Ermittlungen (3): Es begann mit einem unbedacht geäußerten abenteuerlichen Gerücht und endete für den Rothenburger Kurt Scheffler bei der Gestapo, vermutlich in einem KZ

Bahnhof Illesheim

Bahnhof Illesheim

Von Wolf Stegemann

Der Illesheimer Gendarmerie-Bezirksoberwachtmeister Schwarzmeier setzte am 19. Oktober 1938 den Rothenburger Oberbürgermeister in Kenntnis, dass Heinrich Feeß, 37 Jahre alt, Vertreter eines Rothenburger Geschäfts in Illesheim nachgefragt habe, ob hier Tags zuvor 30 Mann wegen Spionage erschossen worden seien. Der Illesheimer Gendarm hatte sofort den Rothenburger Heinrich Feeß noch vor Ort befragt, wie er zu einer solchen Frage komme. Dieser habe die Information von dem Malermeister Kurt Scheffler aus Rothenburg. Als Feeß daraufhin meinte, dass er dies nicht glaube, sagte Kurt Scheffler, dass er die Information aus „eigener und glaubwürdiger Quelle“ habe. Daher habe er, Feeß, Bauern in Illesheim befragt, ob sie etwas davon wüssten. Soweit die Einlassung von Heinrich Feeß. Polizist Schwarzmeier erkundigte sich noch bei dem Kommandeur des Fliegerhortes Illesheim, Oberstleutnant Preu, ob etwas vorgefallen sei, dass die Aussage der Erschießung stützte oder vermeintlich stütze. Dieser sagte, dass ein Teil der Luftnachschubkompanie zur Stadtbesichtigung nach Rothenburg gefahren sei. Zwei Tage später sei der Flieger der Landwehr, Peter Dressel, in das Standortlazarett in Nürnberg eingeliefert worden, um seinen Geisteszustand zu untersuchen. Dressel habe sich nämlich geweigert, sein Wehrstammbuch zu unterschreiben. Seine Begründung: Er werde sonst erschossen. Erst nach einem halbstündigen Zureden seines Vorgesetzten, Oberleutnant d. R. Hofmann aus Rothenburg, leistete er die Unterschrift. – Etwas wirr, diese Geschichte.
Daher schloss der ermittelnde Gendarm Schwarzmeier, dass das Gerücht von der Erschießung der Spione von Dressel stammen könnte und bat den Rothenburger Oberbürgermeister, den Malermeister Kurt Scheffler einvernehmen und eventuell noch weitere Zeugen ermitteln zu lassen.

Vertreter Heinrich Feeß, 37 Jahre alt

Polizeimeister Lieret von der Rothenburger Schutzpolizei ging nun auf die Suche nach Gerüchtemachern. Der Flieger Peter Dressel schied aus. Scheffler hatte das Gerücht von dem Kaufmannslehrling Hermann Wagenländer. Wagenländer konnte keinen Mitteiler namhaft machen. Das Protokoll der Vernehmung von Heinrich Feeß ist mehrere Seiten lang. Darin steht aber zu dem Vorgang, der Feeß betrifft nichts Neues. Lediglich, dass er seit 1931 der NSDAP angehörte und zum Zeitpunkt dieses Vorfalls Blockleiter der Partei war. „Als solcher habe ich falschen Gerüchten nachzugehen, um böswillige Verbreiter zur Rechenschaft ziehen zu können.“

Schumachermeister Martin Holzinger, 48 Jahre alt

Der nächster derer, die als Verbreiter des Gerüchts aufgespürt wurden, war Martin Holzinger, 48 Jahre alt, Schumachermeister in der Judengasse, der seine Schusterei in dem Haus in der Heugasse, in dem auch Scheffler seine Malerwerkstatt hatte. Vor der Polizei sagte Holzinger aus, dass Scheffler zu ihm gesagt habe, dass in Illesheim 30 Spione erschossen worden seien. Wie Feeß war Martin Holzinger ebenfalls Mitglied in der Partei und als Blockleiter tätig. Daher glaubte Scheffler, von dem Geschehen in Illesheim Feeß benachrichtigen zu müssen. Über Scheffler sagte Holzinger, dass er ihn schon neun Jahre kenne und dieser „noch nie eine politische Überzeugung hatte“. Allerdings hielt er ihn nicht für so bösartig, dass er ein solches Gerücht wider besseres Wissen weiterverbreiten würde.

Malermeister Kurt Scheffler, 30 Jahre alt

Auf der Polizeiwache wurde der ledige Malermeister Kurt Scheffler, 30 Jahre alt, wohnhaft Freudengässchen 5, am 18. Oktober 1938 vernommen. In der Gastwirtschaft „Zum Klingentor“ habe er Zeitung gelesen. In der Zeitung stand, dass in der Sowjetunion Spione erschossen worden seien. Mit dem Sohn der Wirtin, Hermann Wagenländer, habe er sich unterhalten. Dieser habe ihm erzählt, dass man in Illesheim 30 Spione erschossen habe. „Das glaubte ich von Anfang an nicht.“ Danach sei er wieder in seine Werkstatt gegangen, wo er zu gleicher Zeit auf Feeß und Holzinger traf. Scheffler gab an, das ihm bekannt war, dass die beiden Amtsträger der NSDAP seien und dachte auch, die beiden könnten „es am ersten wissen, ob die Sache mit den 30 Mann der Wahrheit entspreche“. Daher habe er sie gefragt. An fremde Personen, so Scheffler, hätte er eine solche Frage nicht gestellt.

