Waren dem Nationalsozialismus Ehe und Familie heilig? Nein! Uneheliche Mutterschaft von rassisch und erblich hochwertigen Frauen wurde gefördert

„SS-Männer und Ihr Mütter dieser von Deutschland erhofften Kinder zeigt, daß Ihr im Glauben an den Führer und im Willen zum ewigen Leben unseres Blutes und Volkes ebenso tapfer, wie Ihr für Deutschland zu kämpfen und zu sterben versteht, das Leben für Deutschland weiterzugeben willens seid!“
(Heinrich Himmler, 28. Oktober 1939)

SA-Hochzeit 1932; Fotos: privates Album

SA-Hochzeit 1932; Fotos: privates Album

Von Friedemann Bedürftig

Ehestandsdarlehen, Familienförderung, Mutterkreuz – der Hitlerstaat präsentierte sich als Hüter familiärer Werte. Das er dabei Einschränkungen hinsichtlich „Erbgesundheit“ und „rassischer“ Normen machte, entsprach noch der Logik seiner Weltanschauung. Doch gerade sie bescherte ihm einen Zielkonflikt zwischen Bestandsmehrung (Quantität) und Anhebung des „Rasseniveaus“ (Qualität). Einerseits brauchten ein angeblichres „Volk ohne Raum“ und eine auf Krieg angelegte Politik eine entsprechende Kopfzahl, andererseits musste ein „Herrenvolk“ darauf  zu achten, dass nicht minderwertige Erbeinflüsse in den „Blutsstrom“ eindrangen. Gegen die zweite Gefahr ergriff man sogleich Maßnahmen mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933 und später durch die Nürnberger Rassegesetze (15. September 1935), während der Fruchtbarkeitsförderung flankierend die im Juni 1933 eingeführte Kreditvergabe an junge Familien diente, die den Betrag „abkindern“ konnten. Weiterlesen

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Nationalsozialisten sahen im Eherecht einen wichtigen Hebel, ihre Ideen von der „Rassenreinheit“ durchzusetzen

SS-Hochzeit auf der SS-Ordensburg Wewelsburg; Foto: Bundesarchiv

SS-Hochzeit auf der SS-Ordensburg Wewelsburg; Foto: Bundesarchiv

Von Wolf Stegemann

Das erste, bereits kaum zehn Monate nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten verabschiedete Gesetz über Missbräuche bei Eheschließung und Adoption vom 23. November 1933 (RGBl I S. 979), fügte einen § 1325a in das BGB ein. Dieser betraf die Ehenichtigkeit bei Verdacht einer so genannten Scheinehe (Führung des Familiennamens des Mannes durch die Frau, ohne dass eine Lebensgemeinschaft besteht). Das obige Gesetz war in seiner Sprache noch eher zurückhaltend. Das gesamte Ausmaß der nationalsozialistischen Rassenideologie wurde mit dem „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ vom 15. September 1935 (so genanntes Nürnberger Rassegesetz) deutlich. Weiterlesen

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Sex unterm Hakenkreuz: Über das erstaunlich liberale Lustverständnis der ansonsten restriktiven Nationalsozialisten und was heute darüber geschrieben wird – Ein Überblick

Sexhhh-obenNackt 61982076 Von Dr. Angelika Hager und Dr. Sebastian Hofer

Zu den Reichsparteitagen nach Nürnberg fuhren auch Mitglieder vom Bund Deutscher Mädel (BDM) und der Hitlerjugend. Bei 900 der BDM-Mädchen, die 1936 vom Reichsparteitag zurückkehrten, wurden anschließend Schwangerschaften festgestellt. Beispielsweise hatte ein schwangeres Mädchen 13 Hitlerjungs als mögliche Väter bezeichnet. Daraufhin wurde 1937 das Kampieren im Freien untersagt (Michael Kater).

