Linus Memmel – Der gebürtige Rothenburger Jurist wollte als Bundestagsabgeordneter die Todesstrafe wieder einführen. Das politische Raubein scheiterte kläglich

Von Wolf Stegemann

Er lernte auf der Universität,  was die Nationalsozialisten unter Recht verstanden haben und übte nach seinem zweiten Staatsexamen 1941 als Staatsanwalt am Amtsgericht Rothenburg das aus, was ihm beigebracht worden war. Die Rede ist von Linus Memmel, geboren 1914 in Rothenburg ob der Tauber, der als Vorstandsmitglied der CSU-Landesgruppe im Bundestag 1961 zusammen mit anderen Abgeordneten Antrag auf Wiedereinführung der Todesstrafe stellte. Er starb 2004 mit 90 Jahren in Würzburg. Memmel war zweimal verheiratet. Er hatte aus 1. Ehe fünf Kinder und hinterließ 17 Enkel und 16 Urenkel. Weiterlesen

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„Der Landser“ – Der Krieg im Groschenheft ist jetzt beendet. Verbrechen der Wehrmacht und SS wurden ausgeklammert. Verlag stellte die Herausgabe ein

Landser-HefteVon Wolf Stegemann

In Bahnhofsbuchhandlungen findet man sie: Literatur für Kriegsbegeisterte, Bildbände über deutsche Panzer 1939 bis 1945 oder triviale Groschenromane wie „Der Landser“, der seit 1957 Woche für Woche als „Erlebnisbericht zur Geschichte des Zweiten Weltkriegs“ erscheint. Nach der Werbung des Verlags Erich Pabel-Moewig, der zur Bauer Media Group gehört, sind die Kriegskitsch-Hefte „Dokumentationen über hochausgezeichnete Soldaten und bedeutende militärische Ereignisse des Zweiten Weltkrieges“. Heute darf man in der Vergangenheitsform schreiben, dass sie das nicht waren. Daher hat der Verlag das Erscheinen der Kriegshefte Mitte September 2013 eingestellt. Nach 57 Jahren. Weiterlesen

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„Tag der Franken“ erinnert an die historische Vereinnahmung der Region durch Bayern vor rund 200 Jahren – Neonazis veranstalten den „Nationalen Frankentag“

Franken-Tag-heute

„Tag der Franken“ 2012 in Schwabach

Von Wolf Stegemann

Der seit 2006 jährlich am 2. Juli bzw. am darauf folgenden Wochenende stattfindende „Tag der Franken“, dessen zentrale Festveranstaltung abwechselnd von den drei fränkischen Bezirken Bayerns ausgerichtet wird, erinnert an ein historisches Ereignis. Im Fränkischen Reichskreis, der sich am. 2. Juli 1500 auf dem Reichstag von Augsburg konstituierte und ab 1522 auch so hieß, waren die Hochstifte Bamberg, Würzburg und Eichstätt, die Fürstentümer Ansbach und Kulmbach sowie die Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg ob der Tauber, Windsheim, Schweinfurt und Weißenburg vertreten. Der Reichskreis Franken bestand mit fünf anderen Reichskreisen, die das Heilige Römische Reich Deutscher Nation bis 1806 aufgeteilt hatten.   Weiterlesen

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Neonazis in der Gegenwart: NPD wollte ihren Bundesparteitag in Rothenburg veranstalten – 2013 Absage durch den Stadtrat

Dieser Anblick - wie in Schwerin - blieb Rothenburg erspart; Foto: dpa

Dieser Anblick – wie in Schwerin – blieb Rothenburg erspart; Foto: dpa

W. St. – Im Mai 2013 wollte die rechtsradikale Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) in der Rothenburger Reichsstadthalle ihren Bundesparteitag abhalten. Die Organisation dafür war abgeschlossen und ein entsprechender Antrag auf Anmietung der Reichsstadthalle lag der Rothenburger Stadtverwaltung als Antrag vor. 280 Delegierte sowie weitere 200 Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet wollten nach Rothenburg kommen. Mit der Stadt an der Tauber hatte die Partei bereits eine gute Erfahrung gemacht, denn 1982 fand in der Rothenburg der Landesparteitag der NPD statt. Juristische Versuche, den Landesparteitag zu verhindern, schlugen damals fehl. Der Parteitag verlief friedlich. Der „Fränkische Anzeiger“ schrieb am 11. April 2013 über das beantragte Treffen der Rechten in der Tauberstadt: Weiterlesen

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Endlosschleife NPD-Verbot: Kann denn die Partei überhaupt verboten werden? Über die Parteienfreiheit und eine „streitbare Demokratie“

