Das Denunzianten(un)wesen wurde im NS-Alltag und im Krieg gefördert und kam zu voller Blüte – und blühte auch danach

 „Wir Deutschen sind also eingefleischte Denunzianten und veranstalten noch heute jedes zweite, dritte Jahr den Spaß einer Treibjagd auf namhafte Mitbürger.“ – Rolf Hochuth 2007 in einem Aufsatz in der Schweizer „Weltwoche“, als der  Dramatiker die Schriftsteller Martin Walser und Siegfried Lenz sowie den Kabarettisten Dieter Hildebrandt gegen Vorwürfe von Historikern in Schutz nahm, da sie als Jugendliche in der NSDAP bzw. Waffen-SS waren.

Venedig: durch „Löwenmäuler“ (Bocca di Leone), wie hier am Dogenpalast, konnten Denunzianten ihre geheimen Anzeigen einwerfen. Der italienische Text lautet übersetzt: „Geheime Denunziationen gegen diejenigen, die Gefallen und Pflichten verheimlichen oder sich im Geheimen absprechen, um deren wahren Gewinn zu verbergen.“

Venedig: durch „Löwenmäuler“ (Bocca di Leone), wie hier am Dogenpalast, konnten Denunzianten ihre geheimen Anzeigen einwerfen. Der italienische Text lautet übersetzt: „Geheime Denunziationen gegen diejenigen, die Gefallen und Pflichten verheimlichen oder sich im Geheimen absprechen, um deren wahren Gewinn zu verbergen.“

Von Wolf Stegemann

Unter Denunziation (lat. denuntiare, „absprechend berichten, Anzeige/Meldung machen“; denuntiatio, „Ankündigung, Androhung“) versteht man die – häufig anonyme – öffentliche Beschuldigung oder Anzeige einer Person oder Gruppe aus nicht selten niedrigen persönlichen oder oft politischen Beweggründen, von deren Ergebnis der Denunziant sich selbst oder den durch ihn vertretenen Interessen einen Vorteil verspricht (wikipedia). Der Begriff der Denunziation ist negativ belegt. Im Gegensatz zur Denunziation ist die Anzeige im Fall von schweren Straftaten wie Mord oder Vergewaltigung und nicht politisch motivierten Straftaten wie Diebstahl selbst in Unrechtsregimen gesellschaftlich akzeptiert. Daher sollte selbst im Kontext des Nationalsozialismus zwischen Denunziation und berechtigter Anzeige unterschieden werden. In der Bundesrepublik wird in bestimmten Fällen sogar die Nichtanzeige geplanter Straftaten selbst als Vergehen eingestuft. Ebenfalls kein Denunziant ist, wer zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit oder einen Teil derselben bei Ämtern und Behörden auf einen Missstand hinweist. Im Jahr 2000 gab es im Rothenburger Kriminalmuseum eine Tagung, die sich mit der Denunziation unter der Fragestellung „Anthropologische Konstante oder kulturelles Phänomen?“ – Heinrich Heine schrieb 1837 in Paris über das deutsche Denunziantentum:

Ttitel der Heine-Schrift von

Ttitel der Heine-Schrift von 1837

Die erste Tugend der Germanen ist eine gewisse Treue, eine gewisse schwerfällige, aber rührend großmütige Treue. Der Deutsche schlägt sich selbst für die schlechteste Sache, wenn er einmal Handgeld empfangen, oder auch nur im Rausche seinen Beistand versprochen; er schlägt sich alsdann mit seufzendem Herzen, aber er schlägt sich; wie auch die bessere Überzeugung in seiner Brust murre, er kann sich doch nicht entschließen die Fahne zu verlassen, und er verläßt sie am allerwenigsten, wenn seine Partei in Gefahr oder vielleicht gar von feindlicher Übermacht umzingelt ist … Daß er alsdann zu den Gegnern überliefe, ist weder dem deutschen Charakter angemessen, noch dem Charakter irgendeines anderen Volkes … Aber in diesem Falle noch gar als Denunziant zu agieren, das kann nur ein Schurke.

