Alexander Kann: seine Bank, seine Familie, seine Geschäfte – Ein Lebensweg von Oberzell über Rothenburg ob der Tauber, Sandhausen, Essen und Paris bis Auschwitz

Inserat Bankhaus Kann aus dem Jahr 1924

Inserat Bankgeschäft Alexander Kann aus dem Jahr 1924

Von Wolf Stegemann

Beruflich ist er zu einer schillernden Figur geworden wie so viele andere aus seinem Gewerbe. Doch ihm haftet zudem etwas Tragisches an. Dies lag nicht alleine an ihm, sondern auch an seinen Söhnen, die für das Bankgeschäft ihres Vaters tätig waren, als es der Bank des Vaters in der Wirtschaftskrise Anfang der 1930er-Jahre nicht mehr gut ging. Kriminelles überlagerte Reelles. Der Vater, der dafür seinen Namen hergab und als Person und Firmenchef dafür einstehen musste, war allerdings nicht nur wissend, sondern schwamm im Strudel aktiv mit, der die Familie und das Bankhaus nach unten wirbelte. Doch er war sicher nicht die treibende Kraft in dieser tragischen Familien- und Bankengeschichte, die über das Jahr 1933 andauerte.

Alexander Kann

Alexander Kann

Gerade dieser Umstand verlieh dieser durch Betrug verursachten Bankinsolvenz eine politisch-propagandistische Dramatik, die scharf in das Geschehen und das Leben der Bankiersfamilie eingriff. Denn die Familie war jüdisch. Die Rede ist von Alexander Kann, der am 21. Dezember 1865 in Oberzell/Kreis Schüchtern (Hanau) geboren wurde, und als Junge mit seiner Familie vermutlich um 1877/78 nach Rothenburg verzog. Seine Familie waren die Eltern Isaak Kann (auch Kahn) und Paula Strauß; seine Geschwister waren die Zwillinge Katharina und Babette (geb. 18. August 1864), Moses (geb. 28. Jan. 1870), Hermann Kann (geb. um 1871) und Betty (geb. 22. Juni 1874). Sie besuchten die Höhere Töchterschule bzw. das Lateingymnasium in Rothenburg ob der Tauber und das Gymnasium Carolinum in Ansbach.

Das ehemalige Kann’sche Haus in der Klingengasse 18 steht noch

Der Betrieb Kann auf der rechten Seite um 1890

Der Betrieb Kann auf der rechten Seite um 1890

Die Familie wohnte in der Klingengasse 18. Das Haus erwarb der Vater zwischen 1881 und 1884. Er betrieb einen Holzhandel. Belegt ist, dass Isaak Kahn und ein Kompagnon namens Löser Guttmann Eigentümer des Hauses und des Handelsgeschäfts waren. Bereits 1894 ist im Adressbuch der Stadt ein Leonhard Vogtmann als neuer Eigentümer genannt. Vermutlich hat der Besitzerwechsel mit dem Ortswechsel der Kanns zu tun. Denn die Familie ist in Rothenburg seitdem nicht mehr nachzuweisen. Genauere Daten festzustellen ist nicht möglich, da die städtischen Melderegister fehlen. Im Adressbuch der Stadt ist Isaak Kann 1888 als Holzhändler und 1891 eine Holz- und Kohlehandlung Isaak Kann und Löser Guttmann genannt. Im Jahr 1891 erhielten Kann und Guttmann ein Darlehen aus der Hospitalstiftung der Stadt und 1889 wurde ein Baugesuch zum Ausbau des Hauses gestellt (Lagerhalle, Laden, Wohnräume).

Alexander Kann heiratete und etablierte sich in Essen

Es gibt noch einen allgemeinen Hinweis, dass Alexander Kann 1885 Lehrer in Sandhausen war. Sein Heiratsaufgebot hing vom 22. Dezember 1891 bis 6. Januar 1892 am Rothenburger Rathaus ebenso am Rathaus der Heimatgemeinde seiner Braut Mirjam Reis (Reiß, Reiss) in Eubigheim, wo das Brautpaar heiratete. In Bochum (Ruhrgebiet) wurde 1893 der erste Sohn Herbert geboren. Wann die Familie von Bochum nach Essen verzog, ist hier nicht bekannt.  Auch das umfangreiche Aktenmaterial der Prozesse gegen Kann und seine Söhne im NRW-Landesarchiv Abteilung Rheinland in Duisburg gibt darüber keine Auskunft. 1897 wurde sein zweiter Sohn Wilhelm bereits in Essen geboren. Es gab noch eine Tochter namens Martha. 1903 zog Isaak Kann, Vater von Alexander, von Rothenburg zu seinem Sohn nach Essen. Er starb dort 72-jährig im Jahr 1910 und wurde auf dem jüdischen Friedhof beerdigt. Der Grabstein ist erhalten.