Verbot der Partei? Foto: ARD-Bildgalerie

Verbot der Partei? Foto: ARD-Bildgalerie

Von Dr. jur. Horst Meier

Dass das erste Verbotsverfahren im Jahr 2003 mit einem „V-Leute-Debakel“ endete, ist bekannt. Nun also der nächste Anlauf. Mit dem Vorpreschen des Bundesrats wurde eine Verbotsdynamik beschleunigt, die wohl nicht mehr zu stoppen ist. Warum eigentlich? Historiker mögen dieses Rätsel der deutschen Innenpolitik eines Tages lösen. Die heutige NPD zählt knapp 6.000 Mitglieder, ist in zwei ostdeutschen Landtagen vertreten, bewegt sich bundesweit eher im Promille- denn Prozentbereich und taumelt hart am Rande des finanziellen Bankrotts. Welch eine Ironie der Geschichte, dass ihr lange währender Niedergang von einem unaufhaltsamen Aufstieg der Verbotsbegehren begleitet wird. Hier wächst nicht die rechte Gefahr, wohl eher die Sensibilität einer Zivilgesellschaft, die schlecht erzogene Mitbürger einfach nicht aushalten mag: mit solchen Leuten spricht man nicht, nicht einmal im Parlament!

Wie gefährlich ist die NPD wirklich?

Der Verbotsantrag des Bundesrats wird für den Frühsommer erwartet. Während völlig ungewiss ist, wie die Sache ausgeht, ist eines klar: Die Probleme beginnen mit der Eröffnung des Verfahrens erst richtig. Wenn die Innenminister glauben, es genüge, einige Spitzel in den Führungsgremien der Partei „abzuschalten“, sind sie auf dem Holzweg. Zunächst sei an einige grundlegende Tatsachen erinnert: Die heutige NPD ist weit davon entfernt, die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ der Bundesrepublik Deutschland „beeinträchtigen“ oder gar „beseitigen“ zu können. Ihre Gefährlichkeit wird zwar kolportiert, entbehrt aber der tatsächlichen Grundlage. Die Terrorzelle „NSU“ handelte nicht als der illegale, bewaffnete Arm der NPD. Und die Unterstützung mutmaßlicher Helfershelfer mit Parteibuch kann der NPD, nach allem, was wir heute wissen, nicht zugerechnet werden. Die Ermittlungen des Generalbundesanwaltes bestätigen diesen Befund.

Eingriff in die Parteienfreiheit

Wer vom Parteiverbot spricht, darf über die Parteienfreiheit nicht schweigen. Diese Freiheit, nicht etwa ihre Rücknahme durch ein Verbot, ist die Errungenschaft des Grundgesetzes gegenüber der Tradition des deutschen Obrigkeitsstaats. Somit stellt jeder Eingriff in die Parteienfreiheit eine Verzerrung des politischen Wettbewerbs dar. Man sollte nicht vergessen, dass die Mehrheitsparteien über die Antragsberechtigung verfügen und leicht der Versuchung erliegen, eine lästige Konkurrenz ausschalten zu lassen. Daher aktualisiert jedes Parteiverbot die Frage nach dem legalen Spielraum von Opposition. Dieser steht auch angesichts „unerträglicher“ Parteien nicht einfach zur Disposition. Das Argument des Steuerzahlers sollten jene, die aus der üppigen staatlichen Finanzierung ganz andere Summen einstreichen, besser nicht strapazieren. Kurz und gut: ein Verbot muss einen triftigen Grund haben, das heißt zur Verteidigung von Demokratie und Pluralismus zwingend notwendig sein.

Verbotsurteile der fünfziger Jahre waren eher Prävention

Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes bietet die Möglichkeit, Parteien bereits wegen ihrer verfassungswidrigen „Ziele“ zu verbieten. Die Verbotsurteile der fünfziger Jahre – das gegen die von alten Nazis gegründete „Sozialistische Reichspartei“ und vor allem das gegen die Kommunistische Partei – diese Urteile waren einseitig auf den verfassungswidrigen Inhalt von Politik bezogen. Auf messbare Gefahren sollte es in keiner Weise ankommen. Eine moderne, restriktive Interpretation muss dagegen die zweite Verbotsalternative einbeziehen: das illegale, gewalttätige „Verhalten“ der Partei-„Anhänger“, das heißt die Form von Politik.

Die im Blick auf die angeblich „wehrlose“ Weimarer Republik formulierte Lehre von der „streitbaren Demokratie“ unterscheidet nicht zwischen anstößiger Agitation und wirklichen Gefahren. Sie stellt – heute nur noch historisch verständlich – ganz auf Prävention ab, verführt zur voreiligen Einschränkung verfassungsmäßiger Rechte und ist damit im Kern illiberal. Dreh- und Angelpunkt einer rationalen Verbotsdebatte muss das Gewaltkriterium sein. Es koppelt den Eingriff in die Parteienfreiheit an konkrete Gefahren und markiert zugleich eine politisch neutrale Grenze des Wettbewerbs um Mandate und Macht.

