Der Fall Friedle – Wie einem US-Bürger mit dem Argument des Devisenvergehens sein Haus weggenommen wurde, weil ein Nazi es haben wollte, es dann aber doch nicht bekam

Unter Mitwirkung der NSDAP fanden in Rothenburg bei missliebigen Personen Enteignungen statt. Besonders betroffen davon waren jüdische Bürger. Aber auch andere. Eine dieser nichtjüdischen Personen war der US-amerikanischer Staatsbürger Johann Martin Friedle, der in Detwang seine Wurzeln hatte und in Rothenburg wohnte. In Detwang ist der Name Friedle bis heute bestens bekannt. Für Enteignungen zuständig waren die unteren Verwaltungsbehörden sowie der Rothenburger Landrat und der Oberbürgermeister, die auch auf Druck der NSDAP tätig wurden. Nicht immer mit Erfolg, wie das Beispiel Friedle zeigt.

Nuschweg 7 heute; Foto: Rolf Schreglmann

Nuschweg 7 heute; Foto: Rolf Schreglmann

Villa am Nuschweg 7 sollte „eingedeutscht“ werden

Johann (John) Martin Friedle, geboren 1876, in Detwang, war der Bruder des Detwanger Christian Friedle, der ein ausgewiesener Nationalsozialist war. Verheiratet war Johann Friedle mit Irma. Das Paar hatte auch Kinder. Wann Friedle nach Amerika auswanderte und weitere  Informationen über seine Familien- und Berufsverhältnisse sowie über den Justizfall Friedle liegen hier noch nicht vor. Es gibt aber eine Akte im Staatsarchiv, in die demnächst eingesehen wird. – Friedle wohnte in Rothenburg am Nuschweg 7, damals direkt neben dem bekannten NS-Künstler Ernst Unbehauen (Nr. 11). Johann Friedle wurde am 22. November 1937 von der Polizei wegen des Verdachts eines „Verbrechens gegen das Volksverratsgesetz“ aus dem Jahre 1933, eines Verbrechens gegen das Devisengesetz“ aus dem Jahre 1935 und eines Vergehens gegen die „Reichsabgabeordnung“ (StAN, BLVW 325a), verhaftet und vom 24. November 1937 bis zum 14. März 1938 in Untersuchungshaft genommen. Entlassen wurde der damals 62-Jährige aufgrund von Haftunfähigkeit wegen schwerer physischer und physischischer Erkrankung. Erst am 30. März 1940 wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Anklage erhoben. Darin wurde Friedle beschuldigt, als Staatsbürger der Vereinigten Staaten in den Jahren 1933 bis 1937 insgesamt zehn Vergehen gegen die oben genannten Gesetze begangen zu haben. Die Verhandlung fand erst im August 1941 statt und endete mit einer Verurteilung zu neun Monaten Gefängnis und 9.000 RM Geldstrafe (StAN, BLVW 325a).

Ministerpräsident Siebert wollte seinem Parteigenossen zum Haus verhelfen

Todesanzeige im FA vom 3. März 1950

Todesanzeige im FA vom 3. März 1950

Obergeneralarbeitsführer Freiherr Löffelholz von Colberg interessierte sich für das Haus Friedles am Nuschweg Nr. 7 in Rothenburg ob der Tauber, das wegen Steuerschulden gepfändet wurde (BayHStA StK 5542). Mit Rücksicht auf die „großen Verdienste des Obergeneralarbeitsführers von Loeffelholz um Partei und Arbeitsdienst“ setzte sich der  bayerische Ministerpräsident Siebert persönlich dafür ein, dass Baron Löffelholz das Haus entweder im Zwangsversteigerungswege oder freihändig erwerben konnte. Am 9. Februar 1942 schrieb Ludwig Siebert:

„Ich würde Baron Löffelholz gerne zu der Erfüllung seines Wunsches behilflich sein. Könnte man sich nicht nochmals an den Oberfinanzpräsidenten insbesondere unter Schilderung der Verdienste des Barons Löffelholz um die Bewegung, insonderheit aber um den Reichsarbeitsdienst wenden? Dabei könnte man vielleicht anfragen, ob und welche politischen Schritte man unternehmen könnte. Friedle ist ein ganz schlechter Mensch, wie mir berichtet wurde. Seine kleineren Stiftungen in Rothenburg o. T., für die er sich immer beweihräuchern ließ, hatte er aus seiner Haupteinnahmequelle (Halten eines oder mehrerer Bordelle) finanziert. Ich bin froh, dass er nicht noch Ehrenbürger wurde. Im Übrigen zeigen ja auch seine devisen- und steuerrechtlichen Vergehen, wess‘ Geist der Mann ist. Irgendwelche Schonung verdient er wahrhaftig nicht.“

Freunde von Johann Martin Friedle erwarben die Villa

Rothenburgs NS-Bürgermeister Dr. Friedrich Schmidt teilte der Münchner Staatskanzlei mit, dass auf dem Anwesen von Friedle eine Hypothek von 20.000 RM für die Stadtsparkasse Rothenburg eingetragen sei, die bereit wäre, sie an Löffelholz abzutreten, sodass gegebenenfalls von seiner Seite selbst die Zwangsversteigerung betrieben werden könnte, da auch Zinsrückstände vorhanden seien. Es gäbe ein Höchstgebot von 35.000 RM, wie aus dem Schreiben des Ministerialrats Bezold an den Obergeneralarbeitsführer in der Kanzlei des Führers vom 2. März 1942 hervorgeht. Doch aus der Übernahme des Hauses wurde nichts. Freunde Johann Martin Friedles konnten mit Unterstützung eines Richters am Amtsgericht Rothenburg das Anwesen am Nuschweg Nr. 7 kaufen, so dass es Freiherr von Löffelholz nicht mehr bekam. – Johann Friedle starb mit 74 Jahren am 26. Februar 1950 nach langer Krankheit in San Francisco, wo er auch bestattet wurde. In Detwang trauerte seine Frau Irma mit den Kindern sowie sein Bruder Christian mit Familie, wie aus einer Todesanzeige im „Fränkischen Anzeiger“ hervorgeht.

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Freiherr Löffelholz von Colberg

Am 1. April 1933 wurde Colberg zum Führer im Arbeitsdienst ernannt. Am 1. November 1933 folgte seine Ernennung zum Chef des Personalamtes der Reichsleitung des Arbeitsdienstes im Reichsarbeitsministerium. 1935 wurde er als Reichsarbeitsdienst-Direktor in den Reichsarbeitsdienst überführt und noch im selben Jahr zum Generalarbeitsführer ernannt. Am 1. April 1937 wurde er schließlich zum Inspekteur für das gesamte Personalwesen des Reichsarbeitsdienstes ernannt. Im Rang eines Obergeneralarbeitsführers schied Colberg am 30. November 1939 altersbedingt aus dem Reichsarbeitsdienst aus.

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Quelle: Oberer Teil frei nach Daniel Bauers Artikel in „Formen nationalsozialistischer Herrschaft in Rothenburg ob der Tauber“, veröffentlicht im „Jahrbuch für fränkische Landeskunde“, 2010.

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