Entnazifizierung (14): Das Spruchkammerverfahren gegen den NSDAP-Ortsgruppenleiter und Lehrer Friedrich Götz war ein Schmierentheater

Von Wolf Stegemann

Der Entnazifizierungs-Vorprüfungsausschuss für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in München erklärte am 29. Februar 1948 in seinem von dem Rothenburger Schulrat Ernst Keller erstellten Gutachten, dass der Rothenburger Hauptlehrer Friedrich Götz, in offiziellen Urkunden auch Fritz genannt, „ein überzeugter Nationalsozialist“ war. Als NSDAP-Ortsgruppenleiter erläuterte er vor der Schuljugend anlässlich des Judenpogroms vom Oktober 1938, warum die Juden „als diebisches Gesindel“ aus der Volksgemeinschaft der Stadt und des Reiches verschwinden müssen. Und weiter heißt es, dass er als „guter Nationalsozialist naturgemäß auch antikirchlich eingestellt“ war. – Guter Nationalsozialist? Welch ein Begriff, der 1948 noch gebraucht wurde!

Aufruf des Kreisleitrers Steinacker und des Ortsgruppenleiters Götz im FA 1937

Aufruf des Kreisleiters Steinacker und des Ortsgruppenleiters Götz im FA 1937

Ein vorbildlicher Politischer Leiter der NSDAP

Der 1897 in Markt Bergel (Kreis Ansbach) geborene Bauernsohn wurde Lehrer, zog 1916 in den Krieg, kassierte 1924 eine Geldstrafe in Höhe von 300 Reichsmark wegen Körperverletzung, trat 1930 in die NSDAP ein, wenige Monate darauf wieder aus und nach der Machergreifung der Nationalsozialisten wieder ein. Diesmal blieb er bis zum Ende 1945. Friedrich Götz war verheiratet. Das Ehepaar hatte fünf Kinder, wohnte zuerst in Preuntsfelden im Kreis Rothenburg, Götz war dort Lehrer. 1934 kamen beide nach Rothenburg ob der Tauber, und wohnten in der Siechhausstraße 22. Nach dem Krieg verzog die Familie 1946 nach Neuweiler/Schillingsfürst.

In der Partei (Mitgl.-Nr. 2.614.866) hatte er von 1933 bis 1934 das Amt des Ortsamtsleiters, gehörte von 1935 bis 1939 als förderndes Mitglied dem NS-Fliegerkorps an und etlichen anderen NS-Organisationen. In einem Gutachten zur Ernennung zum Hauptlehrer aufgrund seiner Zugehörigkeit zur NSDAP vom 30. Mai 1938 schrieb der Kreisleiter an die Gauleitung in Nürnberg:

„Pg. Götz ist seit der Machtübernahme ein vorbildlicher Politischer Leiter. Seine Aktivität als Politischer Leiter kann nicht übertroffen werden.“

Ein fast fanatischer Anhänger der nationalsozialistischen Idee

1939 wurde die NSDAP-Ortsgruppe Rothenburg geteilt. Fritz Götz blieb Leiter der Ortsgruppe Rothenburg-Nord und Siegfried Wobst (Jahrgang 1894) von Rothenburg-Süd. Im Fragebogen, den nach dem Krieg jeder Deutsche ab 18 Jahren auszufüllen hatte, verschwieg Friedrich Götz einige weitere Funktionen, zum Beispiel die des Kreisausbildungsleiters mit dem Dienstrang eines Kreisamtswalters der NSDAP, eines Kreisredner-Anwärters seit 1936, eines Abteilungsleiters für  Bevölkerungspolitik und Rassenlehre sowie eines Ausbildungsleiters der R.O. (?) im Jahr 1934. Von 1936 bis 1939 (formal vermutlich bis 1945) war er als Ortsgruppenleiter der NSDAP und somit nach dem Kreisleiter einer der mächtigsten Männer in der Stadt. Zudem war er als gewalttätig bekannt, wenngleich ehemalige Parteifreunde nach dem Krieg ihm gerade das Gegenteilige bescheinigten. Der öffentliche Kläger bei der Spruchkammer Rothenburg Adolf Bohn wies ihn in der Klageschrift vom 28. August 1948 als einen „sehr aktiven, überzeugten, ja sogar fast fanatischen Anhänger der nationalsozialistischen Idee“ aus.