Ehrenbürgerurkunde Kanns

Ehrenbürgerurkunde Kanns

1918 wurde Kann Ehrenbürger der Gemeinde Sandhausen

In Essen war Alexander Kann als Direktor der Rheinisch-Westfälischen Bank für Grundbesitz tätig, für die er das im heutigen Dorsten befindliche Rittergut Haus Hagenbeck sowie für den Bergbau Häuser in der Dorstener Hohefeldstraße kaufte und verkaufte. Kann brachte es zu beachtlichem Wohlstand, so dass er 1918 das „Bankgeschäft Alexander Kann“ in der Straße Im Hagen 2/4 (Bankenviertel) gründen konnte, dessen alleiniger Inhaber er war. Die Gemeinde Sandhausen verlieh ihm 1918 die Ehrenbürgerrechte, weil er im schlechten Kriegsjahr zuvor von Essen aus hundert Kohlewaggons aus dem Ruhrgebiet nach Sandhausen geschickt hatte. Allerdings ist heute in Vergessenheit geraten, welches Motiv ihn dazu bewegt haben mochte. Einzig die gerahmte Ehrenbürgerurkunde ist erhalten geblieben.

Häuser, Güter und ein großes Vermögen – danach Wohlfahrtsempfänger

Aushang des Aufgebots am Rothenburger Rathaus

Aushang des Aufgebots am Rothenburger Rathaus

Seine Söhne waren als Kaufleute selbstständig tätig, Dr. Herbert Kann in Berlin (dann in Paris) und Wilhelm Kann in Essen (ab 1933 ebenfalls in Paris, wo er sich Guy nannte). Beide arbeiteten für das Bankhaus ihres Vaters. Herbert Kann war Inhaber der Firma Eisen- und Stahlindustrie in Essen und Mitinhaber der Firma Signal-Funk-GmbH Essen. Alexander Kann emigrierte ebenfalls nach Paris, während die Justiz ihm und seinem Sohn Herbert in Deutschland ab 1932 bis 1936 den Prozess zu machen versuchte. Dabei verlor Alexander Kann sein gesamtes Vermögen – teils für die Wiedergutmachung des Schadens teils durch Beschlagnahme der zu erwartenden Strafe. Der Millionär Alexander Kann wurde zum völlig mittellosen Wohlfahrtsempfänger. Dazu gehörten alle Häuser, zwei Landgüter in der Mark Brandenburg sowie das in 689 Positionen erfasste und in Kisten verstaute Wohnungsinventar mit Bildern und Bestecken, Teppichen und Textilien, Schmuck und Schuhen, die in der Spedition Eupen lagerten und eigentlich nach Paris verschickt werden sollten.

Alexander Kann, seine Frau, die Tochter Martha und Sohn Herbert wurden am 6. November 1942 vom Lager Drancy nach Auschwitz deportiert. Alexander Kann und sein Sohn Herbert fanden dort den Tod. Miriam Kann und die Tochter Martha überlebten. Die Mutter starb nach ihrer Rückkehr in Frankreich. Martha emigrierte in die USA und lebte unverheiratet in Cleveland/Ohio. Wilhelm Kann, der sich in Frankreich Guy nannte, lebte ab 1942 in der Schweiz, ging nach dem Krieg nach Paris zurück, wo er den Namen Kann in die ursprüngliche Schreibweise Kahn änderte und als Patentanwalt arbeitete. Die Erben Kann, die sich teils wieder Kahn schrieben, strengten 1955 erfolglos Wiedergutmachungsverfahren gegen das Deutsche Reich, vertreten durch die Bundesrepublik Deutschland, an.