Das NS-Regime propagierte neben restriktiven Maßnahmen zur Wahrung der „völkischen Reinheit“ ein erstaunlich liberales Lustverständnis. Neue wissenschaftliche Arbeiten setzen sich mit dem Sexualleben sowie den Geschlechtsbildern im Dritten Reich auseinander. Die Sexsucht des Propagandaministers Josef Goebbels, dessen bevorzugtes Jagdgebiet die Babelsberger Ufa-Studios waren. Das Kosenamen-Repertoire des SS-Führers Heinrich Himmler für seine junge Geliebte Hedwig („Häschen“, „Schelmchen“), einschließlich der detailreichen Beschreibung des „Liebesnests“ am Obersalzberg, wo angeblich eine aus Menschenhaut gefertigte Sonderedition von „Mein Kampf“ zur Kaminlektüre gereicht wurde. Und immer wieder der Führer selbst, mit seinen „strahlend blauen Augen“, den „Hochintelligente und Dumme, Schauspielerinnen und Künstlerinnen, Damen der Gesellschaft und junge Mädchen“ bedrängten und ihn wiederholt ausriefen ließen: „Was gibt es doch für schöne Frauen!“ Weiterlesen

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Mitte der 1930er-Jahre entstand die Heckenacker-Siedlung für bedürftige Familien und an der Schnitzleinstraße die „Kriegsopfer-Siedlung“ für Frontsoldaten

Ausriss "Fränkischer Anzeiger" vom 9. September 1935

Ausriss „Fränkischer Anzeiger“ vom 9. September 1935

Von Wolf Stegemann

„Mensch auf freier Scholle“ hieß das Schlagwort, mit dem die Rothenburger NSDAP für den Bau der Kleinsiedlung „Heckenacker“ und für sich selbst massive  Propaganda machte. Die Planung begann 1933/1934. In Abschnitten wurden dort an der nordwestlichen Peripherie der Stadt Rothenburg auf einer sich entwickelnden Gesamtfläche von rund 30.000 Quadratmetern zuerst zehn, später 36 Siedlungshäuser errichtet. Bauherr war für den ersten Bauabschnitt die Stadt Rothenburg, dann die „Bayerische Heimstätten GmbH München. Die insgesamt 46 Einfamilienhäuser waren nach Größe und Raumverteilung alle nach einem einheitlichern Plan und nach Gesichtpunkten von Wirtschaftlichkeit und Zweckdienlichkeit ausgeführt, für den der Rothenburger Architekt Durian zuständig und verantwortlich war. Die gutachterliche Beratung oblag dem Würzburger Architekten Hamig. Das Heimstättenwerk der NSDAP wählte die Siedler aus. Da lag es auf der Hand, dass nur NSDAP-treue Familien im Heckenacker siedeln konnten.

Kleinvieh im Garten und Kinder unterm Dach

Die dann dort wohnenden Familien konnten Kleinvieh halten und nebenberuflich einer überschaubaren Landbewirtschaftung nachgehen. Das Wertvollste aber war, so propagierte es die NSDAP, dass sich der Siedler als „freier Mensch auf freier Scholle“ bewegen konnte. Die Definition von Freiheit in einer Diktatur ist eben anders als in einer Demokratie.

Jedes Haus, einige für kinderreiche Familien geplant, hatte einen Wirtschaftskeller und eine Waschküche. Im Erdgeschoss ein Elternschlafzimmer, ein Kinderschlafzimmer, eine Wohnküche, einen Vorplatz und ein Abort (heute würde man Toilette sagen). Die Häuser für kinderreiche Familien verfügten noch über ein ausgebautes Dachgeschoss, in dem zwei Kinderzimmer mit 20 Quadratmetern untergebracht waren. Zu jedem Haus gehörte ein 600 Quadratmeter großer Garten. Aus Kostengründen hatte man als Bautyp das Doppelwohnhaus gewählt. Alle Häuser hatten elektrisches Licht, Wasser- und Kanalisationsanschluss.

Träger der zehn Häuser des ersten Bauabschnitts war die Stadt Rothenburg ob der Tauber. Das Gelände selbst wurde teils durch Kauf, teils durch Tausch von der Stadt von den Familien Fritsch und Dr. Baumann (Erlangen bzw. Fürth), dem Rentner Friedle (Rothenburg) und von der Witwe Steinmetz (Konstanz) erworben. Die Baukosten für die ersten zehn Häuser beliefen sich ohne Baugrund auf 42.000 Reichsmark. Der bayerische Ministerpräsident Ludwig Siebert legte den Finanzierungsplan vor, demnach 37.000 RM als Darlehen aus dem bayerischen Bauprogramm an Gemeinden zur Errichtung von Kleinhäusern für finanziell minderbemittelte Familien  bezahlt wurden. Den Rest von 45.000 RM hatten die zehn Siedler aufzubringen.