Rothenburgerin öffentlich geschlagen und als „Judenmatze“ beschimpft

Seine judenfeindliche Einstellung zeigte sich insbesondere durch seine aktive Beteiligung am Judenpogrom 1938 und durch körperliche Misshandlung und entwürdigende öffentliche Beschimpfung Lina Ehrmanns als „Judenmatze“, die in der jüdischen Familie Wimpfheimer als Zugehfrau aushalf. Auch war Friedrich Götz als „gottgläubig“ und „fanatischer Hetzer“ gegen die Kirche und ihre Einrichtungen bekannt (siehe: Ortsgruppenleiter Fritz Götz ohrfeigte auf offener Straße die christliche Putzfrau der jüdischen Familie Wimpfheimer und beschimpfte sie als „Judendrecksau“ und „Judenmatz“. Sie schlug zurück).

Einwohner bespitzelt und gemeldet

Ein weiteres Feld seiner Untaten waren die Einwohner der Stadt, die er bespitzelte und wenn er etwas Staatsabträgliches hörte, dies an die Gauleitung oder die Kreisleitung meldete. Hier betätigte sich der Hauptlehrer als eifriger Berichterstatter und wurde von seiner vorgesetzten Parteidienststelle „als ein vorbildlicher, sehr fähiger Politischer Leiter“ bezeichnet. Beispielsweise meldete er am 23. Februar 1937 der Kreisleitung vier Personen und forderte unter Nennung von Zuträgern (Zeugen) deren Vorladung. Die Denunzierten waren:

Andreas Neu, Alter Stadtgraben, über den Götz schrieb: „Schreit herum: Religion in Gefahr, Kommunismus in Deutschland“ (Zeugen: Kirchdörfer, Seifert).
Frau Geißler, Judenkirchhof: „Treibt Propaganda für Bekenntnisschule; wird unterstützt vom Winterhilfswerk“ (Zeuge Blockleiter Förster).
Beißer, Schrannenhof: „War Samstag oder Sonntag besoffen und wird vom Winterhilfswerk unterstützt. Treibt außerdem Propaganda für Bekenntnisschule“ (Zeuge Burkhardt).
Ströbel, Bronnenmühle: „Erhält vom Finanzamt Kleiderzulage von 400 RM, versauft das Geld und behandelt das Kind schlecht“ (Zeuge: Wobst).

Als Soldat wegen Denunziation sein Vorgesetzen verurteilt

Als der Krieg ausbrach, ging Friedrich Götz als Leutnant d. R. zum Militär, wurde Hauptmann und Kompaniechef. 1942 hatte er eine heftige Auseinandersetzung mit seinem Bataillonskommandeur, weil er einem Befehl widersprach und danach seinen Bataillonschef mit der falschen Behauptung denunzierte, er hätte ihm den „Nationalsozialismus verboten“. Daraufhin kam der Bataillonschef vors Kriegsgericht, das aber die Denunziation erkannte, das Verfahren einstellte und nun Friedrich Götz den Prozess machte. Er wurde 1943 in Weißrussland wegen Beleidigung eines Vorgesetzten zu drei Wochen „geschärften Stubenarrest“ verurteilt (siehe: Rothenburgs NSDAP-Ortsgruppenleiter Friedrich Götz wurde als Hauptmann vom Kriegsgericht verurteilt, weil er seinen Vorgesetzten mit unwahren Behauptungen „angeschwärzt und politisch schwer verdächtigt“ hat).