1932 wegen Betrug und Unterschlagung ein Strafverfahren in Gang gesetzt

Beantragung der Auslieferung 1936

Beantragung der Auslieferung 1936

Ein Blick in die Geschichte des Bankhauses Alexander Kann und seine Verwicklung durch  die Machenschaften des Inhabers und seiner Söhne erinnert frappant an jüngst zurückliegende „Bankenkrisen“ der Gegenwart. Auch die Begrifflichkeiten sind gleich. In Gutachten, Haftbefehlen, Auslieferungsanträgen, Anklageschriften und Teilurteilen ist von Einzugsgeschäften mit Coupons, von internationalen Bankenverflechtungen, von Zertifikaten, Devisen, Tilgungsschulden und Treuhänderbescheinigungen, von Kommunalanleihen sowie von Dollar- und Pfundbonds, von Rückkäufen, von Absichten und Erklärungen die Rede. Strafrechtlich gewürdigt wurden die Bankgeschäfte des Jahres 1932 als Devisenverbrechen und -vergehen, als Betrug und Unterschlagung in mehreren Fällen. Die unterschiedlichen Geldsummen, die dabei genannt werden sind immens hoch: einmal waren es 55.000 Reichsmark, ein andermal 1,2 Millionen, dann wieder 500.000 RM, zwei Millionen und 168.000 RM. Diese Zahlenreihe ließe sich fortsetzen. Noch während der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Essen wurden alle nicht unerheblichen Besitztümer von Alexander Kahn und seinen beiden Söhnen sichergestellt und beschlagnahmt, sie selbst hin und wieder in Untersuchungshaft genommen oder – wenn im Ausland – sie mit internationalem Haftbefehl gesucht, nach Verhaftung in Paris bzw. Amsterdam Auslieferungsersuchen gestellt, die allerdings abgelehnt wurden. Immer wieder entzogen sich die Kanns der Haft, auch durch Hinterlegung einmal von 50.000 Reichsmark, ein andermal durch Zahlung einer halben Million Reichsmark. Schließlich entkamen die Kanns nach Frankreich, als Deutschland nationalsozialistisch geworden war.

Immer wieder Haftbefehle und Gefängnisaufenthalte 

Haftbefehl von 1932

Haftbefehl von 1932

Alexander Kann führte sein Bankhaus im Essener Bankenviertel über zehn Jahre lang erfolgreich durch die schlechte Zeit nach dem Ersten Weltkrieg. Seine Privatbank vermittelte Kredite an Unternehmen und klamme Kommunen. Kann stand mit britischen und US-Banken in Geschäftsbeziehung. Dabei gingen die Brüder Kann auch finanziell riskante Geschäfte ein, versprachen manchmal mehr als sie halten konnten, täuschten ihre Vertragspartner, hielten sich mitunter nicht an Gesetze und versuchten auch, sich am Reichsfiskus vorbei zu jonglieren. Dies blieb nicht lange unentdeckt. Am 19. Juli 1932 wurde von der Staatsanwaltschaft Essen Haftbefehl gegen Alexander Kann und seine Söhne Herbert und Wilhelm beantragt. Das Amtsgericht Essen lehnte bei den Brüdern den Haftbefehl ab, erließ ihn aber am 22. Juli 1932 gegen den Vater. Er wurde beschuldigt, sich rechtswidrig einen Vermögensvorteil durch Vorspiegelung falscher Tatsachen bei den Städten Rheine, Lünen (beide Westfalen), Rostock und Kolberg (Pommern) verschafft zu haben. Das Amtgericht vermutete Flucht- und Verdunkelungsgefahr, denn Alexander Kann hatte versucht, die Bürgermeister der betroffenen Städte von einer Aufklärung des Sachverhalts abzuhalten. Kurz darauf durchsuchte die Polizei die Essener Wohnräume Kanns in der Selmastraße 9 sowie die Geschäftsräume im Hagen 1/4 und beschlagnahmte die Kontenblätter. Alexander Kann wurde ins Gerichtsgefängnis Essen eingeliefert, in dem bereits seine Söhne saßen.

