Sondergericht (10): Todesurteil für eine gewalttätig begangene homosexuelle Handlung mit Todesfolge am Toilettenhäuschen des Schillingsfürster Bahnhofs

Der Angeklagte

Der Angeklagte Eugen Grüber

Von Wolf Stegemann

Bei ihm trafen 1941 in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, im Todesurteil des Sondergerichts, im Vollstreckungsbericht des Oberstaatsanwalts an den Generalstaatsanwalt so ziemlich alle vom Gesetz geforderten und strafbestimmenden Charaktereigenschaften zusammen: „Volksschädling“, „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher“, „unverbesserlicher Dieb“, „Rohling“, „geborener Verbrecher“, „geistig und rassisch minderwertig“, „sexueller Psychopath“, „kaltblütig und grausam“. Entsprechend waren seine Taten, die den 20-jährigen Schillingsfürster unter das Fallbeil brachten. Das Urteil des Sondergerichts Nürnberg unter Vorsitz von Landgerichtsdirektor Dr. Rothaug und den beisitzenden Landgerichtsräten Dr. Engert und Dr. Ferber vom 12. Juli 1941 lautet:

„Eugen Grüber, geboren am 13. Mai 1921 in Taschkent (Turkestan), lediger Maurergeselle in Schillingsfürst-Schafhof, in dieser Sache in Untersuchungshaft, wird als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher wegen eines besonders schweren Verbrechens nach § 2 der Verordnung gegen Volksschädlinge in Verbindung mit einem Verbrechen des schweren Diebstahls im Rückfall, sachlich zusammentreffend mit einem Verbrechen nach § 1 Abs. I der Verordnung gegen Gewaltverbrecher, dieses in Tateinheit mit einem Vergehen der gefährlichen Körperverletzung und einem Vergehen der Unzucht mit Männern je zum Tode, Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit und zu den Kosten verurteilt.“

Die Lebenszeit des Verurteilten währte nur noch knapp über zwei Monate. Eugen Grüber wurde am 4. September 1941 um 6.08 Uhr im Gefängnis München-Stadelheim mit dem Fallbeil hingerichtet.

Der gewalttätige Weg des Jugendlichen Eugen Grüber zum Schafott

Auf die nicht alltägliche Familiengeschichte soll hier nur soweit eingegangen werden, um zu erklären, weshalb Eugen Grüber in Taschkent geboren wurde und wie er den Weg beschritt, der ihn zum Fallbeil brachte. Seine Mutter ging nach dem Ersten Weltkrieg mit einem russischen  Kriegsgefangenen in die Heimat des mongolischen Soldaten, wo in Turkestan der gemeinsame Sohn Eugen geboren wurden. 1925 kehrte sie mit ihrem vierjährigen Kind nach Schillingsfürst-Schafhof zurück, wo sie als Dienstmagd ihre Arbeit wieder aufnahm. Wegen anhaltender Diebereien ordnete das Amtsgericht Rothenburg für den heranwachsenden Jugendlichen Fürsorgeerziehung im Heimen an, wo er auch eine Maurerlehre mit der Gesellenprüfung abschließen konnte. Dennoch fiel der Junge immer wieder polizeilich auf, so dass er weiterhin im Landeserziehungsheim Landau verbringen musste. 1939 hob das Amtsgericht Rothenburg die Fürsorgeerziehung auf, obwohl sein Verhalten im Heim „denkbar schlecht“ war. Im Urteil steht: „Er galt dort als der am schwersten Erziehbare von 5.000 Zöglingen.“ Und: „Der Direktor des Heimes mahnte ihn vor dem Verlassen der Anstalt eindringlich, sich umzustellen, da sonst sein Leben auf dem Schafott ende.“

Danach arbeitete er auf dem Flugplatz Scheckenbach und danach in der Munitionsanstalt Oberdachstetten, wo er seine Diebstähle fortsetzte und 1940 eine siebenmonatige Gefängnisstrafe verbüßen musste. Danach nahm er keine feste Beschäftigungen mehr an, traf sich in den Abendstunden in Schillingsfürst mit jungen Burschen, darunter mit dem Neffen seines Stiefvaters, dem Maurerlehrling Georg Hofmann, damals 16 Jahre alt.