In Internierungslagern inhaftiert und als Hauptschuldiger beklagt

Nach dem Krieg wurde Friedrich Götz von den Amerikanern verhaftet und ins Internierungslager Darmstadt verbracht, dann nach Moosburg, Dachau, dann in das  Krankenhaus des Internierungs- und Arbeitslagers Garmisch, wurde im Januar 1948 nach Dachau zurückverlegt, von dort in das Dachau-Nebenlager Nürnberg-Langwasser, wo er im April entlassen wurde.

In dieser Zeit erstellte die Spruchkammer des Internierungslagers Moosburg am 17. September 1947 eine amtliche Klageschrift gegen Friedrich Götz (Az. 7703/4838) mit der Eingruppierung als „Hauptschuldiger“. Darin listete der Öffentliche Kläger Holthues detailliert auf, welche öffentlichen Ämter er in der Partei und anderen NS-Organisationen hatte und die Ergebnisse der amtlichen Ermittlungen.

„Er zählt zu den fanatischsten Nazis Rothenburgs, der sowohl in der Judenfrage, als auch gegenüber der Kirche eine sehr üble Rolle spielte. Er war ein Aktivist der schlimmsten Sorte. Hielt als Ortsgruppenleiter hetzerische Reden an die Schüler aller Schulen. … Er wies bei einer Judenaktion eine Frau aus einem jüdischen Geschäft, beschimpfte und schlug sie und lieferte sie beim Kreisleiter ein.“

Bei der Entnazifizierung in Rothenburg beantragte daher der Rothenburger öffentliche Kläger, Adolf Bohn, Friedrich Götz als „Hauptschuldigen“ in die Kategorie I einzustufen (Az. 6010/G). Viele Schreiben von Rothenburgern, den NS-Seilschaften, bezeichneten Friedrich Götz als „anständigen und hilfsbereiten Menschen, der einen Druck oder Propaganda nicht ausgeübt“ hätte. Dem schloss sich die Spruchkammer an und stufte Friedrich Götz am 20. September 1948 als „Minderbelastet“ in die Gruppe III ein und begründete dies auch mit der gesetzlichen Verordnung, dass eine Einstufung des von ihm ausgeübten Amts eines NSDAP-Ortsgruppenleiters für Eingruppierung als Hauptschuldigen (I) nicht klagefähig war. Zudem wurde ihm eine einmalige Geldbuße zugunsten des Wiedergutmachungsfonds als Sühne auferlegt. Zu diesem Zeitpunkt war er, der nach dem Krieg in Neuweiler/Schillingsfürst wohnte, bereits aus dem Internierungslager in Garmisch-Partenkirchen entlassen, in dem er vom 20. Juli 1945 bis 17. Mai 1948 inhaftiert war. Friedrich Götz legte gegen die Einstufung als „Minderbelasteter“ Einspruch ein. Die Hauptkammer Ansbach stufte den aktiven Nationalsozialisten sodann am 15. November 1948 als „Mitläufer“ in die Gruppe IV ein. Götz war sicherlich zufrieden.

Öffentliche Verhandlung vor der Spruchkammer Rothenburg

Der öffentlichen mündlichen Verhandlung der Spruchkammer lagen bereits etliche Entlastungsschreiben vor, darunter eines von Bürgermeister Horn der Gemeinde Preuntsfelden. Darin steht:

„Herr Götz hatte keinen Druck ausgeübt, er war gegenüber den Juden nicht gehässig. Es waren in unserer Gemeinde nur 6 bei der Partei, und waren im Grunde genommen keine Nazis. Auch Herr Götz … hat sogar zuerst den Gruß Heil Hitler bei den Schulkindern verboten.“

Etliche Dorfgemeinden im Kreis Rothenburg bescheinigten Götz, dass Juden auf seine Veranlassung hin weiterhin Viehhandel betreiben konnten. Und Richard Hidde, früherer Kassenleiter in der NSDAP-Ortsgruppe am 2. Januar 1948:

„Ich habe nie beobachtet, dass Herr Götz in religiöser oder politischer Hinsicht auf andere Menschen einen Druck ausgeübt hat. Tatsache ist vielmehr. Dass Herr Götz sich sehr oft bei mir gegen die scharfen und rigorosen Maßnahmen der Kreisleitung und Gauleitung ausgesprochen hat, doch er konnte nichts dagegen tun.“

Die öffentliche Verhandlung zur Entnazifizierung von Friedrich Götz war am 20. September 1848 die letzte, die in Rothenburg stattfand. Wie konnte es geschehen, dass die Spruchkammer den ehemaligen Ortsgruppenleiter entgegen der Aussagen derer, die unter ihm litten, und entgegen des vorliegenden Beweismaterials so entgegenkommend war, indem sie die anklagenden Aussagen so wenig Bedeutung beimaß? Vermutlich deshalb, weil die alten Partei-Seilschaften, die der Anwalt von Friedrich Götz zu seiner Entlastung herbeirief, in ihrer Vielzahl erdrückend war. Dennoch hätte auffallen müssen, dass es fast nur ehemalige Parteigenossen waren, darunter auch welche in gehobenen Funktionen, die ihren Ortsgruppenleiter mit verlogenen und unrealistischen Aussagen, die sich zugleich ähnelten, zu entlasten. Die Kammer hätte die falschen Zeugen und Zeugnisse erkennen müssen! Offensichtlich wollte sie dies zu jenem Zeitpunkt, als Land und Staat wieder aufgebaut werden mussten, nicht mehr.