Der Schriftsteller und Dichter, ein zum Protestantismus konvertierter Jude, kannte das Dritte Reich nicht. Hätte er es gekannt, wäre sein Urteil sicherlich anders ausgefallen, wenngleich er die ersten oben wiedergegebenen hätte stehen lassen können: „Der Deutsche schlägt sich selbst für die schlechteste Sache…“

Gestpo-Akte einer Denunziation

Gestpo-Akte einer Denunziation

Das Heimtückegesetz förderte das als unehrenhaft geltende Denunziantentum

Das Denunziantentum blühte im nationalsozialistischen Reich. Es war ein Massenphänomen. Ohne Denunziationen – die zahllosen freiwillig erfolgten Anzeigen von missliebigem Verhalten – hätte es der nationalsozialistische Überwachungsstaat niemals vermocht, die ganze Gesellschaft mit seinem Terror zu durchsetzen. Die schwammigen Begriffe im  „Heimtückegesetz“ ermöglichen es, nahezu jede kritische Äußerung zu ahnden. „Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht…“ konnte mit Gefängnis von unbestimmter Dauer bestraft werden, aber auch mit dem Tod. Nach der Kriminalstatistik von 1933 wurden 3.774 Verstöße gegen das Heimtückegesetz geahndet. Nach einer Statistik für 1937 wurden 17.168 Personen wegen Äußerungen denunziert, über 7.000 angeklagt und etwa 3.500 verurteilt – in Friedenszeiten. In den ersten vier Kriegsmonaten 1939 verhängte die deutsche Justiz „lediglich“ 220 Todesurteile, 1941 waren es bereits 1.109 und Ende 1942 stieg die Zahl auf 3.002 an. In den folgenden Jahren wurden keine Statistiken mehr geführt.

Dennoch galt auch zur Zeit des Nationalsozialismus sie Denunziation als unehrenhaft. In einer Vorschrift hieß es: „Anzeigen gegen Beamte dürfen nur dann beachtet werden, wenn der Anzeigende nicht als Nachfolger des zu Entfernenden in Betracht kommt.“ Trotzdem sahen darin viele die Chance des Aufstiegs und die Eroberung des Postens des Denunzierten.

Denunziation durch den NSDAP-Kreisleiter

Denunziation durch den NSDAP-Kreisleiter 1943

Hinweise auf Denunziantentum in Rothenburg

Auch in Rothenburg blühte das Denunziantentum voll auf. Darüber gibt es viele Hinweise und offene Bekundungen. Vorgesetzte meldeten Untergebene, Untergebene ihre Vorgesetzten, Schüler ihre Lehrer und Lehrer auch die Familien ihrer Schüler, wenn sie ihren Gedanken freien Lauf ließen, die nicht mit dem Nationalsozialismus, mit Führer-Reden oder dem Glauben an den Endsieg übereinstimmten. Die Gestapo-Ämter bekamen körbeweise Meldungen aus Rathäusern und Polizeidienstellen. Über das Denunziationsverhalten der Rothenburg wird nach Abschluss der Recherchen gesondern in dieser Online-Dokumentation berichtet. Bekannt ist der Fall eines 44-jährigen Soldaten, der 1940 im Lazarett Wildbad lag. Er meinte nach einer Führerrede zu seinem Zimmergenossen, einem jungen SS-Mann, dass er nicht für die Bonzen kämpfen wolle. Er wurde daraufhin denunziert und mit dem Kriegsgericht bedroht. In der Nacht hängte er sich auf der Toilette auf (siehe Bericht an anderer Stelle).