Die zwei Freunde tranken fast zwei Liter Schnaps

Das Todesurteil des Sondergerichts

Die Anklageschrift des Staatsanwalts beim Sondergericht

Mit ihm brach er eines Abends in den privaten Weinkeller des Bienengerätefabrikanten Stieber in Schillingsfürst ein. Die beiden holten zwei Einliter-Flaschen Schnaps heraus und liefen zum Bahnhof. Nachdem der letzte Zug angekommen war und alle Lichter ausgeschaltet waren, setzten sie sich in das neben dem Stationsgebäude befindliche Abortshäuschen und  tranken „um die Wette“ den gestohlenen Schnaps. Als die erste Literflasche leer war, tranken sie auch die zweite bis zur Hälfte aus. Nachdem sie den Abort verlassen hatten, fiel der wesentlich jüngere Georg Hofmann um. Eugen Grüber suchte eine Schubkarre, um seinen Zechkumpan wegzuschaffen, fand aber keine. Im Urteil wird nun beschrieben, was weiter geschah:

„Er kehrte zu Hofmann zurück und fand diesen noch an der gleichen Stelle. Hofmann lag auf dem Bauche und hatte den Kopf auf beiden Armen liegen. Es kam ihm nun der Gedanke, bei Hofmann gleichgeschlechtliche Handlungen durch Einführen seines Geschlechtsteiles … vorzunehmen. Er zog sofort die Hose des Hofmann bis über die Kniee herunter und versuchte im Liegen und im Knien sein Geschlechtsteil einzuführen. Als ihm dies nicht gelang, nahm er sein in ungeöffnetem Zustand etwa 16 cm langes, einklingiges Taschenmesser, das er noch vom Öffnen der Flasche her geöffnet in er Tasche hatte, heraus und führte die 7,5 cm weit vorstehende Klinge in … ein, drückte mit dem rechten Daumen auf die Klinge und zog das Messer schneidend heraus. Das wiederholte er einige Male. Er wollte durch Erweitern der …öffnung das Einführen seines Gliedes ermöglichen. Hofmann konnte sich infolge seines Rauschzustandes nicht zur Wehr setzen. Er stöhnte nur und sagte stöhnend wiederholt „Eugen“. Der Angeklagte versuchte nun wieder, sein Glied in den … einzuführen, es gelang ihm aber wieder nicht. Er schlief dann neben Hofmann ein, erwachte aber nach einer Viertelstunde wieder und ging dann nach Hause, nachdem er noch vergeblich unterwegs in einer Wirtschaft Schnaps verlangt hatte. Hofmann ließ er liegen. Hofmann starb noch in der gleichen Nacht an Alkoholvergiftung…“

Leiche am anderen Morgen aufgefunden

Die am Hinterteil blutverschmierte Leiche Georg Hofmanns wurde am Morgen des 3. April gegen 6 Uhr von dem  Reichsbahnanwärter Karl Schörg neben dem Bahnhofsabort aufgefunden. „Bis zu zwei Metern um Umkreis stank es nach Alkohol.“ Vor der Polizei bestritt Eugen Grüber jegliches Beisammensein mit seinem Freund Hofmann, erzählte eine Geschichte mit Mädchen, Schnaps und Geschlechtsverkehr, die aber so unglaubwürdig war, dass am 6. April gegen ihn Haftbefehl erlassen wurde. Vor dem Nürnberger Sondergericht gab er dann am 12. Juli die ihm zur Last gelegten Verbrechen zu. Im Urteil wurde ihm noch vorgeworfen, die Tat des Einbruchs in den Weinkeller und die am Bahnhof im Schutz der Dunkelheit durchgeführt zu haben, was kriegsstrafbewehrend und strafverschärfend war. Zudem stellte sich heraus, dass er eine weitere gleichgeschlechtliche Handlung begangen hatte, was nach § 175 als Unzucht verboten war.

Tatort: Der damalige Kopfbahnhof Schillingsfürst.

Tatort: Der damalige Kopfbahnhof Schillingsfürst.

Sexueller Psychopath mit Neigung zum Alkohol

Der sachverständige Landgerichtsarzt Dr. Schumacher stellte in seinem Gutachten fest, dass  die Verantwortlichkeit seines Tuns bei Eugen Grüber wegen des Alkoholgenusses zwar erheblich vermindert gewesen sei, was aber die Fähigkeit, das Unerlaubte der Tat einzusehen, nicht schmälerte:

„Bei dem Angeklagten handle es sich um einen kriminellen, geistig minderwertigen und noch etwas beschränkten sexuellen Psychopathen mit Neigung zum Alkoholismus und einem offensichtlich ungemein aktiven verbrecherischen Willen bei ausgesprochenen antisozialen und asozialen Bestrebungen. Bei dem gefühlrohen, skrupellosen und gewalttätigen Angeklagten habe der Alkoholgenuss eine homosexuelle Neigung ausgelöst…“

