Ermittlungen (5): „Die erste Kugel, die fliegt, gehört dem Hitler durch den Kopf!“ – In Buch am Wald denunzierte einer den anderen. Der Staatsanwalt stellte das Verfahren ein

Friedenskreuz in Buch am Wald (Traisdorf) heute

Friedenskreuz in Buch am Wald (Traisdorf) heute

Von Wolf Stegemann

Georg Hellenschmidt, 40-jähriger Landwirt in Buch a. W., meldete der Gendarmeriestation Schillingsfürst, dass der Schreinermeister Ballbach die im Rundfunk übertragene Rede Hitlers am 26. September 1938 in der Wirtschaft Ebert nicht gehört habe. Auf die Frage Hellenschmidts, warum nicht, antwortete Ballbach: „Dös fällt mir ein, ich leg’ mich da lieber in mein Bette!“ Anderntags ging Hellenschmidt in das Spezereien-Geschäft von Ballbachs Frau Friederike und fragte diese, ob sie Hitler gehört habe. Sie sagte: „Wir wollen nichts wissen davon, wir haben uns ins Bett gelegt!“ Hellenschmidt insistierte: „Den hättest du hören dürfen!“ Darauf gab Friedericke Ballbach zu Antwort: „Wir wollen nichts wissen davon und wie wird es wieder hinausgehen, dass mein Mann fort muss.“

Der eine sagte das, der andere jenes

Ballbach war beim Einsatz „Österreich“ einige Tage eingerückt. Kurze Zeit nach diesem Gespräch im Laden musste ihr Mann nach Neuendettelsau einrücken. Einige Tage später, gab Hellenschmidt bei der Polizei an, der Schreiner Hans Altreuther habe ihm erzählt, die Frau Ballbach soll zu dem alten Pfeiffer gesagt haben „Die erste Kugel, die fliegt, gehört dem Hitler durch den Kopf, dann wäre es gleich Ruh’.“ Damit nicht genug. Hellenschmidt denunzierte weiter:

„Ferner habe ich noch gesprächsweise erfahren, dass Frau Ballbach in ihrem Laden zu Kunden gesagt haben soll: ,Diesmal hauen sie dem Hitler den Arsch doch kräftig aus!’ Dies hat das Dienstmädchen des Lehrers Heinlein gehört, die ebenfalls im Laden anwesend war. Sonst kann ich nichts berichten.“

Gendarmerie in Schillingsfürst hatte viele Protokolle zu schreiben

Die Schillingsfürster Gendarmen hatten nach dieser umfangreichen Denunziation des Landwirts Georg Hellenschmidt viel zu tun, alle Genannten zu vernehmen. Das Dienstmädchen des Lehrers, Margarete Gackstatter, befand sich im Reichsarbeitsdienstlager 6/132 in Waldmünchen und konnte nicht befragt werden. Später sagte sie aus, dass sie nichts dergleichen bei Frau Ballbach gehört habe. Sie habe sich lediglich aufgeregt, dass ihr Mann zum Militär einrücken sollte.

Hans Altreuther, 34 Jahre, zuerst Zeuge, später Beschuldigter

Der Schreiner Hans Altreuther in Buch Hs.-Nr. 77 sagte aus, „dass alle Angaben des Hellenschmidt bezüglich meiner Aussagen ihm gegenüber nicht richtig“ seien. Zu ihm habe der Pfeiffer überhaupt nichts gesagt. Vielmehr sei es so gewesen, dass er, Altreuther, mit dem Bauernsohn Fritz Reinwald zusammengestanden und über anstehende politische Ereignisse geredet hätte. Da seien sie auch auf Frau Ballbach zu sprechen gekommen, über die Reinwald sagte, dass sie unvorsichtig ihre Meinung äußere, die andere eigentlich nicht hören dürften. Was sie gesagt haben soll, hätte Reinwald allerdings nicht gesagt. Den Satz mit der Kugel in Hitlers Kopf sei nicht gefallen. „Diese Redensart habe ich überhaupt nicht gehört.“

Adam Pfeiffer, 67 Jahre, zuerst Zeuge, später Beschuldigter

Adam Pfeiffer, Altsitzer in Hs.-Nr. 43, sagte aus, dass die Ballbach sich aufgeregt habe, weil ihr Mann immer wieder eingezogen würde.

„Über den Führer, die Regierung, führende Persönlichkeiten und den nationalsozialistischen Staat hat sie aber nichts gesagt. Den Wortlaut ihrer Schimpfereien kann ich überhaupt nicht mehr sagen. Sie hat insbesondere überhaupt nicht gesagt, dass der Führer ein Kriegshetzer sei, dass ihn die erste Kugel treffen solle usw. Wenn andere gesagt haben, dass ich es gesagt haben soll, so ist das unwahr.“

Auch Handelsvertreter sagten gegen Friedericke Ballbach aus

Der verheiratete Kaufmann Georg Mittermeyer, Hs.-Nr. 81 in Buch a. W., wurde ebenfalls vernommen. Im Protokoll steht:

„Zu mir hat Hans Altreuther ebenfalls gesagt, dass Frau Ballbach zu Pfeiffer gesagt habe: ,Die erste Kugel gehört dem Hitler durch den Kopf, dann wäre es aus.“