Eifersucht, Konkurrenz, Nachbarschaftsstreit motivierten zur Denunziation

Meistens hatten die Denunziationen aber einen privaten Hintergrund: Der Denunziant wollte seinem Nachbarn, Konkurrenten oder Vorgesetzten schaden, um sich an ihm zu rächen oder um sich selber Vorteile zu verschaffen. Oft waren es aber auch fanatische Nationalsozialisten, die aus ideologischem Eifer denunzierten, oder einfach angepasste Streber, die sich durch besonderes Wohlverhalten hervortun wollten. So denunzierte ein 65-jähriger Mann seine um 30 Jahre jüngere Ehefrau und ihren Liebhaber wegen Abhörens ausländischer Rundfunksender. Auf „Rundfunkverbrechen“ standen fünf Jahre Gefängnis. Weitere Anzeigen-Gründe waren beispielsweise, wenn ein Rothenburger eine polnische Fremdarbeiterin küsste, wenn beim Hitlergruß der Arm nicht schnell genug oben war oder jemand zur Überzeugung gelangte, der Nachbar oder Kollege gehe sehr lässig mit dem Hitlergruß um oder mache ihn gar nicht. Darauf stand Gefängnisstrafe.

In manchen Fällen handelte es sich um ganze Denunziationsketten: Eine erfolgte „staatsfeindliche“ Äußerung wurde von Mund zu Mund überliefert, und erst der Dritte oder Vierte trug sie zur Polizei, die sie bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgte. Auch diejenigen, die eigentlich gar nicht denunzieren wollten, mussten dann aussagen, um sich nicht selbst verdächtig zu machen. In der Regel war die Polizei beim Aufrollen solcher Ketten erfolgreich.

Entnazifizierung: Denunziantin wurde als „belastet“ eingestuft

Ein Fall von Denunziation einer Rothenburgerin findet sich in einer dünnen Akte des Landesamts für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung Nürnberg, Außenstelle Rothenburg ob der Tauber, vom 9. Februar 1948, die im Staatsarchiv Nürnberg aufbewahrt wird. Darin ist die Abschrift eines Entnazifizierungsspruchs der Spruchkammer Rothenburg vom 16. Oktober 1946 enthalten. Die Spruchkammer reihte die damals 46-jährige Margarete G., Spenglermeisterehefrau und wohnhaft am Grünen Markt, als „Belastete“ der Entnazifizierungsstufe 2 ein. Das Urteil erlangte am 9. November 1946 Rechtskraft. Die hohe Einstufung als Belastete wurde verbunden mit einer sechsmonatigen Einweisung in ein Arbeitslager, die Zahlung von 3.000 Reichsmark Geldsühne, der Verlust des Wahlrechts und der Wählbarkeit auf zwei Jahre sowie mit den Verbot künftiger politischer Betätigung ebenfalls für zwei Jahre.

Stutzig macht dann beim Weiterlesen, dass Margarete G. kein NSDAP-Mitglied war und lediglich dem NS-Frauenwerk ohne Amt angehörte, „was sie in politischer Hinsicht nicht belastet“, so die Spruchkammer. Die Anklage und hohe Verurteilung richtete sich gegen sie vielmehr wegen des Sachverhalts der Denunziation. Sie hatte im August 1944 einen Wehrmachtsangehörigen, der sich im Laufe eines Gesprächs mit ihr äußerst abfällig über die Wehrmacht und die NSDAP äußerte, bei einem Parteifunktionär gemeldet. Sie sei dabei nicht als Denunziantin aufgetreten, meinte sie, sondern wollte sich Rat bei diesem Parteifunktionär holen. Da sie sich auf diese Weise schon einmal in einem anderen Fall so verhalten hatte, stufte die Spruchkammer dies zumindest als Beihilfe zur Denunziation ein. Ihren Einwand, dass ihr nicht bewusst war, dass aus der Sache ein Kriegsgerichtsverfahren für den Soldaten werden könnte, wies die Spruchkammer als Schutzbehauptung zurück,