Der „Seherblick des Führers“ regte zum Bauen an

1937 wurde ein weiterer Bauabschnitt mit 36 Häusern fertig gestellt. Die NSDAP lud am 11. November 1937 zum Richtfest ein. Sie verkündete vorab in der Zeitung, dass vor 1933 alles schlecht war und die  Wohnungsnot „zu einer immer größeren Gefahr“ wurde, so dass „der große Seherblick des Führers, der diese Gefahren längst erkannte und – wie auf allen Gebieten – auch hier, alsbald zugriff“.  Auf das, worauf der Führer in dieser eigentümlichen Formulierung zugriff, waren diese Siedlungshäuser der Heckenacker-Siedlung. Zum Richtfest hatten sich an jenem Novembertag, es war ein Samstag, neben den schon ansässigen Bewohnern und den neuen Siedlern natürlich auch Vertreter der Partei und ihrer Gliederungen, der Stadtverwaltung und des Reichsarbeitsdienstes eingefunden. Letzterer war beim Bau der Heckenackersiedlung beteiligt. Die Feier verlief für einen solchen Anlass im üblichen Rahmen. Bauarbeiter versammelten sich auf dem Dachfirst eines der Siedlungshäuser, von wo aus sie nach einem kräftigen „Heil Hitler!“ von unten den Choral „Nun danket alle Gott“ anstimmten. Ein Zimmerergeselle sprach danach das Grußwort und den Dank an die Beteiligten, natürlich auch an den Führer Adolf Hitler. Für die Bayerische Heimstätten GmbH, der Treuhandstelle für Wohnungs- und Kleinsiedlungswesen sprach dessen Vertreter den Dank an die NSDAP, den Reichsarbeitsdienst, der Stadt Rothenburg für deren Entgegenkommen bei diesem Siedlungsprojekt aus und vergaß auch nicht, den Handwerkern zu danken.

Rothenburgs NSDAP-Ortsgruppenleiter Götz stellte zu seiner Freude und Überraschung fest, dass hier ein neuer Stadtteil entstanden sei. Er erinnerte daran, dass „die früheren Machthaber“ den arbeitenden Volksgenossen alle Annehmlichkeiten des Lebens versprochen hatten, aber sie nicht einzulösen imstande waren. „Vollstrecker jener Versprechungen ist jetzt in Wirklichkeit der Führer Adolf Hitler und seine Bewegung geworden“, sagte er und überbrachte die Grüße und Wünsche des Kreisleiters und des Stadtoberhaupts und forderte schließlich die Siedler auf, zum Zeichen des Danks den Führer noch einmal mit „Sieg Heil“ zu grüßen, was dann auch alle taten. Mit dem Horst-Wessel-Lied klang das Richtfest aus und abends trafen sich alle Beteiligten im Saal beim „Wagenländer“ vorm Klingentor.

Schitzleinstraße: Kriegsopfer-Siedlung für Frontsoldaten

Nicht nur minderbemittelte Familien standen im Fokus des sozialen Wohnungsbaus der Nazis, sondern auch Frontsoldaten des Ersten Weltkriegs. Für sie wurden von der NS-Kriegsopferversorgung (NSKO) und der Stadt an der Schnitzleinstraße 1935 vier Doppelwohnhäuser gebaut. Diese vier im September 1935 fertig gestellten Häuser gehörten zu dem neu entstandenen Stadtviertel hinter und neben dem Sportplatz des 1. FCR. Die vier Doppelwohnhäuser, also acht Häuser hatten jeweils fünf Zimmer, Küche und Nebenräume sowie einen großen Garten. Architekt war Leo Kerndter, jedes Haus kostete für den neuen Besitzer rund 6.300 Reichsmark. Die Stadt stellte den Baugrund kostenlos zur Verfügung, was die Finanzierung erleichterte  Sie erwarb ihn durch Kauf und Tausch von den dortigen Grundbesitzern, dem Kaufmann Wittstatt und dem Gewerberat Blank. Vorfinanziert hat die Stadt- und Bezirks-Sparkasse Rothenburg.