Verbot einer bundesweit bedeutungslosen Miniaturpartei ist überflüssig

Ob Demokratie ihren erklärten Feinden gegenüber tolerant bleiben könne, fragte der in die USA exilierte Rechtstheoretiker Hans Kelsen, wenn sie sich gegen antidemokratische Umtriebe verteidigen muss? Seine Antwort: „Sie kann es! In dem Maße, als sie friedliche Äußerungen anti-demokratischer Anschauungen nicht unterdrückt. […] Demokratie kann sich nicht dadurch verteidigen, dass sie sich selbst aufgibt. […] Es mag mitunter schwierig sein, eine klare Grenzlinie zu ziehen zwischen der Verbreitung gewisser Ideen und der Vorberei­tung eines revolutionären Umsturzes. Aber von der Möglichkeit, eine solche Grenzlinie zu finden“, so Kelsen weiter, „hängt die Möglichkeit ab, Demokratie aufrechtzuerhalten. Es mag auch sein, dass solche Grenzziehung eine gewisse Gefahr in sich schließt. Aber es ist das Wesen und die Ehre der Demokratie, diese Gefahr auf sich zu nehmen…“.

Verfassungsschutz-Sammlung läppischer und bösartiger Sprüche

Anders gesagt: Im Normalbetrieb gibt es gegen antidemokratische Parteien nur eine systemgerechte Waffe: den freien politischen Wettbewerb und den Stimmzettel. Eine bundesweit bedeutungslose Miniaturpartei in die Illegalität zu schicken, ist politisch nicht notwendig und juristisch hochriskant. Wie riskant, macht die haarsträubende Qualität des Belastungsmaterials deutlich. Die Innenminister hatten, statt ergebnisoffen zu beraten, in erklärter Verbotsabsicht mehr als tausend Seiten von ihren Verfassungsschützern zusammentragen lassen – laut Innenminister Friedrich die „beste Sammlung, die es je gab“. Doch die mit Zitaten gespickte amtliche Kurzfassung – eine „Verschlusssache“, die kürzlich öffentlich bekannt wurde –, umfasst, so wörtlich, „Äußerungen von mehr als 400 Funktionsträgern“ – bietet also weiter nichts als eine Sammlung läppischer bis bösartiger Sprüche. Ob es aber für ein Verbotsurteil reichen wird, einen Sack voll anstößiger Zitate vor den Toren des Verfassungsgerichts auszuschütten, ist mehr als fraglich. Angesichts der Qualität dieses Materials wirkt das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit wie eine unüberwindliche Hürde. Wer hofft, damit eine qualifizierte Mehrheit von Richtern beeindrucken zu können, muss sich auf eine herbe Enttäuschung gefasst machen. Es wäre nicht das erste Mal, dass schlecht durchdachte Politik, die einen „symbolischen“ Mehrwert einstreichen will, in einer juristischen Sackgasse endet.

Abwegiges Verbotsverfahren

Weder Bundesregierung noch Bundestag sollten sich von den Ländern politisch-moralisch erpressen lassen. Wer es gut meint mit diesem demokratischen Staat, wird ihn nicht sehenden Auges in ein abwegiges Verbotsverfahren treiben. Sollten sich die Verbotsbetreiber nicht eines Besseren besinnen, gibt es andere Mittel und Wege gegen Verbotsanträge, die missbräuchlich sind, weil sie „im Dienste eifernder Verfolgung unbequemer Oppositionsparteien“ stehen – so das Gericht im KPD-Verbotsurteil – oder sich in politischer Symbolik erschöpfen. Gegen solche Anträge kennt das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht ein probates Mittel: die kursorische Prüfung der Begründetheit im Vorverfahren. Es heißt dort nämlich, das Gericht gebe der Partei die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und beschließt dann, „ob der Antrag als unzulässig oder als nicht hinreichend begründet zurückzuweisen oder ob die Verhandlung durchzuführen ist.“ Anders gesagt: nicht über schlechthin jeden Verbotsantrag muss das Gericht verhandeln. Und weil zudem für „jede“ Entscheidung zum Nachteil der betreffenden Partei eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, müsste ein Antrag der NPD, den Prozess gar nicht erst durchzuführen, von mindestens sechs der acht Senatsmitglieder zurückgewiesen werden.