Der Wehrmachtsangehörige, dessen abfälliges Reden Margarete G. an einen Parteifunktionär weitergegeben hatte, kam vor ein Kriegsgericht, vor dem sie als Belastungszeugin aussagen sollte. Erst in diesem Moment sei ihr klar geworden, sagte sie vor der Spruchkammer, dass es hier für den Soldaten um Leben und Tode gehe. Daher habe sie ihre Zeugenaussage auf Betreiben des Rechtsbeistands des Soldaten hinausgeschoben und somit das Kriegsgerichtsverfahren verzögert. Die Spruchkammer Rothenburg sah darin keine Entlastung für Margarete G. und stellte fest, dass ihre Verzögerungstaktik kein Grund sei, sich unschuldig zu fühlen.

„Der Tatbestand der Denunzierung – mindesten aber der Beihilfe – ist gegeben und erwiesen. Wenn auch kein gerichtliches Urteil gegen den Soldaten ergangen ist, so wurde dieser doch mindestens acht Monate als Wehrmachtsstrafgefangener festgehalten und behandelt.“

Nicht nur Angst vor Spionen, auch vor Denunzianten

Nicht nur Angst vor Spionen, auch vor Denunzianten

Wichtiger Bestandteil der nationalsozialistischen Herrschaft

Die Denunziation war – trotz der vorkommenden moralischen „Verurteilung des üblen Denunziantentums“ – ein wichtiger Bestandteil nationalsozialistischer Herrschaft. Und obwohl viele der vorgeblich aus „Pflichtbewusstsein“ heraus erstatteten Anzeigen verwerfliche Motive (Rache, Neid, Eifersucht) hatten, deren sittenwidriger Charakter auch von den Nationalsozialisten erkannte wurde, war das nationalsozialistische System auf Anzeigen aus der Bevölkerung angewiesen, um das Private öffentlich zu machen. Anders als vielfach vermutet, gab es aber während der Zeit des Nationalsozialismus keine gesetzliche Pflicht, „Vergehen“ gegen die NS-Gesetze und Verordnungen anzuzeigen. Es wurde jedoch von den Parteigenossen wie den „Volksgenossen“ erwartet, dass sie als „Pflicht dem Führer gegenüber“ jede Nonkonformität anzeigten. Diese „Pflicht“ wurde vor allem ab 1943, dem Zeitpunkt, ab dem das Regime immer mehr in Bedrängnis geriet, verstärkt eingemahnt.

Alleine der Name Gestapo flößte Furcht ein

Die Gestapo war schlechthin das Angst einflößende Sammelbecken von Denunziationen. Rothenburg gehörte zur Gestapo-Dienststelle Nürnberg, dann Würzburg, die für den gesamten Kreis nur über acht reguläre Gestapo-Beamte verfügte. Somit gab es in Rothenburg lediglich Bürger, meist Kommunalbeamte, die als Denunzianten für die Gestapo tätigen waren. Wenn beispielsweise die Rede davon ist, dass Gestapo-Beamte in den Kirchen Predigten missliebiger Pfarrer mitschrieben, so waren dies meist als „Gestapo-Mitglieder“ geführte Verwaltungsbedienstete aus dem Rathaus, die neben zahlreichen anderen Aufgaben auch die lokalen Funktionen der politischen Polizei versahen.

Lehrer waren steter Denunziation ausgesetzt

Besonders vorsichtig mussten Lehrer sein, wenn sie vor ihren Klassen standen oder im Kollegium saßen. In vielen Schulkollegien saßen Lehrer, die zuhörten, unter Umständen provozierten, um NSDAP-abträgliches zu Hören und dann zu denunzierten. Oft waren die Denunzianten den Lehrern bekannt. Dies geht aus den Entnazifizierungsakten von Lehrern hervor. Vorsichtig mussten sich Lehrer auch vor ihren Schülern verhalten. Denn oftmals wurde unbefangen zu Hause erzählt, was sie vom Lehrer gehört haben. Der Vater denunzierte dann den Lehrer seines Sohnes oder seiner Tochter bei der Partei oder Polizei.