Auszüge der Zeugenaussagen: Ein anständiger Nazi und guter Mensch 

Friedrich Götz, Betroffener: Auf die Frage des Vorsitzenden, warum er 1936 Ortsgruppenleiter geworden sei, sagte Götz, dass er das annehmen musste, weil er nicht sagen konnte, er hätte dazu keine Zeit. Die Beurteilung über ihn sei maßlos übertrieben gewesen.
Lina Ehrmann: Sie schilderte, wie sie von Friedrich Götz auf der Straße geschlagen und gedemütigt wurde, weil sie Zugehfrau in der jüdischen Familie Wimpfheimer gewesen war. Götz bestritt die Darstellung und meinte, dass die Zeugin ihn als erste angegriffen hatte. ER rief für seine Darstellung zwei Zeugen auf: Willi Denzer und Siegfried Wobst, beide ehemalige Parteifunktionäre, bestätigten die Aussage von Friedrich Götz. Die Spruchkammer glaubte der Version dieser Zeigen nicht aber der Zeugin, die ihre Aussage schon 1946 vor dem Amtsrichter Faber unter Eid abgegeben hatte.
Lina Treiber: Sie beklagte sich, dass Friedrich Götz sie und ihren inzwischen verstorbenen Mann drangsalierte, weil sie und ihr Mann das Textilgeschäft der Wimpfheimers weiterführten, das sie von N.N. Hufnagel gekauft hätten und darüber hinaus an Wimpfheimers für den Warenbestand extra bezahlt hätten. Sie schilderte verschiedene Vorkommnisse. Friedrich Götz stritt alles ab. Die Spruchkammer bezweifelte die Ausführungen der Witwe Treiber.
Pfarrer Ludwig Heller (Siechhaus): Er sagte u. a. aus, dass der Lehrer Götz die Gottesdienste dadurch störte, dass er die Schulkinder aufhetzte, die dann den Gottesdienst absichtlich gestört hätten. Friedrich Götz wies dies und alles andere von sich. Die Spruchkammer sah die Aussagen des Pfarrers als nicht bestätigt.
Luise Jäger, Hausfrau, Thomas-Zweifel-Straße: „Ich war Mitglied der NS-Frauenschaft und kannte Herrn Götz. … Es ist mir nicht bekannt, dass er antijüdischen  eingestellt war.“
Edwin Böhm, Wenggasse: Er war Antisemit und NSDAP-Funktionär. Auf dem Foto von 1933, das den jüdischen Lehrer Leopold Westheimer zeigt, der ohne Schuhe mit einem Schild um den Hals, von Rothenburgern mit blutenden Füßen durch die Stadt geführt wurde, ist Edwin Böhm zwar nicht zu sehen, aber er ist derjenige, der vorneweg die Trommel schlug. Jetzt sagt er aus, dass in einer Blockleiterversammlung Götz an die Blockleiter appellierte, dass sich keiner erlauben solle, in die politischen „Ansichten und Angelegenheiten der Leute irgendwie einzugreifen oder den Versuch zu machen, die Leute umzustimmen“.
Adolf Meyer, früher NSDAP-Kreisleiter in Neustadt a. Aisch, nach 1938 Schulrat in Rothenburg: „Ich habe nie gehört, dass Götz in irgendeinem Falle jemand denunziert hat.“
Ernst Keller, Schulrat nach 1945, unbelastet erstellte ein Gutachten für das Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Unter dem Druck der massiven Gut-Schriften revidierte er teilweise seine Aussagen vor der Spruchkammer. „Die neuen Erkundungen, die über den Betroffenen Götz eingeholt wurden,  hat Herr Böhm [Edwin Böhm] veranlasst oder Herr Schopf. Herr Böhm ist auf jeden Fall zu mir gekommen und [hat] mich gebeten, neue Erkundungen einzuziehen. Die erneuten Erkundungen, die ich dann einholte, waren wesentlich milder als die ersten und darum konnte ich das 2. Gutachten wesentlich milder gestalten. Es ist ganz klar,  dass der Hass der Menschen auf die Nationalsozialisten 1945 viel schärfer und strenger war, als er es heute ist [heute = 1948]. Ich kenne Herrn Götz auch schon von früher als Lehrer. Ich habe bei ihm niemals gemerkt, dass er mir gegenüber ([Keller war nicht in der Partei]anders war, als den andern Lehrern gegenüber. Er ist mir wirklich immer anständig  gegenüber getreten. Es war mit Götz ein ganz anderes Verhältnis, als mit Burkhardt [auch nationalsozialistischer Lehrer]. Die Wirtin von Preunsfelden soll im Jahre 1933 [über Götz] gesagt haben, ,unser Lehrer wäre schon recht, wenn er nur nicht so gegen die Nazis wäre.’ Das habe ich selbst natürlich nicht gehört, es ist mir nur erzählt worden.“
Georg Höfler, ehem. NSDAP-Kreispropagandaleiter: „Ich habe dienstlich in der Ortsgruppe mit Herr Götz zu tun gehabt und kann ihn nur als anständigen Menschen schildern, mit dem jederzeit ein gutes Auskommen war. … Götz war immer gleichmäßig freundlich und anständig.“
Ernst Unger, ehem. NSDAP-Mitglied, Antisemit und „Arisierer“ eines Hauses in der Herrngasse: Er gab zu Protokoll, dass er als 10 Jahre alter Schüler an der Pogrom-Kundgebung 1938 auf dem Judenkirchhof teilgenommen hatte. Lehrer Götz hielt auf Anweisung des Kreisleiters die Hetzrede. Der Zeuge gab an, dass er sich wunderte, dass Götz „nicht gegen die Juden sprach. Herr Götz hat nur über die Geschichte der Juden aus früheren Zeiten gesprochen“.
Joanna Götz, Ehefrau von Friedrich Götz: Sie schilderte, dass ihr Radio einen Fehler hatte, Immer wenn man den Wasserhahn aufdrehte, dann wurde das Radio furchtbar laut. Als jemand kam und sich beschwerte, „haben wir uns entschuldigt und den Apparat sofort leiser gestellt. Mit den Schwestern sind wir immer gut ausgekommen, namentlich mit Schwester Margret.
Georg Kistner, Landwirt in Gebsattel: Er hatte sich oft mit Götz unterhalten, konnte sich aber jetzt an nichts mehr erinnern.
Babette Stepper, Bauerin in Gebsattel: „Ich habe 7 Kinder und meine Kinder sind gern zum Lehrer Götz in die Schule gegangen. Er war streng, aber gut und die Kinder haben viel bei ihm gelernt. Zum Pfarrer sind nicht viele Kinder gegangen.“
Hans Trinker, Zimmermann in Gebsattel: Friedrich Götz war sein Lehrer. Über ihn sagte er: „Lehrer Götz hat uns nicht aufgehetzt, dass wir den Pfarrer oder irgendjemand anders ärgern sollten, im Gegenteil, wenn irgendetwas vorgekommen ist und Lehrer Götz hat es erfahren, hat es Schläge gegeben. Er hat sich auch im Unterricht nicht abfällig über die Kirche oder den Pfarrer geäußert.“
Georg Genser, Zimmermeister und Sägewerk, Schweinsdorfer Straße: „Er war nie ein Nationalsozialist.“
Fritz Genser, Student (schriftlich): „Ich kenne Herrn Fr. Götz seit 1937. Durch seine unermüdliche Hilfsbereitschaft, die er armen Leuten gegenüber ständig bewies, ohne Rücksichtnahme auf Parteizugehörigkeit und Religion, wurde er zu einem Seelsorger im wahrsten Sinne des Wortes und erfreute sich daher allgemeiner Beliebtheit im Kreis Rothenburg.“

