Von Wolf Stegemann
„In Schutzhaft genommen wurde der Lehrer der israelitischen Kultusgemeinde Siegmund Marx.“ Mit diesem einfachen Satz informierte am 13. April 1933 der „Fränkische Anzeiger“ seine Leser über die Verhaftung des jüdischen Bürgers. Diese Polizei- und Justizaktion der Nationalsozialisten erfolgte kurz nach der Machergreifung und wenige Tage nach der Anordnung des Bayerischen NS-Statthalters Ritter von Epp in München, Schutzhaft für unliebsame Volksgenossen einzuführen. Hinter dieser Zeile steckt aber bereits der Anfang der Rechtsbrüche und Grausamkeiten, die der Staat an seinen Staatsbürgern bis hin zum zig-tausendfachen Mord in den nächsten zwölf Jahren noch begehen sollte. Weiterlesen