Ein Kassiber der Söhne an den Vater wurde abgefangen

Nach Übertragung einer Grundschuld in Höhe von 50.000 Reichsmark an den Reichsfiskus wurde Alexander Kann am 27. Juli 1932 wieder entlassen. Seine Söhne mussten im Gefängnis bleiben. Einer von ihnen schickte am 20. August 1932 dem Vater einen aus dem Gefängnis geschmuggelten Brief, der ihn aber nicht erreichte, denn er wurde abgefangen. Darin schrieb der Sohn, dass er Geld brauche, um aus dem Verfahren herauszukommen:

„Lieber Vater! Ich schreibe auf verbotenem Wege durch Umgehung der Zensur. Auch lasse ich jeden Namen fort und mache Zeichen, die niemand in mir den Schreiber dieses vermuten lässt. Denn sollte dieser Zettel in andere Hände kommen, was wohl nicht anzunehmen ist, so ist es weiter nicht gefährlich. Wir haben beide hier noch nichts Bestimmtes ausgesagt. Wir müssen uns erst verständigen. Das ist schwer, weil wir hier gänzlich getrennt sind. Ich habe aber einen Angestellten von hier auf meiner Seite, der sich aller Voraussicht nach, auf meine Seite stellen wird. Man hat uns hier alles abgenommen, so dass ich weder über Geld noch sonst etwas verfüge. Sei daher doch so gut und mache sofort ein Päckchen mit einigen Schachteln Zigaretten fertig. Lege dann auf den Boden der Schachteln einige Geldscheine, damit ich mein Vorhaben, das für uns alle von Vorteil ist, ausführen kann.
Aber zu Keinem etwas sagen. Das Päckchen wird heute Nachmittag noch durch einen Boten abgeholt. Sage auch dem Rechtsanwalt nichts. Das Päckchen mit den Zigaretten lässt der Angestellte von hier durch einen Boten abholen. Er selbst kann aus bekannten Gründen nicht kommen. Den Herrn soll niemand außer mir kennen. Der Bote weiß nur, dass er etwas holen soll. Für wen und was, weiß er nicht. Er soll bei Dir sagen, dass er für Neumann was abholen muss. Erledige es sofort. Ich glaube, es geht alles gut so wie ich es vorhabe. Gruß von zwei Traurigen.“

Abgefangener Kassiber des Sohnes

Vorederseite des abgefangener Kassibers des Sohnes

Was der Sohn geplant hatte, ist nicht bekannt geworden. Bekannt ist aber, dass auch die beiden Söhne etwas später aus der Untersuchungshaft entlassen wurden, da die hinterlegte Kaution für den Vater auch für die Söhne anerkannt wurde. Eine weitere Verhaftung Alexander Kanns fand am 21. April 1933 statt (28 J 2746-32). Die Kaution verfiel später an den Reichsfiskus, da sich sowohl die Söhne wie auch der Vater dem Zugriff des Gerichts durch Wegzug nach Paris entzogen hatten. Dieser Feststellungsbeschluss erfolgte am 3. Oktober 1934 unter 30 G 2859-34.

Alexander Kann führte die Gewinne nicht an die Städte ab

Den Ermittlungen zufolge hatte sich Alexander Kann 1931 den Städten Rheine und Lünen in Westfalen, Rostock und Kolberg gegenüber verpflichtet, ihnen Darlehen zu verschaffen. Die Höhe der Anleihen betrug bei den Städten Rheine und Lünen je zwei Millionen Reichsmark bei der Stadt Kolberg 500.000 RM und bei Rostock 161.800 RM. Alexander Kann verpflichtete sich, die ihm überlassenen Schuldscheine durch Konsortialbeteiligung anderwärts unterzubringen. Entgegen der Abmachung und ohne Wissen der Städte hatte Kann die Schuldscheine in England abgesetzt. Die „National Securities Corporation“ (N.S.C.) in London brachte achtprozentige Zertifikate der betreffenden Stadt als Anleihe heraus, die mit Halbjahres-Coupons versehen waren und das Bankhaus Alexander Kann in Essen als Zahlstelle ausgewiesen war.