Spruch der Kammer: Keine rein verwerflichen Taten

Während Götz’ Verteidiger Rainer Schubert die noch wenigen belastenden Aussagen zerpflückte und meinte, als einzige negative Aussage bliebe die von Pfarrer Heller übrig, die allerdings, so Schubert, von der persönlichen Ablehnung des Betroffenen als nicht aussagekräftig beurteilt werden müsse, wollte der öffentliche Kläger der Spruchkammer, Adolf Bohn, die offensichtlichen Lügen und Verdrehungen der Entlastungszeugen nicht akzeptieren. Er reklamierte, dass der Schulrat Keller, der noch in seinem 1. Gutachten Götz als einen aktiven Nationalsozialisten darstellte, davon nicht mehr sprach. Die Aussage von Gerd Unger über die Rede Götz’ über die Vertreibung der Juden zweifelte er wegen der mäßigen Urteilsbildung eines damals zehnjährigen Kindes an. Insgesamt möchte er allen Entlastungsaussagen nicht folgen, weil sie offensichtlich nicht der Wahrheit entsprachen. Bohn appellierte an die Kammer, dies im Urteil zu berücksichtigen.

Die Spruchkammer unter Vorsitz von Georg Schadt berücksichtigte mit Zustimmung seiner beiden Beisitzer Georg Babel und Ludwig Stumpf dies nicht. Sie folgte im Wesentlichen den Aussagen von Götz’ früheren Parteigenossen und natürlich auch den Ausführungen von Götz’ Rechtsanwalt Rainer Schubert. Die der Anklage zugrunde liegenden Belastungsvermutungen konnten [in den meisten Fällen] nicht aufrecht erhalten werden.“ Die Kammer hielt manche Belastungsaussagen der Zeugen als „persönlich motiviert“. Zwar „beanstandete“ die Spruchkammer Friedrich Götz’ Verhalten gegenüber den „Religionsgemeinschaften“, eine „rein verwerfliche Tat im Dienste der Partei konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden.“ Und weiter ist zu lesen: „In seinem sonstigen Verhalten wird der Betroffene als Mann mit anständigem Charakter geschildert, als Lehrer war er bei seinen Schülern beliebt, Denunzierungen sind von ihm nicht bekannt.“  Zu seinen Gunsten nahm die Spruchkammer auch an, dass Friedrich Götz viele seiner Ämter nur auf dem Papiere hatte.

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Quelle: Staatsarchiv Nürnberg, Spruchkammer Rothenburg, Nr. G 89

 

 

 

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