Ermittlungen (4): Falsche Anschuldigungen als Racheakt der Ehefrau an ihrem die Scheidung begehrenden Ehemann – Staatsanwalt beim Sondergericht stellte das Verfahren ein

Von Wolf Stegemann

Wilhelm (Willi) Wittmann wohnte in der Galgengasse und lebte in Scheidung. Dies war der Grund dafür, dass der 29-jährige Wittmann von seiner Ehefrau im November 1938 bei der Polizei mit falschen Anschuldigungen angezeigt wurde. Damit kam ein Verfahren wegen staatsabträglichem Verhalten in Gang, das beim Sondergericht Nürnberg endete. Für den Beschuldigten positiv, denn das Verfahren wurde am 11. Februar 1939 von der Oberstaatsanwaltschaft eingestellt (Aktenzeichen Sog I Ja 256/39).
Durch die Anzeige der Ehefrau Babette Wittmann nahm Polizeihauptwachtmeister Weber von der Schutzpolizeiabteilung Rothenburg die Ermittlungen auf. Babette Wittmann gab zu Protokoll:

„Während des Sommers war ich meinem in Linden wohne. Vater – Leonhard Betscher  – öfters bei den Erntearbeiten behilflich. In den Ersten Augustwochen ist auch mein Ehemann –W. Wittmann – zu meinem Vater nach Linden gekommen. Er hat ihm erzählt, dass er eine Voranmeldung zur Einberufung für den Heeresdienst erhalten habe u. jedenfalls auch bald einrücken müsse. Sie haben sich auch – mein Vater u. mein Ehemann – über damalige Kriegsgefahr unterhalten, wobei mein Ehemann sagte: ,Vater, wenn ja Krieg kommen sollte, komme ich nicht mehr zurück, weil ich nicht auf den Feind schießen würde, sondern nur auf Deutsche.’ Ich meine, er hat auch noch gesagt, dass zuerst größere Persönlichkeiten daran glauben müssten, genau weiß ich da nicht mehr. Diese Äußerungen hat auch die Dienstmagd meines Vaters Luise Wieland mit angehört. Mein Vater und die Wieland werden die Sache vielleicht noch besser in Erinnerung haben.“

Dienstmagd bestätigte die Beschuldigung

Die 18-jährige Dienstmagd Luise Wieland wurde am 22. August 1938 in der Gendarmeriestation Hartershofen vernommen. Sie bestätigte, dass Willi Wittmann und  sein Schwiegervater an der Schweinsdorfer Steige auf dem Breitfeld Roggen schnitten und aufsammelten. Dabei hatten sie sich unterhalten. Die Zeugin hörte diese Äußerung Wittmanns. „Ich habe dazu aber nichts gesagt, mir nur dabei gedacht, dass es doch allerhand sei, wenn ein Deutscher solche Ausdrücke gebraucht.“

Schwiegervater sagte gegen seinen Schwiegersohn aus

Schwiegervater Leonhard Betscher bestätigte am 23. November ebenfalls vor der Polizei in Hartershofen im Wesentlichen die Äußerung, könnte sich aber nicht mehr erinnern, ob sein Schwiegersohn das Wort Deutsche, Freunde oder auch Offiziere gesagt hatte, auf die er schießen würde.

„Dem Sinne nach hat Wittmann sich aber in der fragl. Weise geäußert, denn ich kann mich noch gut entsinnen, dass ich auf die Äußerung Wittmann sagte, so etwas macht man denn doch nicht, obwohl es ja im Kriege vorkomme, denn wehe dem, der bei einer solchen Tat erwischt werde.“

Willi Wittmann: Meine Frau ist eine bösartige Lügnerin 

Der Beschuldigte Willi Wittmann wurde am 26. November von der Schutzpolizei in Rothenburg vernommen. Seine Kernaussage: „Die mir zur Last gelegten Äußerungen, so wie sie von den Zeugen angegeben sind, entsprechen nicht der Wahrheit.“ Die Unterhaltung sei nicht um seine Einberufung gegangen, sondern allgemein über Krieg. Dabei habe sein Schwiegervater gesagt (Protokollauszug): „Es ist im Kriege öfters vorgekommen, dass Offiziere von eigenen Leuten weggeschossen wurden. Ich sagte hierauf ungefähr folgendes: Dann schießt man halt die Offiziere weg, dann ist der Krieg gleich aus.“ Über seine ihn denunziert habende Frau gab der Noch-Ehemann zu Protokoll:

„Ich lebe mit meiner Frau in Scheidung. Infolge ihres Leidens (hat keinen Geschlechtstrieb) muss ich sie als eine bösartige Lügnerin bezeichnen. Sie versucht jetzt alles daran zu setzen, um mich unschädlich zu machen.“

Über seine politische Anschauung sagte Willi Wittmann aus, dass er der NSDAP nicht angehöre. „Ich habe mich bisher überhaupt politisch nicht betätigt. Vor der Machtübernahme, im Jahre 1928, habe ich einmal 6 Wochen lang der SPD angehört.“

Gestapo lehnte Verhaftung ab

Eine fernmündliche Rücksprache von Regierungsrat Dr. Jäger vom Bezirksamt Rothenburg mit der Geheimem Staatspolizei (Gestapo), Staatspolizeistelle Nürnberg, ergab, dass die Gestapo davon absah, Willi Jäger sofort verhaften zu lassen. Eine Durchsuchung der Wohnung Willi Wittmanns hatte nichts Belastendes gebracht. In seinem Schlussbericht an den Bürgermeister der Stadt Rothenburg zur weiteren Veranlassung, wurde Willi Wittmann „staatsabträgliches Verhalten“ im Sinne des Gesetzes vorgeworfen und auf das Verhältnis der Eheleute zueinander eingegangen (Auszug):

„Es ist anzunehmen, dass bis jetzt ein größerer Personenkreis von den Äußerungen des W. Kenntnis erhalten hat. Sie sind lediglich deshalb jetzt erst der Polizei zur Kenntnis gebracht worden, weil die B. Wittmann (Ehefrau) seit einigen Wochen vor ihrem Ehemann getrennt lebt.“

Ermittlungen an das Sondergericht Nürnberg weitergegeben

Die Anzeige wurde vom Bezirksamt Rothenburg an die Staatsanwaltschaft beim Sondergericht Nürnberg weitergereicht. Der dortige Oberstaatsanwalt ließ die Dienstmagd Luise Wieland noch einmal vom Amtsgericht Rothenburg zur Sache sowie im Detail zum Verhältnis der in Scheidung lebenden Eheleute zueinander vernehmen. Vor dem Amtsgerichtsrat Dr. Meier wiederholte sie ihre Aussagen, die sie vor der Polizei gemacht hatte. Zur Zeugin Babette Wittmann sagte sie:

„Frau Wittmann hat mich in keiner Weise zu beeinflussen versucht. Sie sagte zu mir, ich solle nur die Wahrheit sagen. Frau Wittmann war bis zu ihrer Verehelichung im Dezember 1937 bei ihrem Vater in Linden. Frau Wittmann ist mir als sehr anständige Frau bekannt. Ich glaube nicht, dass sie etwas Unwahres angibt, um ihren Ehemann zu belasten, wenn sie auch seit 2 Monaten von ihm getrennt lebt.“

Einstellung des Sondergerichtsverfahrens

In der Würdigung der Ermittlungsergebnisse kommt am 11. Februar die Oberstaatsanwaltschaft beim Sondergericht Nürnberg zu dem Schluss:

„Die Anzeigenstellerin (= Ehefrau des Beschuldigten) ist mit dem Beschuldigten verfeindet wegen Ehescheidungsverlangens des Beschuldigten; sie hat die angebliche staatsabträgliche Äußerung ihres Ehemanns auch erst dann zum Gegenstand der Beschuldigung gemacht, als sie mit diesem getrennt zu leben anfing. Mit Rücksicht auf diese besonderen Umstände sind die Aussagen dieser – interessierten – Zeugin mit besonderer Vorsicht zu würdigen. In diesem Zusammenhang stammt auch die Bekundung des Vaters der Anzeigerin keine besondere  Bedeutung zu, umso weniger, als dieser falsch angibt, mit Bestimmtheit keine Aussage machen zu können.“

Die Angaben der Zeugin Luise Wieland hielt der Staatsanwalt beeinflusst, weil sie von der Familie Betscher als Dienstmagd abhängig war. Der Staatsanwalt stellte weiter fest:

„Nach den Ermittlungsergebnissen sind keine Anhalte festgestellt, die die Angaben rechtfertigen könnten, der Beschuldigte habe Äußerungen gebraucht, die den strafbaren Tatbestand eines Vergehens nach [eine Reihe von Paragrafen aufgeführt] verwirklichen, auch erscheinen die Voraussetzungen zum inneren Tatbestand nicht nachgewiesen.“

Somit war das Verfahren gegen Willi Wittmann eingestellt.

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Quelle: Staatsarchiv Nürnberg, Bestand: Anklagebehörde bei dem Sondergericht Nürnberg, Nr. 3683

 

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