Entnazifizierung: Die Spruchkammer Rothenburg – ihre gesetzliche Einbindung, das Verfahren, der Missbrauch, das Personal und Polizeischutz für den Vorsitzenden und den Kläger

Anordnung der US-Militärregierung, Polizeischutz für den Vorsitzenden und Kläger zu stellen

Anordnung der US-Militärregierung, Polizeischutz für den Vorsitzenden und Kläger zu stellen

Von Wolf Stegemann

In etlichen Artikeln in dieser Online-Dokumentation ist das gut gemeinte aber letztendlich am System gescheiterte Entnazifizierungsverfahren dargestellt. Die Rothenburger Spruchkammer, welche die großen und kleinen Nazis zu „entnazifizieren“ hatte, so diese noch in der Stadt wohnten, musste ebenfalls scheitern. Auch wenn sie sich bemühten, den gesetzlichen Bestimmungen und Verfahrensregeln zu folgen, so unterlagen die Spruchkammern letztlich den auf sie in Massen eingeschwemmten „Persilscheinen“. Das waren entweder schriftlich gefasste oder mündlich gegenseitig vorgetragene Lügen und Erinnerungslücken zu Entlastung des jeweils anderen. So wurden aus aktiven Tätern harmlose „Mitläufer“ gemacht, wie beispielsweise mit den Rothenburger NS-Bürgermeister Dr. Friedrich Schmidt (seit 1930 in der NSDAP). Ein Hohn für alle „echten Mitläufer“!

Wer waren die Männer und Frauen, die als Vorsitzende, Beisitzer, Schriftführer und Kläger der Rothenburger Spruchkammer, die zu solchen und anderen „Sprüchen“ (Urteile) kamen? Immerhin hatten ihre Sprüche mitunter Konsequenzen für die zu „Entnazifizierenden“:

Die meisten Verfahren endeten mit dem Spruch „Mitläufer“

Öffentl. Ankläger Adolf Bohn

Adolf Bohn (Öffentl. Ankläger)

Grundlage für die Errichtung der Spruchkammern im Jahr 1946 war das Kontrollratsgesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946.  Wer nach diesem Gesetz als besonders aktiver Nationalsozialist eingestuft wurde, konnte nach Anhören der Be- und Entlastungszeugen und nach einer Beweisaufnahme zu Arbeitslager bestraft werden, Hauptschuldige für eine Zeit zwischen zwei und zehn Jahren, Belastete bis zu fünf Jahre. Die Arbeitslager sollten von deutschen Behörden eingerichtet werden, was aber bis Februar 1947 nicht geschah. In die beiden ersten Kategorien wurden in den Westzonen jedoch lediglich rund 1,4 Prozent der Betroffenen eingruppiert. Mehr als die Hälfte der Spruchkammerverfahren endete mit einer Einstufung als „Mitläufer“. Gegenüber gängigen Strafverfahren war bei den Spruchkammern die Beweislast umgekehrt: Der Betroffene musste die Schuldvermutung entkräften und nicht die Spruchkammer seine Schuld beweisen. Dies führte dazu, dass die Mehrheit der Angeklagten sich zu rechtfertigen suchte und so ein „Saubermann-Image“ sich in der Bevölkerung ausbreitete. Im Volksmund prägte sich hier die Verwendung des Begriffes „Persilschein“ (dieser Absatz nach Wikipedia).

Festakt im Bärensaal zur Einrichtung der Spruchkammer am 7. Juni 1946

In Rothenburg wurde die Spruchkammer mit einer Feierstunde, zu der Landrat Zimmermann einlud, im Beisein des Bayerischen Staatsministers für Sonderaufgaben, …. Schmitt, am 7. Juni 1946, um 11 Uhr im Saal des Hotels Bären errichtet. Als Vorsitzende wurden Georg Schadt und zum Öffentlichen Kläger Adolf Bohn ernannt. Im Februar 1947 wurde der Buchdruckereibesitzer Kurt Holstein 2. Öffentlicher Kläger. Die Spruchkammer tagte im Gebäude des Finanzamts an der Oberen Bahnhofstraße (bis 1945 und ab 1955: Ludwig-Siebert-Straße) und im städtischen Gebäude in der Hernngasse.