Nach dem „Sieg Heil!“ der Choral „Nun danket alle Gott“

Im September 1935 konnte für diese vier Doppelhäuser  zum Richtfest ein Bäumchen aufgezogen werden. NSDAP und die Stadt Dorsten machten daraus ein politisch großes Fest, zu dem auch Kreisleiter Karl Steinacker und Rothenburgs Bürgermeister Dr. Friedrich Liebermann kamen, die und die anderen geladenen Gäste vom Amtsleiter der NS-Kriegsopferversorgung F. Koch begrüßt wurden. Koch erinnerte in seiner Ansprache an die Worte des Führers, dass jeder Frontsoldat das Recht auf ein Stück des deutschen Bodens habe, den er in Ersten Weltkrieg verteidigt hatte. Das Richtfest lief auch hier im üblichen Rahmen mit „Sieg Heil“ und Dank an den Führer und an Gott ab. Koch ermahnte aber seine Kameraden, die „nun in so ein schönes Heim einziehen“ konnten, „immer an den Führer zu denken“, der dieses große Werk erst ermöglicht habe. Mit einem „Sieg Heil!“ auf ihn und das Vaterland klang das Richtfest aus, nicht ohne dass Koch die Errichtung dieses Bauwerks in Rothenburg mit dem neuen Reich als Bauwerk verglich. Nach dem Choral „Nun danket alle Gott“ ging die Gesellschaft auseinander und traf sich abends im Saal Wagenländer vor dem Klingentor zu fröhlicher Runde. 1936 wurden weitere Häuser für ehemalige Frontsoldaten in dieser Rothenburger “Kriegsopfer-Siedlung“ gebaut. Die Ursprünge dieser und der Heckenacker-Siedlung für minderbemittelte Siedler dürften den heutigen Bewohnern vermutlich unbekannt sein.

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Quellen: „Fränkischer Anzeiger“ vom 9. Sept. 1935, 29. Okt. 1935, 15. Nov. 1937.
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Euthanasie I: Approbierte Mörder im Arztkittel – Rund 260.000 geistig Behinderte wurden umgebracht – nach dem Krieg das große Verschweigen

Gaswagen wurden anfangs eingesetzt, um behinderte Menschen zu töten

Gaswagen wurden anfangs eingesetzt, um behinderte Menschen zu töten

Von Wolf Stegemann

Euthanasie! Ein Wort, hinter dem ein Thema steckt, dem man sich nur vorsichtig oder auch widerwillig nähert, wenn überhaupt. Im Dritten Reich verbarg sich dahinter ein rassenhygienisches Tötungsprogramm. Das Wort stammt aus dem Griechischen und bedeutet „schöner Tod“ oder „leichter Tod“. Die Nationalsozialisten machten daraus den „Gnadentod“, als ob diese zwischen 1939 und 1945 von Staats wegen angeordneten Morde an rund 260.000 Deutschen aus Gnade geschehen wären. Nach Kriegbeginn im September 1939 unterzeichnete Hitler den so genannten „Euthanasie“-Erlass. Demzufolge konnte nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischer Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden. De facto war das ein Freibrief für Mord „unter den Augen einer staatlichen Behörde“ (Götz Aly). Weiterlesen

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Euthanasie II: Erfassung der geistig behinderten Kinder, ihre „Begutachtung“ und anschließende Tötung

...... Kinder wurden umgebracht

Behindertre Knder wurden durch Gas, dann durch Überdosis von Medikamenten umgebracht

Von Wolf Stegemann

Zentrales Dokument der Kinder-Euthanasie ist ein Runderlass des Reichsministers des Innern vom 18. August 1939 (Az.: IVb 3088/39 – 1079 Mi) mit dem Vermerk „Streng vertraulich!“ In ihm ist der Kreis der Betroffenen und die Art und Weise ihrer Erfassung festgelegt. Danach wurden Ärzte und Hebammen sowie Entbindungsanstalten, Geburtsabteilungen und  Kinderkrankenhäuser verpflichtet, formblattmäßige Mitteilung an das zuständige Gesundheitsamt zu machen, falls das neugeborene Kind verdächtig ist, mit schweren angeborenen Leiden behaftet zu sein. Dazu gehörten „Idiotie“ sowie „Mongolismus“ (besonders Fälle, die mit Blindheit und Taubheit verbunden sind), Mikrocephalie, Hydrocephalus, schweren bzw. fortschreitenden Grades, Missbildungen jeder Art, besonders Fehlen von Gliedmaßen, schwere Spaltbildungen des Kopfes und der Wirbelsäule und Lähmungen einschließlich der „Littleschen Erkrankung“.

