Ermittlungen (2): Babette Abelein widerstand aus christlicher Einstellung der Dienstverpflichtung in der Munitionsanstalt Oberdachstetten. Sie kam in Schutzhaft

Frauen dienstverpflichtet in der Munitionsanstalt

Frauen dienstverpflichtet in der Munitionsanstalt

Von Wolf Stegemann

Das Rothenburger Bezirksamt ließ am 29. September 1938 die 51-jährige Rothenburger Hausfrau Babette Abelein aus der Judengasse 30 in Polizeihaft nehmen und ins Rothenburger Gefängnis einweisen, weil sie ihren Unmut über ihre Beorderung zum Arbeitseinsatz in der Heeresmunitionsanstalt Oberdachstetten äußerte. Sie sagte: „Der Staat hat uns unser Geld kaputt gemacht, jetzt soll alles verrecken.“ Das Bezirksamt Rothenburg fasste diese Äußerung als eine „absolut staatsfeindliche Einstellung“ auf. „Es ist bestimmt damit zu rechnen, dass sie in solchen Äußerungen auch weiterhin ihrem Unmut Luft machen würde. Sie war daher vorläufig festzunehmen.“ Im Gefängnis wurde sie am 1. Oktober vernommen. Sie sagte aus, dass sie vom Arbeitsamt vorgeladen und man ihr eröffnete, dass sie zur Arbeit in der Heeresmunitionsanstalt herangezogen werde. Weiterlesen

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Ermittlungen (3): Es begann mit einem unbedacht geäußerten abenteuerlichen Gerücht und endete für den Rothenburger Kurt Scheffler bei der Gestapo, vermutlich in einem KZ

Bahnhof Illesheim

Bahnhof Illesheim

Von Wolf Stegemann

Der Illesheimer Gendarmerie-Bezirksoberwachtmeister Schwarzmeier setzte am 19. Oktober 1938 den Rothenburger Oberbürgermeister in Kenntnis, dass Heinrich Feeß, 37 Jahre alt, Vertreter eines Rothenburger Geschäfts in Illesheim nachgefragt habe, ob hier Tags zuvor 30 Mann wegen Spionage erschossen worden seien. Der Illesheimer Gendarm hatte sofort den Rothenburger Heinrich Feeß noch vor Ort befragt, wie er zu einer solchen Frage komme. Dieser habe die Information von dem Malermeister Kurt Scheffler aus Rothenburg. Als Feeß daraufhin meinte, dass er dies nicht glaube, sagte Kurt Scheffler, dass er die Information aus „eigener und glaubwürdiger Quelle“ habe. Daher habe er, Feeß, Bauern in Illesheim befragt, ob sie etwas davon wüssten. Soweit die Einlassung von Heinrich Feeß. Polizist Schwarzmeier erkundigte sich noch bei dem Kommandeur des Fliegerhortes Illesheim, Oberstleutnant Preu, ob etwas vorgefallen sei, dass die Aussage der Erschießung stützte oder vermeintlich stütze. Dieser sagte, dass ein Teil der Luftnachschubkompanie zur Stadtbesichtigung nach Rothenburg gefahren sei. Zwei Tage später sei der Flieger der Landwehr, Peter Dressel, in das Standortlazarett in Nürnberg eingeliefert worden, um seinen Geisteszustand zu untersuchen. Dressel habe sich nämlich geweigert, sein Wehrstammbuch zu unterschreiben. Seine Begründung: Er werde sonst erschossen. Erst nach einem halbstündigen Zureden seines Vorgesetzten, Oberleutnant d. R. Hofmann aus Rothenburg, leistete er die Unterschrift. – Etwas wirr, diese Geschichte.
Daher schloss der ermittelnde Gendarm Schwarzmeier, dass das Gerücht von der Erschießung der Spione von Dressel stammen könnte und bat den Rothenburger Oberbürgermeister, den Malermeister Kurt Scheffler einvernehmen und eventuell noch weitere Zeugen ermitteln zu lassen. Weiterlesen

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Ermittlungen (4): Falsche Anschuldigungen als Racheakt der Ehefrau an ihrem die Scheidung begehrenden Ehemann – Staatsanwalt beim Sondergericht stellte das Verfahren ein

Von Wolf Stegemann

Wilhelm (Willi) Wittmann wohnte in der Galgengasse und lebte in Scheidung. Dies war der Grund dafür, dass der 29-jährige Wittmann von seiner Ehefrau im November 1938 bei der Polizei mit falschen Anschuldigungen angezeigt wurde. Damit kam ein Verfahren wegen staatsabträglichem Verhalten in Gang, das beim Sondergericht Nürnberg endete. Für den Beschuldigten positiv, denn das Verfahren wurde am 11. Februar 1939 von der Oberstaatsanwaltschaft eingestellt (Aktenzeichen Sog I Ja 256/39).
Durch die Anzeige der Ehefrau Babette Wittmann nahm Polizeihauptwachtmeister Weber von der Schutzpolizeiabteilung Rothenburg die Ermittlungen auf. Babette Wittmann gab zu Protokoll: Weiterlesen