Spenden früherer Parteimitglieder sollte das Sondergericht beeinflussen

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Fritz Roesch (Auswerter)

Nach einem Gespräch am 7. August 1946 in Detwang fanden sich Rothenburger Bürger zusammen, die ein Finanzierungsvorhaben mit Geldbeiträgen zeichneten, damit die gesprengte Dorfbrücke zur Turnierwiese wieder errichtet werden konnte. Bürgermeister Friedrich Hörner unterrichtete darüber am 22. August die Spruchkammer Rothenburg. Es zeichneten: Willy Thürauf 4.000 RM, Christian Friedle 4.000 RM, Wilhelm Philipp 250 RM, – ? – Dehner 100 RM, Hans Prossel 300 RM, Fritz Schütz 200 RM, Hans Voigt 300 RM, Dr. Pehl 200 RM, Nagel 100 RM, Bruder 300 RM, Stahl 300 RM, Leo Kallert 20 RM, Rosa Korder 100 RM, K. Hautsch 150 RM, Michael Koch (Dürrenhof) 200 RM, Ortegel 100 RM, Lötzel 50 RM, Forstmaier 50 RM, Kirchenstiftung 500 RM, Stellwag 100 RM, Bartholomeß 50 RM, Georg Streckfuß 20 RM, Werner 100 RM, Braun 50 RM, Korder 200 RM, Kallert 50 RM, Bach 200 RM und Botsch 10 RM. Unter der Zahlenreihe steht der Text:

„Soweit wir oben unterzeichnete ehemalige Mitglieder der NSDAP waren, ist der gezeichnete Beitrag als freiwillige Wiedergutmachung zu betrachten, obwohl uns vom Bürgermeister Hörner ausdrücklich eröffnet wurde, dass die Spruchkammer nicht verpflichtet ist, diese freiwillige Leistung zu bewerten, beziehungsweise in Anrechnung zu bringen. Wir ersuchen jedoch, dass der Spruchkammer hievon Kenntnis gemacht wird und diese unser finanzielles Opfer als ehrlichen Willen zur Mithilfe beim Wiederaufbau anerkennt.“

Dazu Bürgermeister Friedrich Hörner an die Spruchkammer:

„Der Stadtrat würde es begrüßen, wenn die Spruchkammer dies bei gegebener Gelegenheit würdigen und diese Würdigung in den Urteilen Ausdruck bringen würde.“

Aufgrund von Erfahrungen Verhaltenskodex für die Praxis aufgestellt

Das Entnazifizierungsgesetz

Das Entnazifizierungsgesetz

Nach Auswertung von drei Spruchkammerverfahren in der Zeit zwischen dem 7. und 17. Oktober 1946 fasste die Berufungskammer Nürnberg-Fürth Beobachtungen in einer Denkschrift mit dem Titel zusammen: „Gedanken über die Zusammensetzung und Praxis von Spruchkammern“. Darin wird am 16. Oktober 1946 vom Vorsitzenden und den Beisitzern „äußerste Überparteilichkeit“ selbstverständlich vorausgesetzt. Bemängelt wird, dass in den drei beobachteten Verfahren ein Vorsitzender und einige Beisitzer den Betroffenen „von Anfang an mit äußerster Schärfe und bereits überführten Verbrecher behandelt“. In einem weiteren Beispiel wird aufgezeigt, dass keine Fragen in Vorwürfe gekleidet sein dürfen, beispielsweise die Frage, „weshalb der Betroffene überhaupt im Gau Franken verblieben sei, da hier doch ein 150-%iger Nationalsozialismus geherrscht habe…“ Auch mache es einen schlechten Eindruck, wenn der Vorsitzende einen als Zeugen auftretenden Pater über die christliche Lehre und die aus ihr resultierenden Pflichten belehre. Weiter steht in dem Papier, dass ein Ankläger keine Anklagen vortragen solle, die auf so schwachen Füßen stünden, dass er sie entweder selbst fallen lassen müsse oder von denen mit Sicherheit zu erwarten sei, dass er sie auf Grund der Beweisaufnahme nicht wird aufrecht erhalten könne. Ebenso solle er nicht aus Rücksicht auf bestimmte parteipolitische Strömungen einen Antrag auf höhere Strafen stellen, als sie der Betroffene aufgrund der Beweisaufnahme wirklich verdiene.

