrenten und die, die billigst zu Häusern kommen wollten. Darunter auch die Stadt Rothenburg.
Schon 1899 eröffnete Leopold Westheimer im Vorderhaus der Herrngasse 12 einen Lederwarenhandel und betrieb diesen auch als reisender Händler im Bezirk Rothenburg sowie in den angrenzenden Dörfern. Die Familie brachte es zu Wohlstand. Ihnen gehörten nicht nur das Haus in der Herrngasse, auch eins in der Kirchgasse sowie ein 150 Quadratmeter großer Garten mit Gartenhaus. Weiterlesen

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Wiedergutmachung (5): Jüdische Familie Mann durch die Partei mit Gewalt zum Verkauf der Vieh- und Pferdehandlung genötigt – Leonhard Assel übernahm 1938 das Anwesen

Von Wolf Stegemann

Einer der schwersten Zwangsentziehungen jüdischen Eigentums in Rothenburg war der Fall der jüdischen Vieh- und Pferdehandlung Gebr. Mann in der Adam-Hörber-Straße 23. Leonhard Assel, ausgewiesener Nationalsozialist und seit 1931 in der SA, übernahm 1938 das jüdische Anwesen. Mit Gewalttaten gegen die Familie Mann leitete die SA für ihr Mitglied Assel die Zwangsübernahme vor. Bei dem Anwesen handelte es sich um ein Wohnhaus mit Scheune und Stallungen, einer Autohalle, einem Garten und einem Hofraum. Weiterlesen

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Wiedergutmachung (6): Wohn- und Gasthaus „Zum Schwan“ wurde an die Erben der Brüder Steinberger 1954 aus formalen Gründen nicht zurückgegeben. Auch das Brauhof-Anwesens in der Galgengasse blieb im Besitz des Käufers

Von Wolf Stegemann

Im Zuge der Rückerstattung entzogenen jüdischen Besitzes fanden Anfang der 1950er-Jahre Verhandlungen der Erben der Brüder Emil und Siegfried Steinberger mit dem Brauereibesitzerehepaar Siegfried und Irma Unbehauen aus dem württembergischen Spielbach vor der Wiedergutmachungsbehörde für Ober- und Mittelfranken in Nürnberg-Fürth statt. Das Ergebnis wurde nach der mündlichen Verhandlung vom 29. Juni 1954 am 18. August verkündet. Es ging um den Zwangsverkauf des Wohn- und Gasthauses (Zum Schwan) in der Oberen Schmiedgasse 15. Die Brüder wohnten in diesem Haus. Weiterlesen

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Wiedergutmachung (7): Einigungen zwischen Lehmann und Wildermann um das Haus Obere Schmiedgasse 18 sowie Wimpfheimer und Weiß um das Haus Untere Schmiedgasse 5

Familie Lehmann am Burgtor 1910

Familie Lehmann am Burgtor 1910

Von Wolf Stegemann

Die Wiedergutmachungsbehörde befasste sich 1946 auch mit dem Verkauf des Metzgerei-Anwesens des jüdischen Metzgers Moritz Lehmann in der Oberen Schmiedgasse 18 an den nichtjüdischen Metzger August Wildermann aus der Spitalgasse und dessen Bruder Georg, Gast- und Landwirt in Unteröstheim. Der Verkauf fand schon am 4. September 1933 statt und nicht in der zugespitzten Vertreibungsatmosphäre der Juden von 1938. Dennoch überprüfte die Wiedergutmachungsbehörde diesen Verkauf, weil er in der judenfeindlichen Zeit des Nationalsozialismus stattgefunden hatte. Durch eine eidesstattliche Erklärung von August Wildermann vom 9. April 1946 und Vorlage des Kaufvertrags von 1933 wurde das 220 Quadratmeter große Anwesen nebst Metzgereigerechtigkeit wieder außer Kontrolle der Wiedergutmachungsbehörde freigegeben, da es keine Rückerstattungsforderungen gab. Weiterlesen

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