Der Verpflichtung, die von den Städten ausgezahlten Zinsbeträge an die N.S.C. weiterzugeben, kam Alexander Kann nicht nach. Er und sein Sohn Wilhelm spiegelten dafür dem N.S.C. vor, durch neue Devisenbestimmungen des Reiches dies nicht zu dürfen. Infolge dieses listigen Kunstgriffs sah die „National Securities Corporation“ davon ab, auf die Zinsbeträge zu bestehen. Allein das Tilgungsgeschäft mit der Stadt Rheine brachte den Kanns so einen Gewinn in Höhe von 28.333,60 RM. Auch der durch die vom Reichwirtschaftsministerium für Tilgungszwecke ausgegebenen Preußenbonds entstandene Gewinn in Höhe von 47.009,90 RM, den Kann an die Stadt Rheine abführen hätte müssen, behielt er für sich. Weitere solcher Praktiken, wie hier am Fall Rheine beschrieben, die Alexander Kann als Inhaber der Bank zu verantworten hatte, wurden aufgedeckt. Seine Söhne, so die Staatsanwaltschaft, „hatten mit Rat und Tat wissentlich Hilfe geleistet“.

Vor den Nationalsozialisten nach Frankreich abgesetzt

Szene aus dem Internierungslager Drancy/Frankreich

Einblick in das Internierungslager in Drancy/Frankreich

Dies nutzten die inzwischen nationalsozialistisch gewordenen Strafbehörden und stellten das Geschäftsgebaren Kanns propagandistisch als jüdisch heraus. Die Familie war mittlerweile in Frankreich vor der Verfolgung sicher, während dies und andere Verfahren vor den Gerichten in Essen gegen „Kann und Genossen“ weiterliefen. Vater Alexander Kann und die beiden Söhne waren im deutschen Fahndungsbuch wegen Betruges, Untreue, Devisenverbrechens u. a. zur Festnahme steckbrieflich ausgeschrieben. Kann wurde von der französischen Polizei vorübergehend festgenommen. Dazu schrieb die „Frankfurter Zeitung“ am 27. August 1934:

„Die Pariser Polizei verhaftete am Montag auf Veranlassung der deutschen Gerichtsbehörden einen ehemaligen Bankier aus Essen, Alexander Kann, der in Deutschland Unterschlagungen begangen hat. Er wird den deutschen Behörden ausgeliefert werden.“

Alexander Kann wurde nicht ausgeliefert, sondern wieder freigelassen. Die Amsterdamer Polizei verhaftete 1936 seinen Sohn Dr. Herbert Kann bei einem Aufenthalt in den Niederlanden und setzten ihn auf Ersuchen der deutschen Behörden in Auslieferungshaft fest. Aber auch er wurde nicht ausgeliefert sondern wieder freigelassen. Zwei Jahre später entzog das Deutsche Reich im September 1938 Alexander und Herbert Kann die deutsche Staatsbürgerschaft.

Familie nach Auschwitz deportiert, Alexander und Herbert Kann ermordet

Als Deutschland 1940 Frankreich besetzte, interessierten sich die Polizeibehörden wieder für die Familie Kann und das noch offene Strafverfahren in Essen. Die Kanns wurden vom deutschen Sicherheitsdienst in das Internierungslager Drancy gebracht. Die Gestapoleitstelle Düsseldorf schrieb am 29. April 1941 an die Stapo-Außendienststelle in Essen unter Betreff „Herbert Kann, geb. 9. 2. 93 in Bochum“ , dass eine Rückführung von ehemaligen deutschen Juden in das Reichsgebiet „mit Rücksicht ihrer bei der beabsichtigten Endlösung vorzunehmenden späteren Abschiebung bzw. Auswanderung grundsätzlich unerwünscht“ sei.

„Da der Jude Kann wegen umfangreicher Betrügereien jedoch zur Festnahme ausgeschrieben ist, ersuche ich, im Benehmen mit der Staatsanwaltschaft in Essen erneut die Frage zu klären, ob an der Rückführung des Juden Kann in das Reichsgebiet ein überwiegendes Interesse besteht, insbesondere das zu erwartende Strafmaß seine Rückführung als Ausnahmefall rechtfertigen würde.“

Herbert Kann wurde nicht ins Reich zurückgebracht. Am 2. Februar 1942 schrieb die Gestapo Düsseldorf an die Staatsanwaltschaft Essen, dass der Reichsminister der Justiz von der Rückführung der Beschuldigten absehe, da der Durchführung des Verfahrens erhebliche Schwierigkeiten entgegenstünden. Der Jude Kann sei daher im Internierungslager zu belassen. Wilhelm (Guy) Kann setzte sich 1942 in die Schweiz ab. Alexander Kann, seine Ehefrau Lina, die Tochter Martha und Sohn Herbert kamen am 6. November 1942 vom Internierungslager Drancy nach Auschwitz, wo Alexander Kann und Herbert Kann ermordet wurden. Mirjam Kann und die Tochter Martha überlebten. Die Mutter starb nach ihrer Rückkehr in Frankreich, die Tochter wanderte nach Cleveland/Ohio (USA) aus.