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Ermittlungen (5): „Die erste Kugel, die fliegt, gehört dem Hitler durch den Kopf!“ – In Buch am Wald denunzierte einer den anderen. Der Staatsanwalt stellte das Verfahren ein

Friedenskreuz in Buch am Wald (Traisdorf) heute

Friedenskreuz in Buch am Wald (Traisdorf) heute

Von Wolf Stegemann

Georg Hellenschmidt, 40-jähriger Landwirt in Buch a. W., meldete der Gendarmeriestation Schillingsfürst, dass der Schreinermeister Ballbach die im Rundfunk übertragene Rede Hitlers am 26. September 1938 in der Wirtschaft Ebert nicht gehört habe. Auf die Frage Hellenschmidts, warum nicht, antwortete Ballbach: „Dös fällt mir ein, ich leg’ mich da lieber in mein Bette!“ Anderntags ging Hellenschmidt in das Spezereien-Geschäft von Ballbachs Frau Friederike und fragte diese, ob sie Hitler gehört habe. Sie sagte: „Wir wollen nichts wissen davon, wir haben uns ins Bett gelegt!“ Hellenschmidt insistierte: „Den hättest du hören dürfen!“ Darauf gab Friedericke Ballbach zu Antwort: „Wir wollen nichts wissen davon und wie wird es wieder hinausgehen, dass mein Mann fort muss.“

Der eine sagte das, der andere jenes

Ballbach war beim Einsatz „Österreich“ einige Tage eingerückt. Kurze Zeit nach diesem Gespräch im Laden musste ihr Mann nach Neuendettelsau einrücken. Einige Tage später, gab Hellenschmidt bei der Polizei an, der Schreiner Hans Altreuther habe ihm erzählt, die Frau Ballbach soll zu dem alten Pfeiffer gesagt haben „Die erste Kugel, die fliegt, gehört dem Hitler durch den Kopf, dann wäre es gleich Ruh’.“ Damit nicht genug. Hellenschmidt denunzierte weiter:

„Ferner habe ich noch gesprächsweise erfahren, dass Frau Ballbach in ihrem Laden zu Kunden gesagt haben soll: ,Diesmal hauen sie dem Hitler den Arsch doch kräftig aus!’ Dies hat das Dienstmädchen des Lehrers Heinlein gehört, die ebenfalls im Laden anwesend war. Sonst kann ich nichts berichten.“

Gendarmerie in Schillingsfürst hatte viele Protokolle zu schreiben

Die Schillingsfürster Gendarmen hatten nach dieser umfangreichen Denunziation des Landwirts Georg Hellenschmidt viel zu tun, alle Genannten zu vernehmen. Das Dienstmädchen des Lehrers, Margarete Gackstatter, befand sich im Reichsarbeitsdienstlager 6/132 in Waldmünchen und konnte nicht befragt werden. Später sagte sie aus, dass sie nichts dergleichen bei Frau Ballbach gehört habe. Sie habe sich lediglich aufgeregt, dass ihr Mann zum Militär einrücken sollte.

Hans Altreuther, 34 Jahre, zuerst Zeuge, später Beschuldigter

Der Schreiner Hans Altreuther in Buch Hs.-Nr. 77 sagte aus, „dass alle Angaben des Hellenschmidt bezüglich meiner Aussagen ihm gegenüber nicht richtig“ seien. Zu ihm habe der Pfeiffer überhaupt nichts gesagt. Vielmehr sei es so gewesen, dass er, Altreuther, mit dem Bauernsohn Fritz Reinwald zusammengestanden und über anstehende politische Ereignisse geredet hätte. Da seien sie auch auf Frau Ballbach zu sprechen gekommen, über die Reinwald sagte, dass sie unvorsichtig ihre Meinung äußere, die andere eigentlich nicht hören dürften. Was sie gesagt haben soll, hätte Reinwald allerdings nicht gesagt. Den Satz mit der Kugel in Hitlers Kopf sei nicht gefallen. „Diese Redensart habe ich überhaupt nicht gehört.“

Adam Pfeiffer, 67 Jahre, zuerst Zeuge, später Beschuldigter

Adam Pfeiffer, Altsitzer in Hs.-Nr. 43, sagte aus, dass die Ballbach sich aufgeregt habe, weil ihr Mann immer wieder eingezogen würde.