Das "Heimtückegesetz" förderte das Denunziantentum

Das “Heimtückegesetz” förderte das Denunziantentum

Denunzierende Leserbriefe an den „Stürmer“ wurden von der Gestapo ausgewertet

Das antisemitische NS-Hetzblatt „Der Stürmer“, herausgegeben vom Gauleiter Julius Streicher in Nürnberg,  rief zu Denunziationen auf, die auch regelmäßig in der Zeitung ungeprüft übernommen wurde, ebenso in die so genannten „Stürmer-Kästen“, die in jeder Stadt angebracht waren, ausgehängt. In der Rubrik „Am Pranger“ wurden „art-vergessene“ Frauen und Männer angeprangert und deren Bestrafung eingefordert. Es wurden auch Namen und Fotos von Personen veröffentlicht, die beispielsweise in jüdischen Geschäften einkauften. „Der Stürmer“ erhielt außerdem unter der Rubrik „Lieber Stürmer“ wöchentlich zahlreiche Leserbriefe mit denunzierendem Inhalt. Sie wurden ab 1935 auch von der Gestapo ausgewertet. Betroffenen war allgemein jeder rechtliche Schutz verwehrt.

Denunziationsverhalten während des Kriegsverlaufs

Das Denunziationsverhalten blieb bis 1942 ziemlich konstant und änderte sich erst mit den ersten Niederlagen auf den Kriegsschauplätzen. Solange der „Krieg in weiter Ferne“ (Evans Burr Buken) stattfand und man von den „Erfolgen“ im Inland profitierte, war die „Volksgemeinschaft“ – nach dem Ausschluss der Juden bzw. der politischen Gegner – eine verhältnismäßig geschlossene Gemeinschaft. Der Konsens wurde erst brüchig, als ab 1943 mit den Niederlagen an den Fronten, den Bombardements, den Versorgungskrisen und den Toten in fast jeder Familie das Vertrauen der Bevölkerung in die nationalsozialistische Führung schwand. Dies führte zum einen vermehrt zu Unmutsäußerungen und anderen kleinen und größeren Widersetzlichkeiten. Zum anderen bewirkte es aber auch, dass Aufrufen zum Einschreiten gegen „Meckerer und Defätisten“, gegen „Volksschädlinge und Volksverräter“ vermehrt nachgekommen wurde und Partei- und „Volksgenossen“ ihre Nachbarn, Arbeitskollegen und Kolleginnen und auch Fremde denunzierten. So stiegen die Denunziationen im Jahr 1943 um 56 % gegenüber dem Vorjahr an, um schließlich 1944 um weitere 35 % gegenüber 1943 anzusteigen.

Betrachtet man die Inhalte der politischen Denunziation, so kann man erkennen, dass jede Form des abweichenden Verhaltens als Abfall von der „Volksgemeinschaft“ angezeigt wurde. In rund 40 % der Fälle wurden abfällige oder defätistische Äußerungen angezeigt. Neun bzw. sieben Prozent aller Anzeigen waren in die Privatsphäre hineinreichenden Denunziationen des „Rundfunkvergehens“ bzw. des verbotenen Umgangs mit Juden, Kriegsgefangenen und Fremdarbeitern.

Gegen Kriegsende waren es nur mehr die unbelehrbaren und fanatischen Nationalsozialisten, die denunzierten und bespitzelten. Vor allem Äußerungen, die sich auf den verlorenen Krieg und den baldigen Untergang des Regimes bezogen, wurden 1944 und 1945 massenhaft zur Anzeige gebracht. Die Denunzianten wollten nicht wahrhaben, dass die „Ideale“, an die sie glaubten, nun in einer schrecklichen Katastrophe endeten. Sie zeigten in einem Akt der Verzweiflung alle diejenigen an, die sie mit dieser Wirklichkeit konfrontierten.