„Der Vorsitzende, die Beisitzer sowie der Ankläger sollen sich grundsätzlich aller Verallgemeinerungen enthalten, ebenso aller Unterstellungen. Sie sollen die Verhandlungen nicht in gehässiger und klassenkämpferischer Weise führen, bestehende soziale Unterschiede sollten nicht demonstrativ hervorgehoben oder irgendeinen Stand oder eine Berufsgruppe herabsetzende Bemerkungen gemacht werden. Schließlich sollte die Verhandlungsführung nicht unter dem Gesichtspunkt der Reaktion der Straße oder einer Partei erfolgen.“

Geistiges Niveau der Vorsitzenden und Kläger soll stärker beachtet werden 

Die Berufungsspruchkammer Nürnberg kommt in ihrer Denkschrift schließlich zu dem Schluss, das unbedingt auf das geistige Niveau der Vorsitzenden, Beisitzern und Ankläger geachtet werden soll, denn die bisherige Handhabung habe viele diesbezügliche Missstände aufgezeigt, die unverzüglich abgestellt werden müssten:

„Die von einem großen Teil der Bevölkerung vielfach als viel zu milde und oft wiederum als unverständlich hart empfundenen Urteile der Spruchkammern bedeuten beide eine außerordentliche Gefahr für die politische Ordnung Deutschlands. Sie scheinen in erster Linie auf personelle Nichteignung des Anklägers und des Vorsitzenden der Spruchkammern zurückzuführen zu sein, die beide unter allen Umständen Juristen sein sollten oder einen entsprechenden Bildungsgrad aufweisen müssten.“

Ablehnende Stellungnahme der Rothenburger Spruchkammer

Akten und Karteikarten für die Entnazifizierung (nicht Rothenburg)

Akten und Karteikarten für die Entnazifizierung (nicht Rothenburg)

In Nürnberg hatte es eine Juristenspruchkammer gegeben, die schwierige Fälle bearbeitet hat. Vorsitzender und Ankläger waren keine Laienrichter, sondern Juristen. Die Spruchkammer V wurde allerdings Mitte 1946 aufgelöst. In der Denkschrift wurde eine solche wieder gefordert. Die Rothenburger Spruchkammer nahm über die Arbeit von Spruchkammern allgemein am 24. Oktober 1946 Stellung und legte der US-Militärregierung unter der Betreffzeile „Bericht über die Entnazifizierung – Ungleichheit der Urteilssprechung“ einen Bericht über die eigene Arbeit vor. Darin lehnt die Rothenburger Spruchkammer das Verfahren der aufgelösten Juristen-Spruchkammer wegen einseitig gefällter Gutachten und Vorprüfungen ab. Das würde nicht dem Geist des Gesetzes entsprechen. Die Spruchkammer Rothenburg ob der Tauber begründete diese Anführungen damit, dass sie auf einer solchen Grundlage nicht zu arbeiten gewillt sei und könne die bisher geleistete Arbeit der Juristenspruchkammer in Nürnberg „in keiner Weise anerkennen“.

„Auch durch die ungleiche Rechtssprechung der verschiedenen Spruchkammern ist eine Gefahr verbunden, die sich in absehbarer Zeit derart ungünstig auswirken wird, dass eine reibungslose Arbeit überhaupt nicht mehr möglich ist. Dies beweisen schon  allein die häufigen Berufungen gegen die ergangenen Entscheidungen. … Nun besteht die Gefahr, dass diese Berufungen und auch solche, die auf Grund gefällter Entscheidungen der Spruchkammer Rotheburg o. d. Tbr. angefochten werden, von der Berufungskammer im Sühneausmaß derart herabgesetzt werden, dass sie nicht mehr im Vergleich zum Gesetz stehen. … Diese Feststellungen sind im Interesse des Gesetzes vom Vorsitzenden (Georg Schadt) und Öffentlichen Kläger (Adolf Bohn) der Spruchkammer Rothenburg o. d. Tbr. gemacht und werden hiermit den zuständigen Stellen zur Kenntnis vorgelegt.“