„Über den Führer, die Regierung, führende Persönlichkeiten und den nationalsozialistischen Staat hat sie aber nichts gesagt. Den Wortlaut ihrer Schimpfereien kann ich überhaupt nicht mehr sagen. Sie hat insbesondere überhaupt nicht gesagt, dass der Führer ein Kriegshetzer sei, dass ihn die erste Kugel treffen solle usw. Wenn andere gesagt haben, dass ich es gesagt haben soll, so ist das unwahr.“

Auch Handelsvertreter sagten gegen Friedericke Ballbach aus

Der verheiratete Kaufmann Georg Mittermeyer, Hs.-Nr. 81 in Buch a. W., wurde ebenfalls vernommen. Im Protokoll steht:

„Zu mir hat Hans Altreuther ebenfalls gesagt, dass Frau Ballbach zu Pfeiffer gesagt habe: ,Die erste Kugel gehört dem Hitler durch den Kopf, dann wäre es aus.“

Ein Margarine-Vertreter aus Ansbach namens Meyer hätte ihm gesagt, dass Frau Ballbach „nicht zum Aushalten“ sei und meinte: „Wenn das alles, was sie sage, an die Öffentlichkeit komme, würde sie eingesperrt werden.“ Bei der Vernehmung Rudolf Meyers durch die Kriminalabteilung Ansbach bestritt Meyer, von Frau Ballbach jemals etwas Negatives über den natsoz. Staat, seiner Einrichtungen oder den Führer gehört zu haben.
Der bei der Vernehmung genannte Fritz Reinwald konnte nicht verhört werden, da er als Kanonier beim Nachrichtenzug II A.R.53 in Ansbach befand. Später wurde er ebenfalls von der Ansbacher Kriminalabteilung vernommen. Er stritt ab, was Pfeiffer gesagt hatte:

„Es ist unwahr, dass ich sagte, es hätte der Pfeiffer mir etwas erzählt, von diesem weiß ich nichts. Mehr kann ich zu dieser Sache nicht angeben.“ 

In Buch a. Wald stets zwei Nein-Stimmen

Gendarmerie-Hauptwachtmeister Steinacker (Namensgleichheit mit dem Rothenburger NSDAP-Kreisleiter) gewann bei den Vernehmungen den Eindruck, dass die Zeugen Pfeiffer und Altreuther tatsächlich Beweiskräftiges wüssten, aber die Wahrheit nicht sagen wollten.

„Die Familie Ballbach ist in Buch a. W. bekannt, dass sie für den nationalsozialistischen Staat nichts übrig hat. Das kommt hauptsächlich bei Sammlungen für das Winterhilfswerk … zum Ausdruck. Ballbach gibt hier in der Regel nichts her und begründet dies des Öfteren damit, dass er schon seinen Grund habe. Nach Angabe des Bürgermeisters Walther hatte die Gemeinde Buch a. W. in der letzten Zeit bei Reichstagswahlen und Volksabstimmungen regelmäßig 2 Neinstimmen. Nun glaubt man die Neinsager in der Familie Ballbach gefunden zu haben.“

Sondergericht erweiterte den Beschuldigtenkreis

Nachdem die Ermittlungsakte an das Sondergericht Nürnberg weitergeben worden war, erweiterte der Staatsanwalt den Beschuldigtenkreis. Neben Friedericke Ballbach wurden nun auch Adam Pfeiffer und Hans Altreuther beschuldigt, gegen das Heimtücke-Gesetz verstoßen zu haben. Die Staatsanwaltschaft ordnete die Vernehmung von Altreuther und Pfeiffer durch den Ansbacher Amtsrichter Brat-Reimann an. Beide blieben im Wesentlichen bei ihren Aussagen. Dies würdigte Amtsgerichtsrat Brat-Reimann an den Oberstaatsanwalt beim Sondergericht so:

„Die Angaben des Zeugen Pfeiffer erschienen durchaus glaubwürdig, nicht dagegen die Aussagen des Zeugen Altreuther, der ein Konkurrent von Ballbach ist, die Äußerungen über den Führer, wenn nicht erfunden, so doch übertrieben hat. Er war reichlich unsicher in seinen Angaben, insbesondere, als er am Schluss ableugnete, Hellenschmidt und Mittermeyer, die der Frau Ballbach zur Last gelegten Äußerungen erzählt zu haben.“

Schließlich gab die NSDAP-Kreisleitung Rothenburg am 8. Mai 1939 ein „Politisches Führungszeugnis“ über Friedericke Ballbach ab:

„Ihr soziales Verhalten läst sehr zu wünschen übrig. Sie neigt gern zur Kritik und hält mit abfälligen Äußerungen nicht zurück. Ihre Gesinnung kennzeichnen so richtig die im Herbst vergangenen Jahres von ihr gemachten Äußerungen über den Führer und die Maßnahmen des Führers.“ [Allerdings war gar nicht erwiesen, dass Frau Ballbach diese Äußerungen getan hatte.]

