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Das Zeigen von NS-Symbolen ist als Verfassungsschutzdelikt verboten – doch es gibt Ausnahmen. Wann darf das Hakenkreuz gezeigt werden?

W. St. – Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, darunter auch das Hakenkreuz, ist nach dem deutschen Strafrecht ein Vergehen, das in § 86a StGB geregelt ist. Bei diesem Staatsschutzdelikt handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, das heißt, der … Weiterlesen

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