Lebensende in Auschwitz: Alexander Kann war Brillenträger

Lebensende Alexander Kanns und seines Sohnes in Auschwitz: Alexander Kann war Brillenträger

Wiedergutmachungsantrag erfolglos

1953 meldete sich aus Paris (Wilhelm) Guy Kann, der seinen Familiennamen wieder in Kahn (Cahn) änderte, wie die Familie Kann ihn 100 Jahre früher führte. Guy Kahn, der während des Krieges in der Schweiz lebte, war in Paris als Patentanwalt tätig. Er stellte auch im Namen und mit Vollmacht seiner Schwester Martha Kann aus Cleveland/Ohio den Antrag auf Wiedergutmachung der vom Deutschen Reich entzogenen Vermögenswerte wie Wohnungseinrichtung und Rückerstattung einer Lebensversicherung. Die Wiedergutmachungskammer beim Landgericht in Essen wies am 5. März 1955 den Antrag mit Urteil als unbegründet zurück, da die Erbfolge nicht nachgewiesen werden konnte (Rü Sp 55/53; Rü 1861/50).

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Quellen: NRW-Landesarchiv Rheinland, Duisburg: RW 0058, Nr. 25253; Gerichte Rep. 0169, Nr. 27; 0324 Nr. 1867; Rep 0105, Nr. 1-6; RW 58, 44393, 47870 (Alexander Kann); RW 58, 35253, 47883 (Guy Wilhelm Kann). – Auskunft Alte Synagoge Essen. – Auskunft Stadtarchiv Rothenburg ob der Tauber.

 

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Ein Kommentar zu Alexander Kann: seine Bank, seine Familie, seine Geschäfte – Ein Lebensweg von Oberzell über Rothenburg ob der Tauber, Sandhausen, Essen und Paris bis Auschwitz

  1. Marcia Kooistra sagt:

    Hello,
    Thank you for this very interesting article. I’m doing research on refugies in Bagnoles de l’Orne / Tessé (France). Alexander, his wife Minna and their daughter Marta arrived in july 1939 from Paris. Alexander (Alexandre Kahn) was arrested in Tessé la Madeleine and via Drancy deported (convoi 42, 06/11/1942) and killed in Auschwitz. By the time he was arrested his wife and daughter were no longer in Tessé, there is no trace of them in the Memorial de Shoah list, so I wonder if they have been deported. Herbert (artist painter) was arrested in Paris and deported and killed in Auschwitz (convoi 47, 11/02/1943).
    Best regards, Marcia Kooistra

    Hallo, vielen Dank für diesen sehr interessanten Artikel. Ich recherchiere über Schutzhütten in Bagnoles de l’Orne /Tessé (Frankreich). Alexander, seine Frau Minna und ihre Tochter Marta kamen im Juli 1939 aus Paris an. Alexander (Alexandre Kahn) wurde in Tessé la Madeleine festgenommen und via Drancy deportiert (convoi 42, 11.06.1942) und in Auschwitz getötet. Als er verhaftet wurde, befanden sich seine Frau und seine Tochter nicht mehr in Tessé. Die Memorial de Shoah-Liste enthält keine Spuren davon. Ich frage mich, ob sie deportiert wurden. Herbert (Maler) wurde in Paris festgenommen und in Auschwitz deportiert und getötet (convoi 47, 02.11.1943).
    Viele Grüße, Marcia Kooistra Hallo Wolf,
    Ich bin nicht so interessiert an deinen Sachen, weil ich schon welche habe und der Preis nicht so niedrig ist.
    Aber ! Wie Sie mir von Ihrem guten Zweck erzählten, kann ich endlich alle Ihre Gegenstände nehmen.
    Bitte geben Sie mir Ihre Bankdaten für eine Überweisung zurück.
    philippe

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