Hermann Wagenländer, Kaufmannslehrling, 16 Jahre alt

Der Kaufmannslehrling Hermann Wagenländer, 16 Jahre alt, Mitglied der Hitlerjugend, sagte am 25. Oktober 1938 vor der Polizei aus, dass er etwa vier Wochen vorher gehört habe, dass in Ansbach 30 Mann wegen Spionage erschossen worden sein sollen. An jenem Tag, an dem er sich mit Scheffler in der Gaststätte seiner Eltern unterhalten habe, ging es zuerst um die Radiomeldung, dass in Amerika oder England Leute wegen Spionage erschossen worden waren. Zu Scheffler sagte er dann wörtlich: „Wie ich gehört habe, sollen in Ansbach 30 Mann wegen Spionage erschossen worden sein. Bestimmt kann ich dies aber nicht behaupten.“

Anderntags vernahm die Polizei Hermann Wagenländers Schwester Berta, Haustochter und 18 Jahre alt. Sie gab an, dass Scheffler tatsächlich von Erschießungen in England und Amerika gesprochen habe. Ihr Bruder habe allerdings das Wort Illesheim überhaupt nicht gebraucht. Die Mutter Hermann Wagenländers konnte sich an das Gespräch nicht erinnern. „In Wirtschaften wird so ein großer Schmarren erzählt, dass man darauf zuletzt gar nicht mehr achte.“

Polizei: Alle Beteiligte sind Verbreiter des Gerüchts

In der Würdigung aller dieser Aussagen kam Polizeichef Lieret zu dem Schluss, dass sämtliche Beteiligte als Verbreiter des Gerüchts angesehen werden müssen. Eine vorsätzliche Verbreitung sah er nicht vorliegen. „Ob in dem Verhalten der Beteiligten eine strafbare grobe Fahrlässigkeit erblickt werden kann, muss der Beurteilung der zuständigen Stellen überlassen werden.“

Anklagevorbereitung beim Oberstaatsanwalt des Sondergerichts Nürnberg

Anmerkung in den Akten: Scheffler wurde der Gestapo übergeben

Anmerkung in den Akten: Scheffler wurde der Gestapo übergeben

Die zuständigen Stellen ließen den Fall nicht auf sich beruhen. Das Rothenburger Bezirksamt übersandte die polizeilichen Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft beim Sondergericht Nürnberg zur weiteren Veranlassung. Wegen Fluchtgefahr erließ das Sondergericht am 18. März 1939 gegen Kurt Scheffler einen Haftbefehl (Az. Sg III Js 243a.d/38). Der Haftbefehl wurde mit „vorsätzlicher Falschbehauptung“ begründet, die „geeignet ist, das Wohl des Reiches und der deutschen Reichsregierung schwer zu schädigen“. Die beiden NSDAP-Funktionäre Feeß und Holzinger, die an der Verbreitung des Gerüchts ebenfalls mitgewirkt hatten, wurden außer Verfolgung und straffrei gestellt. Der Haftbefehl konnte nicht vollzogen werden, da Kurt Scheffler in Rothenburg nicht angetroffen wurde. Aus einer Postkarte Schefflers an Holzinger erfuhr die Polizei, dass er sich von Stuttgart aus nach Metz in Frankreich zu einem Besuch begeben wollte. Die Stuttgarter Stapoleitstelle teilte der Stapoleitstelle Nürnberg am 20. März 1939 mit, dass Kurt Scheffler in Neckarsulm festgenommen und dem Amtsgericht Heilbronn vorgeführt wurde. Zwischenzeitlich hat der Oberstaatsanwalt beim Sondergericht Nürnberg die Beschuldigung gegen den Rothenburger von Gerüchtemacherei auf Spionage und Landesverrat erweitert. Die Staatspolizeistelle Stuttgart meinte dazu im Fernschreiben Nr. 3873:

„Die Nachprüfung des Scheffler in spionagepolizeilicher Hinsicht hat bis jetzt keine Anhaltspunkte für eine Verratstätigkeit ergeben.“

Nach Überführung Schefflers in das Untersuchungsgefängnis Nürnberg in der Bärenschanzstraße, wurde er dort am 14. April 1939 von Dr. Lorz, Assessor bei der Staatsanwaltschaft, verhört. Kurt Scheffler gab zu, die ihm zur Last gelegte Äußerung über die Erschießung von 30 Spionen getan zu haben. Er sei nicht flüchtig gewesen, sondern hatte in Ludwigsburg eine Malerstelle für den Reichsluftschutz angenommen. In Metz wollte er einen Bekannten besuchen. Kurt Scheffler wurde vom Staatsanwalt beim Sondergericht nicht angeklagt. Auf dem letzten Blatt seiner Akte steht:

„Der Beschuldigte Kurt Scheffler, geb. 28. 3. 08 zu Rothenburg/Tauber, wurde am 17. 4. 1939  aus dem Untersuchungsgefängnis Nbg. entlassen und der Geheimen Staatspolizei Nürnberg-Fürth übergeben. Über den Aufenthalt des Scheffler ist hier nichts bekannt.“

Unterzeichnet am 2. August 1939 im Auftrag des „Oberstaatsanwalts als Leiter der Anklagebehörde bei dem Sondergericht“ – Nach juristischer Lesart dieser Formulierung ist Scheffler von der Gestapo in ein Konzentrationslager überführt worden. Über sein weiteres Schicksal ist bislang nichts bekannt.

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Quelle: Staatsarchiv Nürnberg, Bestand: Anklagebehörde bei dem Sondergericht Nürnberg, Nr. 3670
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