Über Georg Ballbach schrieb die NSDAP-Kreisleitung:

„Er war in politischer Hinsicht stets zurückhaltend und ist auch in den Jahren seit der Machtübernahme nicht aus seiner reservierten Einstellung herausgegangen. Ballbach ist ein Mensch, dessen politische Gesinnung schwer zu beurteilen ist. … Ballbach ist ein Mann, der für das Dritte Reich nicht viel übrig hat.“

Einstellung des Verfahrens und Verwarnung der Beschuldigten

Der Oberstaatsanwalt beim Sondergericht Nürnberg stellte das Verfahren gegen Friedericke Ballbach und andere wegen Vergehens gegen das Heimtückegesetz mit dem Aktenzeichen Sg II Js 8/39 am 16. August 1939 ein und ersuchte das Amtsgericht Rothenburg ob der Tauber, den drei Beschuldigten die Einstellung des Verfahrens zu eröffnen „und sie eindringlich zu verwarnen“. Dies geschah am Montag, den 28. August 1939 um 10 Uhr im Rothenburger Amtsgericht.

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Quelle: Staatsarchiv Nürnberg, Bestand: Anklagebehörde bei dem Sondergericht Nürnberg, Nr. 3706

 

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Rothenburger Amtsgerichtsgefängnis: Kahle Zellen mit Tisch, Stuhl, Bett und muffigem Geruch – aber mit herrlichem Blick über das Taubertal

Idyllische Lage des ehemaligen Gefängnisses über der Tauber (x)

Idyllische Lage des ehemaligen Gefängnisses über der Tauber (x); Foto: Segreife

Von Wolf Stegemann

Wie vielen Leuten die Flucht aus diesem „Hotel Tauberblick“ gelangt, ist nicht bekannt. Lediglich ein Fall machte Schlagzeilen, als am 4. Dezember 1939 der 29 Jahre alte Gottlieb Hartmann aus Prag auf eine abenteuerliche Weise dem Rothenburger Amtsgerichtsgefängnis entsprang. Vor der Flucht hatte er sich mit einer aus dem Verwaltungszimmer des Gefängnisses gestohlenen Pistole und Munition bewaffnet. Außerdem entwendete er einen größeren Geldbetrag und Kleidung. Wie er es anstellte, die Mauern zu überwinden, stand wohlweislich nicht in der Zeitung. Gottlieb Hartmann flüchtete nach Tirol. Geld, Waffe und Kleidung waren ihm nicht genug, denn er brauchte einen Pass. Den stahl er einem Mitreisenden  auf der Fahrt in die südlichen Berge. Wieder mittellos raubte er mit vorgehaltener Pistole einen Apotheker aus, fesselte ihn und machte sich mit dessen Brieftasche davon, in der sich 150 Reichsmark befanden. Am 19. Dezember kam er in München an, wurde von der Fahndungsabteilung der Kriminaldienstleitstelle verhaftet und dem Sondergericht Innsbruck überstellt. Weiterlesen

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Ab 1942 sollten KZ-Bordelle die Arbeitslaune der privilegierten Häftlinge steigern – Eine groteske Einrichtung, die nach 1945 tabuisiert wurde

Karteikarte einer Bordellfrau im Lager Dachau

Karteikarte einer Bordellfrau im Lager Ravensbrück

Lagerbordelle wurden zwischen 1942 und 1945 in zehn NS-Konzentrationslagern eingerichtet und sollten männlichen Häftlingen als Anreiz zur Mehrarbeit dienen. Der Historiker Robert Sommer schätzt, dass 210 Frauen in den Bordellen deutscher Konzentrations- und Vernichtungslager zur Prostitution gezwungen wurden, für 174 Frauen wurde dies namentlich nachgewiesen, wie in seinem Buch „Das KZ-Bordell“ (Paderborn 2009) nachzulesen ist. Weiterlesen

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Aspekte der NS-Strafjustiz – Der übelste Täter war der Staat

Der Volksgerichtshof mit Präsident Roland Freisler (Mitte).

Der Volksgerichtshof mit Präsident Roland Freisler (Mitte)

Von Dr. jur. Gerd Willamowski

Die Machtpolitik des Nationalsozialismus fand – so wird mit Recht behauptet – eine we­sentliche Stütze in der Justiz, vor allem in der Strafjustiz. Allerdings kann es nicht Aufgabe einer Kurzbeschreibung der Justiz des Drit­ten Reiches und ihrer Wirkungsweise im kleinräumig abgegrenzten Dorsten sein, über das Strafrecht in der nationalsoziali­stischen Zeit insgesamt und die damals in einem weitgehend von Verdächtigungen und Denunziantentum vergifteten Umfeld täti­gen Straf-Juristen zu rechten. Es ist auch völ­lig ausgeschlossen, ein Gesamturteil über die Richterschaft des Dritten Reiches zu fäl­len. Weiterlesen

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