Das Landeskriminalamt forderte zur Denunziation auf

Das Landeskriminalamt forderte zur Denunziation auf

Nach dem Krieg ging die Denunzierung weiter

Erst nach dem Sturz der Nationalsozialisten konnten sich etliche der Denunzierten wehren. Es gab Anzeigen gegen die Denunzianten, wenn diese bekannt waren. „Gleichwohl war und ist die Untugend der Denunziation keineswegs an Diktaturen gebunden“, analysiert der Politikwissenschaftler Gerhard Paul die Nachkriegszeit in DIE ZEIT vom 10. September 1993. „Wo immer innerstaatliche Feindbilder existieren, denunzierten sich Arbeitskollegen und Nachbarn, Konkurrenten und Freunde bei der staatlichen Obrigkeit. Das war im wilhelminischen Kaiserreich nicht anders als in der Weimarer Republik. Als bevorzugte Objekte der Denunziationslust mussten in der Regel politische, soziale und sexuelle Abweichler herhalten, die vermeintlich die Klassenherrschaft oder die nationale Einheit gefährdeten. Da die sozialen Milieus allerdings noch einigermaßen funktionierten und Solidarität noch kein Fremdwort war, wurde das Denunziantentum nie zum Massenphänomen, sondern blieb auf Einzelfälle beschränkt.

Der Staatsschutz in der Bundesrepublik fördert das Denunziantentum

Auf einer wissenschaftlichen Konferenz in der Berliner Humboldt-Universität über „Geheimdienste und politische Polizei in der modernen Gesellschaft“ überraschte der Politologe und Polizeikenner Falco Werkentin im Januar 1992 seine Zuhörer mit der Feststellung: „Auch die alte Bundesrepublik ist ein Land der Denunzianten.“ Die bundesdeutschen Geheimdienste seien ähnlich ineffektiv wie die Gestapo und daher abhängig von Zuträgern aus der Bevölkerung. Die von der Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamtes seit 1960 geführte polizeiliche Kriminalstatistik „Staatsschutzdelikte“ belege, so Werkentin, „dass die Staatsschutzbehörden ungeachtet ihrer schier unbegrenzten Informationszugänge im Schnitt der zwölf Jahre von 1974 bis 1985 nur exakt ein Drittel aller Staatsschutzdelikte aus eigener Kraft entdeckt haben“.

Das Denunzieren ist im Fernsehen auch öffentlich-rechtlich geworden

Mit Eduard Zimmermanns Fernsehfahndungssendung „XY ungelöst“ ist die Untugend der Denunziation sogar fernseh-öffentlich geworden. Das krasse Missverhältnis zwischen den nach der Sendung eingehenden Hinweisen und den tatsächlichen Fahndungserfolgen belegt Werkentins These, wonach Denunziation vielen Bundesbürgern Lust bereitet.

Gefördert wurde die Denunziationsbereitschaft der Bundesdeutschen zweifellos durch die amtliche Gesinnungsschnüffelei der siebziger Jahre. Im Zuge der RAF-Hysterie wurden etliche Schriftsteller, Wissenschaftler und Pfarrer als „Sympathisanten“ und „geistige Drahtzieher“ des Terrorismus bezichtigt. All dies reduzierte Liberalität und Toleranz im Lande.

Zimmermann, Gründer und erster Moderator von xy-ungelöst

Zimmermann, Gründer und erster Moderator von xy-ungelöst

Kronzeugenregelung ist ein rechtlich nominiertes Verfahren geworden

In der Kronzeugenregelung des Jahres 1989 fand das strukturelle Angewiesensein der Strafverfolgungsbehörden auf die Denunziation seinen rechtlich normierten Ausdruck. Politisch motivierten Gewalttätern, die ihre Kumpane vor Gericht belasten und Zeugen der Anklage werden, stellte die christlich-liberale Koalition einen Strafrabatt in Aussicht. Die SPD-Abgeordnete Herta Däubler-Gmelin sah durch diese Kumpanei zwischen Staat und Straftätern den Rechtsstaat in Verruf geraten.