Dem Gutachten schloss sich das Gericht voll an und begründete in seinem Urteil, dass es für eine solche Tat nur die Todesstrafe geben könne:

„Menschenleben bedeuten ihm nichts. Seine Raffiniertheit und Lügenfertigkeit, die er schon hier gezeigt hat, werden ihm seine Verbrecherlaufbahn erleichtern. Er wird für die Gemeinschaft stets eine erhebliche sie belastende Gefahr sein. Seine Angehörigen sind weder fähig noch geeignet, auf ihn im guten Sinne Einfluss zu nehmen. Die Strafliste seines Stiefvaters Johann Bär weist 45 Einträge aus. Der Angeklagte ist ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher im Sinne des § 20a Abs. II StGB. Wegen des Verbrechens nach § 1 Abs. I der Verordnung gegen Gewaltverbrecher ist auf die nach dem Gesetz allein angedrohte Todesstrafe zu erkennen.“

Hinrichtung im Gefängnis München-Stadelheim mit der Guillotine

Das Fallbeil in München-Stadelheim

Das Fallbeil in München-Stadelheim

Die Hinrichtung wurde am 4. September 1941 im Hinrichtungsraum des Gefängnisses München-Stadelheim vollzogen. Dabei waren Oberregierungsrat Dr. Koch als Leiter des Gefängnisses, Oberregierungsrat Dr. Grüber (!) als Gefängnisarzt, Scharfrichter Reichart mit seinem Gehilfen sowie „das zur geordneten Durchführung der Hinrichtung unbedingt erforderliche Gefängnispersonal“, Oberstaatsanwalt Dr. Schröder als Leiter der Strafvollstreckung, Justizinspektor Henn von der Staatsanwaltschaft München I als Urkundsbeamter und Staatsanwalt Ferazin, der die Anklage gegen Eugen Grüber in Nürnberg vertreten hatte. Im Vollstreckungsbericht, Vollstreckungsregister 240/41, ist die Hinrichtung Eugen Grübers beschrieben.

„Der Hinrichtungsraum war gegen den Einblick und Zutritt Unbeteiligter gesichert. Die Fallschwertmaschine war, durch einen schwarzen Vorhang verdeckt, verwendungsfähig aufgestellt. … Um 6,08 Uhr (wurde) der Verurteilte Eugen Grüber durch 2 Gefängnisbeamte vorgeführt. Oberstaatsanwalt Dr. Schröder verlas den erkennenden Teil des Urteils des Sondergerichts Nürnberg-Fürth vom 12. Juli 1941  (III 23 1436/41) nach welchem vom Begnadigungsrecht kein Gebrauch gemacht wurde. Sodann wurde der Verurteilte dem Scharfrichter übergeben. Die Gehilfen des Scharfrichters führten ihn an die Fallschwertmaschine, auf welcher er festgeschnallt und unter das Fallbeil geschoben wurde. Scharfrichter Reichart löste das Fallbeil aus, welches das Haupt des Verurteilten sofort vom Rumpfe trennte. Der Gefängnisarzt Dr. Grüber überzeugte sich vom Eintritt des Todes.
Der Verurteilte war ruhig und gefasst. Von der Übergabe des Verurteilten an den Scharfrichter bis zum Fallen des Hauptes vergingen 12 Sekunden. Der ganze Hinrichtungsvorgang, der sich ohne Zwischenfall vollzog, dauerte vom Verlassen der Zelle an gerechnet 1 Minute und 40 Sekunden.
Nach der Abnahme von der Fallschwertmaschine wurde die Leiche und das Haupt des Verurteilten in einen bereitstehenden Sarg gelegt und dem Beauftragten des Anatomischen Instituts in München, der vor der geschlossenen Tür gewartet hatte, übergeben. – Unterschrift Oberstaatsanwalt, Unterschrift Justizinspektor.“

Reichard

Johann Reichart

Der Henker Johann Reichhart (geboren 1893 in Wichenbach bei Wörth an der Donau; gestorben 1972 in Dorfen bei Erding) gilt als der meistbeschäftigte Henker Deutschlands. Mit seinen Assistenten – und wenn notwendig mit einer zusammenklappbaren Guillotine – reiste er zu den Hinrichtungsorten. Er entstammte einer bayerischen Abdecker- und Scharfrichtersippe, die bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts zurückzuverfolgen ist (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Reichhart)

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Quelle: Staatsarchiv Nürnberg, Bestand Anklagebehörde bei dem Sondergericht Nürnberg, Nr. 1177.

 

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