Wiedergutmachung (9): Die Anwesen in der Herrngasse und im Feuerkesselgässchen wurden von der Stadt freiwillig an die Töchter Adolf Heumanns zurückgegeben

Geschäft Heumann & Strauss um 1900 in der Herrngasse 2

Geschäft Heumann & Strauss um 1900 in der Herrngasse 2

Von Wolf Stegemann

Im Protokoll der Stadtratssitzung vom 22. November 1949 steht mit der Bezeichnung des Beratungsgegenstandes „Rückerstattung der Anwesen Herrngasse 2 und Feuerkessel(gässchen) 1“:

„RR. (Rechtsrat) Dr. Wirsching führte aus, dass der Stadtrat von Anfang an den Standpunkt vertreten hat, das Unrecht, das im 3. Reich an der Familie Heumann begangen wurde, wieder gut zu machen. Die Angelegenheit ist nunmehr so weit fortgeschritten, dass zwischen dem Vertreter der Familie Heumann und der Stadt Rothenburg ein Vergleich über die Rückgabe abgeschlossen werden kann. Der Vergleich bedarf jedoch noch der Zustimmung des Stadtrates. RR. Dr. Wirsching setzte den Stadtrat von dem Vergleich in Kenntnis. – Der Stadtrat stimmte diesem in allen Punkten einstimmig zu.“

Herrngasse 2 heute

Herrngasse 2 heute

An dem Unrecht des Dritten Reiches, von dem Heinz Wirsching sprach, hatte sich die Stadt Rothenburg beteiligt und sich in mehreren Fällen an ihren jüdischen Bürgern in jeglicher Hinsicht der damaligen Verfolgung und Entrechtung vergangen. In dem hier vorliegenden Fall der Entziehung jüdischen Besitzes schickte die Stadt am 11. November 1938 drei Mitarbeiter zu Adolf Heumann nach Regensburg und „entzogen ihm“ an seinem Krankenbett seine beiden Häuser „in einer Art und Weise“, dass eine „Wiedergutmachung rechtens ist“ (Wiedergutmachungsbehörde für Ober- und Mittelfranken, Fürth i. Bayern). Die Miete, die von der Stadt für diesen „arisierten“ Besitz in der Folgezeit eingenommen wurde, musste neben der Bezahlung der Häuser in Höhe von 25.000 DM im Jahr 1950 zurückgezahlt werden. Bei den beiden Anwesen handelte es sich um das Wohnhaus in der Herrngasse  Nr. 2 mit Verkaufsladen des Textilgeschäfts in einer Größe von 220 Quadratmetern (heute Wohlfahrt) und das Haus Feuerkesselgässchen 1, das 120 Quadratmeter groß war.

Adolf Heumann starb im KZ Theresienstadt

Vor der Notarin Margaret Ricci in Newfield/New Jersey (USA) beauftragte Mary Fordham, Tochter und Erbin des Privatiers Adolf Heumann, den Münchner Rechtsanwalt Ernst Freiherr von Notthafft, ihre Ansprüche auf Rückerstattung ihres Erbes bei der Stadt Rothenburg geltend zu machen. Mary Fordhams deutscher Name war Marie Forchheimer, geborne Heumann. Ihren Namen änderte sie bei ihrer Einbürgerung als amerikanische Staatsbürgerin. Ihre Schwester Katie Hahn, die in New York lebte, schloss sich dem Rückerstattungsantrag an. Mehr Kinder gab es nicht. Nach der Vertreibung aus Rothenburg 1938 nahm Adolf Heumann in Regensburg Wohnsitz. Von dort wurde er in das KZ Theresienstadt deportiert, wo er 1942 ermordet wurde.

Anwalt Freiherr von Notthafft konnte schon am 28. April 1948 an das Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung in München schreiben, dass die Stadt Rothenburg bereit sei, die Anwesen zurückzugeben und die ab 1938 eingenommenen Mieteinnahmen zu überweisen. Dies bestätigte Bürgermeister Friedrich Hörner am 17. Juni 1948 in einem Schreiben an das Landesamt. Die Rückgabe sollte aber nur stattfinden, wenn die Erben Heumanns der Stadt 25.000 Euro überweisen:

„Der Stadtrat Rothenburg ob der Tauber hat in einem Schreiben an Herrn Charles Fordham, dem Ehemann der Erbin der beiden Anwesen, einmütig nicht nur die rechtliche, sondern auch die moralische Verpflichtung zur Wiedergutmachung des an der Familie Heumann verübten Verbrechens anerkannt. Die Stadt Rothenburg ob der Tauber ist deshalb bereit, freiwillig und ohne Entscheid einer Wiedergutmachungskammer das oben genannte Eigentum am Frau Mary Fordham gegen Rückerstattung des erhaltenen Verkaufspreises von 25.000 Reichsmark kosten- und lastenfrei zurückzugeben.“

Die Auszahlung der Mieteinnahmen in der Zeit vom 11. November 1938 bis 20. März 1946 wollte die Stadt dann ebenfalls zurückzahlen. Aus dem Schriftverkehr zwischen der Stadt, dem Landesamt für Vermögensverwaltung, den Heumann-Erben in den USA sowie deren Anwalt in München und dem Mieter Gustav Pohl des Hauses Herrngasse 2 geht hervor, dass dieses Haus vor der Währungsreform rund 460 RM, ab 1944 wegen Ausfalls der Heizung nur noch 400 Reichsmark und danach, während das Gebäude unter Kontrolle der Wiedergutmachungsbehörde stand, 500 DM einbrachte.

Zur Rückgabe moralisch verpflichtet, aber nur bei Bezahlung!

Zur Rückgabe moralisch verpflichtet, aber nur bei Bezahlung!

Auf Rückzahlung des Kaufpreises verzichtete die Stadt kommentarlos

Vor der Wiedergutmachungsbehörde für Ober- und Mittelfranken in Fürth schlossen die Parteien am 10. Februar einen Vergleich. Die Heumann-Erbinnen Mary Fordham und Katie Hahn wurden nun von Rechtsanwalt J. Artmann aus Regensburg vertreten. Oberbürgermeister Hörner vertrat die Stadt Rothenburg.

„Es wurde festgestellt, dass die Entziehung der beiden Häuser 1938 auf einer Weise entzogen wurde, dass eine Haftung nach dem Rückerstattungsgesetz Nr. 59 gegeben ist, die beiden Anwesen gingen in das Eigentum der Ebengemeinschaft Heumann zurück. Die Stadt Rothenburg erstattet den Erben 1.527,52 DM Gebühren.“

Die Feststellung und Überweisung der Mieteinnahmen bis 1946 wurden gesondert verhandelt. Die ab 1946 eingegangen Mieten, die auf ein Sperrkonto gingen, wurden nach Rechtskraft des Vergleichs freigegeben. Offensichtlich verzichtete die Stadt aus guten Gründen dann doch darauf, bei Rückerstattung der Häuser von den Erben die damalige Kaufsumme von 25.000 Reichsmark an die Nazis  zurückzufordern, wie sie es schriftlich angekündigt hatte. Oberbürgermeister Friedrich Hörner scheint bei dieser Ankündigung keinen guten Berater gehabt zu haben. Die Aufrechterhaltung dieser Forderung hätte sicherlich zu einem für die Stadt abweisenden Beschluss der Wiedergutmachungskammer geführt und den Nachkriegsstadträten moralischen Schaden gebracht.

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Quelle: Staatsarchiv Nürnberg, Bestand BLVW Ast. Nürnberg, Nr. 389
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