Von Wolf Stegemann
Unter dem Titel-Stichwort Wiedergutmachung stellen wir hier eine Artikelreihe vor, wie in Rothenburg ob der Tauber nach Ende des Krieges mit der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts umgegangen wurde. Federführend war für Rothenburg die „Widergutmachungsbehörde III für Ober- und Mittelfranken“ in Fürth. Dann gab es beim Bayerischen Staatsministerium des Innern ein „Staatskommissariat für rassisch, religiös und politisch Verfolgte“, das Bayerische Staatsministerium für Finanzen, das Bayerische Landesentschädigungsamt München mit Zweigstelle Nürnberg, das Bayerische Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung mit den Außenstellen Nürnberg und Rothenburg ob der Tauber. Letztere war im „Haus der Militärregierung“ mit den Telefonnummern 637 und 638 untergebracht (Herrngasse, frühere NSDAP-Kreishaus). Noch vor 1949 zog diese Außenstelle mit beibehaltener Firmierung Rothenburg nach Ansbach um. Die dortige „Betreuungsstelle für politisch und religiös Verfolgte“ wurde Mitte 1951 aufgelöst. Alle diese Dienststellen waren aufgefordert, bei Bedarf Standesämter, Finanzämter, Ordnungs- und Meldeämter in Rathäusern und Landratsämtern, Polizeiverwaltungen, Katasterämter, Amtsgerichte, Entnazifizierungsbehörden bei der Suche nach Dokumenten in das Wiedergutmachungsverfahren einzuschalten. Zudem musste die Wiedergutmachungsbehörde darauf achten, dass Entscheidungen nach Recht und Gesetz, Vorschriften und Anordnungen getroffen wurden. Weiterlesen