Ein Margarine-Vertreter aus Ansbach namens Meyer hätte ihm gesagt, dass Frau Ballbach „nicht zum Aushalten“ sei und meinte: „Wenn das alles, was sie sage, an die Öffentlichkeit komme, würde sie eingesperrt werden.“ Bei der Vernehmung Rudolf Meyers durch die Kriminalabteilung Ansbach bestritt Meyer, von Frau Ballbach jemals etwas Negatives über den natsoz. Staat, seiner Einrichtungen oder den Führer gehört zu haben.
Der bei der Vernehmung genannte Fritz Reinwald konnte nicht verhört werden, da er als Kanonier beim Nachrichtenzug II A.R.53 in Ansbach befand. Später wurde er ebenfalls von der Ansbacher Kriminalabteilung vernommen. Er stritt ab, was Pfeiffer gesagt hatte:

„Es ist unwahr, dass ich sagte, es hätte der Pfeiffer mir etwas erzählt, von diesem weiß ich nichts. Mehr kann ich zu dieser Sache nicht angeben.“ 

In Buch a. Wald stets zwei Nein-Stimmen

Gendarmerie-Hauptwachtmeister Steinacker (Namensgleichheit mit dem Rothenburger NSDAP-Kreisleiter) gewann bei den Vernehmungen den Eindruck, dass die Zeugen Pfeiffer und Altreuther tatsächlich Beweiskräftiges wüssten, aber die Wahrheit nicht sagen wollten.

„Die Familie Ballbach ist in Buch a. W. bekannt, dass sie für den nationalsozialistischen Staat nichts übrig hat. Das kommt hauptsächlich bei Sammlungen für das Winterhilfswerk … zum Ausdruck. Ballbach gibt hier in der Regel nichts her und begründet dies des Öfteren damit, dass er schon seinen Grund habe. Nach Angabe des Bürgermeisters Walther hatte die Gemeinde Buch a. W. in der letzten Zeit bei Reichstagswahlen und Volksabstimmungen regelmäßig 2 Neinstimmen. Nun glaubt man die Neinsager in der Familie Ballbach gefunden zu haben.“

Sondergericht erweiterte den Beschuldigtenkreis

Nachdem die Ermittlungsakte an das Sondergericht Nürnberg weitergeben worden war, erweiterte der Staatsanwalt den Beschuldigtenkreis. Neben Friedericke Ballbach wurden nun auch Adam Pfeiffer und Hans Altreuther beschuldigt, gegen das Heimtücke-Gesetz verstoßen zu haben. Die Staatsanwaltschaft ordnete die Vernehmung von Altreuther und Pfeiffer durch den Ansbacher Amtsrichter Brat-Reimann an. Beide blieben im Wesentlichen bei ihren Aussagen. Dies würdigte Amtsgerichtsrat Brat-Reimann an den Oberstaatsanwalt beim Sondergericht so:

„Die Angaben des Zeugen Pfeiffer erschienen durchaus glaubwürdig, nicht dagegen die Aussagen des Zeugen Altreuther, der ein Konkurrent von Ballbach ist, die Äußerungen über den Führer, wenn nicht erfunden, so doch übertrieben hat. Er war reichlich unsicher in seinen Angaben, insbesondere, als er am Schluss ableugnete, Hellenschmidt und Mittermeyer, die der Frau Ballbach zur Last gelegten Äußerungen erzählt zu haben.“

Schließlich gab die NSDAP-Kreisleitung Rothenburg am 8. Mai 1939 ein „Politisches Führungszeugnis“ über Friedericke Ballbach ab:

„Ihr soziales Verhalten läst sehr zu wünschen übrig. Sie neigt gern zur Kritik und hält mit abfälligen Äußerungen nicht zurück. Ihre Gesinnung kennzeichnen so richtig die im Herbst vergangenen Jahres von ihr gemachten Äußerungen über den Führer und die Maßnahmen des Führers.“ [Allerdings war gar nicht erwiesen, dass Frau Ballbach diese Äußerungen getan hatte.]

Über Georg Ballbach schrieb die NSDAP-Kreisleitung:

„Er war in politischer Hinsicht stets zurückhaltend und ist auch in den Jahren seit der Machtübernahme nicht aus seiner reservierten Einstellung herausgegangen. Ballbach ist ein Mensch, dessen politische Gesinnung schwer zu beurteilen ist. … Ballbach ist ein Mann, der für das Dritte Reich nicht viel übrig hat.“

Einstellung des Verfahrens und Verwarnung der Beschuldigten

Der Oberstaatsanwalt beim Sondergericht Nürnberg stellte das Verfahren gegen Friedericke Ballbach und andere wegen Vergehens gegen das Heimtückegesetz mit dem Aktenzeichen Sg II Js 8/39 am 16. August 1939 ein und ersuchte das Amtsgericht Rothenburg ob der Tauber, den drei Beschuldigten die Einstellung des Verfahrens zu eröffnen „und sie eindringlich zu verwarnen“. Dies geschah am Montag, den 28. August 1939 um 10 Uhr im Rothenburger Amtsgericht.

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Quelle: Staatsarchiv Nürnberg, Bestand: Anklagebehörde bei dem Sondergericht Nürnberg, Nr. 3706

 

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