Friedemann Beyer:  Seit 2003 steht beim Landeskriminalamt Niedersachsen das „Business Keeper Monitoring System“ online, zwecks anonymer Anzeige angeblicher Wirtschaftsstraftaten; Hunderte Meldungen gingen ein. 2006 untersuchte eine wissenschaftliche Studie 185 darauf beruhende Verfahren, die vom LKA an Staatsanwaltschaften weitergeleitet worden waren. Mehr als 90 Prozent wurden sang- und klanglos eingestellt, nur zwei führten zu Strafbefehlen. Der Schoß des Denunziantentums ist fruchtbar noch.

Denunzierungen im Internet leicht gemacht

Als Fallersleben vor 150 Jahren seine Aussagen über den Denunzianten schrieb („Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant“), konnte er freilich nicht ahnen, dass das Internet digitalen Denunzianten ungeahnte Möglichkeiten eröffnen würde. Dort kann man andere an den Pranger stellen, ihren Ruf nachhaltig beschädigen oder sogar deren berufliche Existenz vernichten – ohne selber das Geringste zu riskieren oder auch nur belegen zu müssen. „Denunziation darf in einer freiheitlichen Gesellschaft und in einem demokratischen Rechtsstaat keinen Platz haben: Sie vergiftet die sozialen und politischen Beziehungen und forciert die eh schon bedenkliche Entsolidarisierung der bundesdeutschen Gesellschaft.“

Der Skandal ist heute nicht der Denunziant, sondern, dass der demokratische Staat wie einst der Obrigkeitsstaat und die bekannten Totalitarismen auf den Denunzianten hört; dass der Staat sich zum Erfüllungsgehilfen der Denunziation macht. Das ist einer demokratischen Gesellschaft nicht würdig. Sie ist ein gesetzgeberisch-juristischer Anschlag auf die Freiheit des Geistes.

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Der Verfasser unternahm mit dem Schauspieler Herbert Fux und Alexander Anders 1971 eine erfolgreiche öffentliche Unterschriften-Aktion in Salzburg, München, Berlin und anderen Orten zur Entlassung des Münchener Schauspielers und Operettensängers Karl-Heinz Rothmayer als Showmaster beim ZDF, der unter dem Namen „Peter Garden“ seine Karriere startete und bekannt wurde. Dieter Stolte, damals Programmdirektor des ZDF, wollte Peter Garden unter Vertrag nehmen. Doch die Unterschriften-Aktion und die dadurch bewirkte Aufmerksamkeit der Medien verhinderte dies. Peter Garden wurde nachgewiesen, dass er als junger Mann während der NS-Zeit in Salzburg Gestapo-Spitzel war und gegen Geld denunzierte, wobei er viele Personen und Familien der Gestapo-Verfolgung ausgesetzt hatte. Ein Ermittlungsverfahren gegen Peter Garden wegen „Beihilfe zum Mord“ (zwei Hinrichtungen) wurde Anfang 1970 eingestellt.

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Quellen: Staatsarchiv Nürnberg, Bestand BLVW – St. Nürnberg Nr. 384/1. – Wikipedia, Online-Enzyklopädie. – Sammlung Entnazifizierungskaten Dorsten. – Friedemann Beyer (online). – Gerhard Paul die Nachkriegszeit in DIE ZEIT vom 10. September 1993. – Heimo Halbrainer (Leiter von Clio, Verein für Geschichts- und Bildungsarbeit“. Sein Buch „Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant“ ist 2007 im CLIO-Verlag erschienen. – Stephanie Pionke: „Denunzianten erwünscht?“ (online). – Rolf Hochuth „Nation der Denunzianten“ in „Weltwoche“ 28/2007.
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