Partei müsse eine Gefahr für die Demokratie darstellen

Verfassungsrichterinnen und -richter, die sich nicht für politische Signale einspannen lassen und einen aufwendigen Prozess über das sinnlose Verbot einer Miniaturpartei vermeiden wollen, könnten so argumentieren: Der Antrag ist „nicht hinreichend begründet“. Denn selbst wenn man die V-Leute-Problematik beiseite lässt und unterstellt, die behaupteten verfassungswidrigen Ziele der NPD könnten in vollem Umfang bewiesen werden, hat der Verbotsantrag keine Aussicht auf Erfolg: Ein Parteiverbot kommt nur dann in Betracht, wenn die betreffende Partei eine halbwegs konkrete Gefahr für die Demokratie darstellt. Eine solche kann aber nicht allein aus anstößigen, „aggressiv kämpferisch“ vorgetragenen Zielen abgeleitet werden. Unbeachtlich sind jedenfalls Ziele, die hier und heute nicht einmal in Ansätzen verwirklicht werden können – was bei Parteien, die bundesweit unter fünf Prozent liegen, unwiderleglich feststeht. Eine solche Partei ist – ungeachtet vollmundiger Parolen – konstitutionell unfähig, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen.

Es ist immerhin denkbar, dass sich eine Sperrminorität von drei Richtern findet, die Augenmaß und Courage genug hat, um die prozessuale Notbremse zu ziehen. Auch der Einstellungsbeschluss des Jahres 2003 trägt „nur“ drei Unterschriften. „Die deutsche Frage ist die Frage nach den Hemmnissen der liberalen Demokratie in Deutschland“, schrieb Ralf Dahrendorf 1965. Zu diesen Hemmnissen zählt das Parteiverbot des Grundgesetzes – vor allem aber der Umgang damit –, was in diesen Tagen einmal mehr deutlich wird.

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Quelle: Gesendet am 10. März 2013 vom NDR Kulturelles Wort in NDR-Kultur „Gedanken zur Zeit“; Online-Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung. – Nachtrag: Anfang Dezember 2013 stellte der Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe offiziell den Antrag auf Verbot der NPD.

 

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Rolf Oerter begann als Pimpf und erlebte das Kriegsende im kalten Sibirien. „Wir waren alle begeistert“ – Ein irrer Traum, der im Trümmermeer endete

Rolf Oerter erinnert sich; Foto: Dieter Balb (FA)

Rolf Oerter erinnert sich; Foto: Dieter Balb (FA)

Von Dieter Balb

Man glaubte an das goldene Zeitalter, das für Deutschland unter seinem neuen wortstarken Führer hereinbrechen würde; das Regime verstand es die Jugend schon von Kindesbeinen an für die nationalsozialistische Bewegung zu begeistern. Einer, der damals als „Pimpf“ im Alter von zehn Jahren dabei war ist Rolf Oerter. Ebenso wie er gehörten auch Fritz Schaumann und Fritz Gehringer (alles spätere Stadträte) zum Rothenburger Jungvolk. Bis heute erhalten sich Freundschaften aus jener Zeit. Freimütig erzählt uns Rolf Oerter von diesen prägenden Jugenderlebnissen.
Sie waren alle in Rothenburg, die Großen jener Zeit: Adolf Hitler, Generalfeldmarschall Göhring, der Reichsführer SS Heinrich Himmler, SA-Führer Ernst Röhm und schließlich auch Reichsjugendführer Baldur von Schirach. „Wir waren begeistert, ich bin ja in dem System aufgewachsen“ sagt Rolf Oerter, den viele als Geschäftsmann des einstigen Blumengeschäftes am Rödertor und ehemaligen Stadtrat kennen, der heute überzeugter Grüner ist und weiß, dass der Nationalsozialismus ein völlig falscher Weg war. Weiterlesen

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Zum Gedenken an den Vater schrieb der Sohn die bewegende Lebensgeschichte des Rothenburger Jagdfliegers Friedrich Schwarz

Erinnerungen an den Vater

Erinnerungen an den Vater

Von Silvia Schäfer

Der 1952 in Rothenburg gebürtige Toni Schwarz hat ein Buch über seinen Vater geschrieben, der während des Ersten Weltkriegs geboren und während des Zweiten Weltkrieges als Jagdflieger gekämpft hat. Durch die Aufarbeitung dieser Lebensgeschichte kann der Sohn die eigene Vergangenheit besser verstehen. Die berührenden Zeilen sind voller Wärme und Respekt geschrieben. Die von Toni Schwarz geschilderten Ereignisse beruhen auf den Erzählungen des Vaters, der vor drei Jahren starb, und eigenen Recherchen. Die Erinnerungen der fast 99-jährigen Mutter sind durch das hohe Alter verblasst. Als aufschlussreich erwiesen sich die akribisch genauen Aufzeichnungen des Vaters in den Flugbüchern der Jahre 1937 bis 1945. Manches musste der Sohn ergänzen, denn es gab Lücken in der Zeitreise. Das grundsätzliche Geschehen basiert auf wahren Begebenheiten. Weiterlesen

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