Als Anlage wurde das Muster eines Meldebogens übersandt, das die Gesundheitsämter nach Bedarf bei der höheren Verwaltungsbehörde anzufordern hatten. Dieser Meldebogen wurde jedoch mit Erlass vom 7. Juni 1940 wieder zurückgezogen und durch einen verbesserten ersetzt. Einzigartig war die Entschädigung von zwei Reichsmark je Anzeige, die den meldepflichtigen Hebammen „für ihre Mühewaltung“ zustand.

Aufnahme in so genannte „Kinderfachabteilungen“

Meldepflichtig waren zunächst nur Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Die vorgeschriebenen Meldebogen vermittelten den Eindruck, dass mit der Erfassung das Ziel einer fürsorgenden besonderen fachärztliche Betreuung verfolgt werden sollte. Die Amtsärzte leiteten die ausgefüllten Meldebogen an den „Reichsausschuss“ weiter, wo das dahinterstehende Amt IIb der Kanzlei des Führers (KdF) mit den beiden medizinischen Laien Hefelmann und von Hegener die Fälle aussortierten, die nach ihrer Auffassung für die Aufnahme in eine „Kinderfachabteilung“ vorgesehen waren, das heißt, dass sie für die „Euthanasie“ nicht in Betracht kamen. Von den etwa 100.000 bis 1945 eingegangen Meldebogen wurden etwa 80.000 aussortiert. Zur fachlichen Beurteilung der restlichen 20.000 Meldebogen waren vom „Reichsausschuss“ drei Gutachter bestellt worden, die größtenteils bereits dem vorbereitenden Gremium angehört hatten, nämlich die Professoren Werner Catel, Hans Heinze und Ernst Wentzler. Hefelmann sagte dazu später aus,

„dass Professor Heinze und Dr. Wentzler […] mit Begeisterung und Professor Catel aus Überzeugung die Euthanasie bejahten und sich deshalb ohne jeden Zwang als Gutachter zur Verfügung stellten“.

Amtsarzt der zuständigen Gesundheitsämter leitete die Einweisung ein 

Das zuständige Gesundheitsamt sowie die vorgesehene „Kinderfachabteilung“ erhielten vom „Reichsausschuss“ eine Benachrichtigung über dessen Entscheidung und Zuweisung. Der Amtsarzt hatte damit die Einweisung in die Wege zu leiten und die Eltern zu benachrichtigen. Diese hingegen wurden über den eigentlichen Zweck der Einweisung getäuscht, indem eine besondere Betreuung und Behandlung ihrer Kinder in speziell dafür eingerichteten Fachabteilungen vorgespiegelt wurde. Von Zwangsmaßnahmen wurde zunächst abgesehen. Wenn sich Eltern beharrlich weigerten, der Einweisung ihres Kindes zuzustimmen, konnte ab September 1941 jedoch mit dem Entzug des Sorgerechtes gedroht werden.

Kreis der Betroffenen immer mehr erweitert

Noch in der ersten Hälfte des Jahres 1941 wurde das Lebensalter der betroffenen Kinder auf 16 Jahre heraufgesetzt, um zu verhindern, dass geistig oder körperlich behinderte Jugendliche als Opfer einer „summarischen Methode“ im Rahmen der Aktion T4 vergast würden. Der Kreis der Betroffenen wurde so immer mehr erweitert. Neben den geistig und körperlich Behinderten wurden sukzessive auch alle so genannten „Psychopathen“ erfasst. In der Heilerziehungsanstalt Kalmenhof wurden auch die „Gemeinschaftsunfähigen“ (das heißt: schwer erziehbare Fürsorgezöglinge) in die NS-Tötungsanstalt Hadamar zur Vergasung oder nach dem Stopp der Aktion T4 zur Tötung durch Medikamente geschickt. In Hadamar war hierfür ein eigenes „Erziehungsheim“ eingerichtet worden. Mindestens 40 bis 45 der Eingewiesenen fielen hier den Morden mittels Medikamentenüberdosierungen zum Opfer, wie sie auch bei der Erwachsenen-„Euthanasie“ praktiziert wurden.

Tötung durch Medikamente

Die Tötung der Kinder erfolgte durch zeitlich gestaffelte und überdosierte Barbituratabgaben wie Luminal, Veronal, Trional oder Morphin, die unter das Essen der Patienten gemischt oder als angebliches „Anti-Typhusmittel“ gespritzt wurden. Dies führte zu Atemlähmungen, Kreislauf- und Nierenversagen oder Lungenentzündungen. So konnte immer eine scheinbar natürliche, unmittelbare Todesursache attestiert werden. Das Verfahren war als so genanntes „Luminalschema“ vom späteren medizinischen Leiter der „Aktion T4“, Professor Hermann Paul Nitsche, Anfang 1940 entwickelt worden. In Kombination mit einer systematischen Unterernährung und Unterbringung in unzureichend geheizten Räumen, konnte die angestrebte Beseitigung „lebensunwerten Lebens“ durch derart provozierte Lungenentzündungen, Tuberkulose oder Typhus auf scheinbar natürliche und unauffällige Weise realisiert werden. – Siehe auch den nachfolgenden Artikel über die Tötung eines Rothenburger Kindes unter Euthanasie IV.

Siehe die Artikel: Euthanasie I
Euthanasie III
Euthanasie IV

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Quelle: Wikipedia, Online-Enzyklopädie, stark gekürzt und leicht umformuliert (Aufruf 25. Mai 2015 „Kinder-Euthanasie“).

 

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Euthanasie III: Neuendettelsauer Pflegeeinrichtung im Griff der gnadenlosen T4-Aktion „Vernichtung lebensunwertes Lebens“ – rund 1.200 Patienten wurden getötet

Busse bringen die Patienten von Neuendettelsau in die Todesanstalten

Busse bringen die Patienten von Neuendettelsau in die Todesanstalten

Das Reichsinnenministerium schickte im Juni 1940 über 1.500 Fragebogen an die Neuendettelsauer Pflegeeinrichtung mit der Aufforderung, diese bis zum 1. September ausgefüllt zurückzusenden. Dem kam die Anstaltsleitung nicht nach. Sie schrieb an das Reichsministerium zurück, dass dies aus Personalmangel nicht möglich sei und schlug vor, dies bis zum Kriegsende zurückzustellen.

Daraufhin erschien nach Fristablauf am 2. September 1940 überraschend eine Ärztekommission, bestehend aus 17 Personen. Darunter acht junge Ärzte und Medizinstudenten, ebenso viele Schreibkräfte und ein Kommissionsleiter, der Chefarzt einer staatlichen Heil- und Pflegeanstalt war. Der Historiker Alfred Kugelstein beschreibt diesen Besuch in seinem Buch „Denk- und Merkwürdigkeiten aus Mittelfranken“ so:

„Der Neuendettelsauer Chefarzt Dr. Boeckh, Rektor Hans Lauerer und Pfarrer Ratz waren gerade in Urlaub bzw. hielten sich in Bethel auf, wo es ähnliche Einrichtungen gab. Die damalige Oberin, Selma Haffner, fragte dort an, wie sie sich verhalten sollte. Man gab ihr zu verstehen, dass es nicht möglich sei, sich der staatlichen Anordnung zu widersetzen. Es blieb ihr nicht anderes übrig, als die Patientenakten herauszugeben.
Als Pfarrer Ratz und Dr. Boeckh aus Bethel zurückgekommen waren, protestierten sie gegen die Maßnahme mit dem Hinweis, dass die Meldebögen nur im Benehmen mit dem zuständigen Arzt ausgefüllt werden dürften.
Inzwischen hatte man bereits einige hundert dieser Bögen nach Berlin geschickt. Die Kommission reagierte auf die Proteste nicht und schloss ihre Arbeit am 3. September, einen Tag nach ihrer Ankunft bereits ab. Weitere Beschwerden in Berlin und München führten lediglich zu Zusagen, die Meldebögen zu überprüfen und gegebenenfalls nach Neuendettelsau zurückzusenden. Dr. Boeckh untersuchte daraufhin alle mit den Bögen erfassten Patienten noch einmal und erstellte eine Liste mit den schwersten Fällen, um ,zu retten, was zu retten war’.“

1978/79 Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Mord

Weil er diese Liste der schwersten Fälle anfertigt hatte, wurde gegen ihn 1978/79 ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen „versuchter Beihilfe zum Mord“ eingeleitet, das jedoch eingestellt wurde. Zurück zum Jahr 1940:

„Weitere Versuche des Landesbischofs Meiser und Hilferufe an den Regierungspräsidenten und den Nürnberger Oberbürgermeister konnten nicht verhindern, dass die geplante Aktion anlief. Der Leiter der Bruckberger Heime (Filiale von Neuendettelsau), Pfarrer Harleß, rief im Herbst 1940 das Pflegepersonal zusammen und berichtete „mit bewegter Stimme“, dass Kranke in einer nach Baden verlegten Anstalt „in einer nahegelegenen Vernichtungsanlage umgebracht worden seien“. Das überlieferte eine Bruckberger Diakonisse und fuhr fort: „Erstaunt, stumm, ja fast ungläubig hörten wir den Bericht!“

Gestapo ermittelte gegen die Anstaltsleitung

Filiale Schloss Polsingen

Filiale Schloss Polsingen

Busse der „Gemeinnützigen Transport GmbH“ holten die Patienten in Neuendettelsau und den Filialen Bruckberg und Polsingen mit dem Versprechen ab, einen „schönen Ausflug“ zu unternehmen. Dieser Ausflug ging nach einem kurzen Aufenthalt in Günzburg in eine Todesanstalt, wo die Patienten umgebracht wurden.
„In Neuendettelsau trafen Todesnachrichten ein, in denen von Lungenentzündung und Blinddarmdurchbruch die Rede war, auch bei Patienten, die schon lange ohne Blinddarm gelebt hatten.“

Am 12. Februar 1941 sprachen der Neuendettelsauer Rektor Lauerer sowie die Pfarrer Ratz und Burkert bei der Bezirksregierung Ansbach vor und äußerten die Befürchtung, dass die Abtransporte aus Neuendettelsau mit der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ zu tun haben könnten. Diese Befürchtung wurde von der Bezirksregierung als verleumderisch zurückgewiesen und ihnen ein Verfahren vor dem Sondergericht Nürnberg angedroht. Schon am nächsten Tag erschien in Neuendettelsau die Gestapo und nahm Ermittlungen auf. Die Anstaltsleitung ließ sich nicht einschüchtern, sondern versuchte ihre Patienten durch Verlegung in Altenheime oder Wirtschaftbetriebe zu verlegen, um sie vor dem Zugriff der staatlichen T4-Mord-Aktion zu retten. In ein eigens neu gegründetes Heilerziehungsheim wurden 160 Kinder verlegt. Die Todesmaschinerie lief weiter. Noch im Februar wurden Patienten aus den Heimen Neuendettelsau, Bruckberg, Polsingen und Engelthal abgeholt. Dazu Alfred Kugelstein:

„Ein Kranker verabschiedet sich mit den Worten: ,Wir sehen uns beim Herrn Jesus wieder, Brauchst net greina, ich grein auch net!’ Ein anderer: ,Ich nehme nichts mit. Alles können sie mir nehmen, nur nicht meinen Heiland!’ Diese Äußerungen lassen erkennen, dass zumindest ein Teil der Pfleglinge das Ziel ihrer ,Reise’ kannte. Manche wurden von Unruhe und Angst geplagt. Eine Frau klammerte sich flehend an die Hausmutter: ,Ich will noch nicht sterben, rette mich doch!’“

Tötungen offiziell beendet – Vernichtung der Menschen ging dennoch weiter

Leerstehende Häuser in Neuendettelsau und den Filialen wurden beschlagnahmt und für die Kinderlandverschickung genutzt. Auch wurden dort umgesiedelte Volksdeutsche und gebrechliche Südtiroler untergebracht. Von den 1.700 Patienten der Anstalt Neuendettelsau und ihren Filialen überlebten 500 Patienten. 1.200 fielen der Todesmaschinerie des Staates zum Opfer. Wenn auch am 24. August 1941 die T4-Todesaktion auf Grund der großen Unruhe in der Bevölkerung offiziell beendet wurde, so liefen die Tötungen behinderter Menschen bis 1945 weiter.

Siehe die Artikel: Euthanasie I
Euthanasie II
Euthanasie IV

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Quelle: Nach Alfred Kugelstein „Aktion Gnadentod. Neuendettelsau 1939-1941“ in „Denk- und Merkwürdigkeiten aus Mittelfranken. Ein Lesebuch“, Delp 1988.
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