US-Militärregierung lehnte drei Rothenburger Beisitzer ab

Was dieser Austausch der Stellungnahmen bewirkt hat, lässt sich hier nicht feststellen. Es gab aber immer wieder Probleme mit der Besetzung der Beisitzer-Stellen. Die US-Militärregierung forderte Im Januar 1947 den Spruchkammer-Vorsitzenden in Rothenburg auf, die Beisitzer Dr. Julius Wünsch, Dr. Hans Schlee und Georg Lindner ihrer Ämter zu entheben. Das Bayerische Staatsministerium für Sonderaufgaben in München ersuchte daher den Vorsitzenden am 29. Januar 1947 auf, festzustellen, welche Belastungen gegen die drei Beisitzer vorlägen. In einem weiteren Schreiben teilte das Bayerische Staatsministerium mit, dass die Militärregierung in Rothenburg kein Recht habe, die Entlassung der Beisitzer zu fordern. Dessen ungeachtet mahnte das Ministerium die Rothenburger an, endlich mitteilen zu wollen, was gegen die drei Beisitzer vorliege. Am 28. Februar teilte der Vorsitzende dem Staatsministerium die vorliegenden Belastungen mit: Tierarzt Dr. Hans Schlee sei in der Reiter-SA gewesen, der Fabrikbesitzer Dr. Julius Wünsch war vor 1933 Mitglied des Stahlhelm und Versammlungsredner der mit der NSDAP kooperierenden Deutschnationalen Volkspartei sodann Mitglied der SA, der KPD-Vorsitzende Georg Linder, der von 1938 bis 1945 im KZ Dachau war, hatte bis 1938 ein Kommissionsgeschäft, das ihm wegen „Unregelmäßigkeiten“ von den Behörden wieder entzogen worden war. Da auch die US-Militärregierung in München die Entlassung der drei Beisitzer mit Berechtigung anordnete, legten die drei ihre Ämter freiwillig nieder. Zudem wurde dem Staatsministerium in München mitgeteilt dass die beiden Beisitzer Hans Ohr und Georg Schötterer kategorisch eine weitere Ausübung ihrer Ämter ablehnten.
Ein Blick nach Uffenheim zeigt, dass in der dortigen Spruchkammer der Öffentliche Kläger, ein Rechtsanwalt Schmidt, im Juni 1946 entlassen wurde, weil sich herausstellte, dass er Mitglied der NSDAP war, seine Frau Blockleiterin in der NS-Frauenschaft und die Tochter Mitglied im BDM und später in der Partei.

Militärregierung forderte für Vorsitzenden und Kläger Polizeischutz

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Elisabeth Zeuschel (Stenotypistin)

Die Arbeit der Spruchkammer war nicht ungefährlich. Vor allem der Vorsitzende und der Öffentliche Kläger wurden von unbekannten Rothenburger mit Drohungen gegen die Familie unter Druck gesetzt. Doch die US-Militärregierung unternahm nichts. Als sich aber Bombenanschläge ehemaliger NSDAP-Mitglieder auf Spruchkammern in Württemberg häuften und in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 1947 ein Attentat auf die Spruchkammer in Nürnberg erfolgte, wurden die Drohungen in Rothenburg ernst genommen. Das „Military Government Liaison & Security Office“ der US-Arme für den Landkreis Rothenburg ordnete in einem Schreiben vom 14. März 1947 an den Chef der Rothenburger Sicherheitspolizei Schutz für die örtlichen Spruchkammer-Mitglieder an. Darin heißt es:

„Entsprechend unserer kürzlichen Abmachungen wird Ihnen hiermit der Auftrag erteilt, ein Schema für den besonderen Schutz von Herrn Georg Schadt, Herrn Guido Chemnitzer und Herrn Adolf Bohn auszuarbeiten. Es kommt uns vor allem auf ihre Sicherheit nach Eintritt der Dunkelheit an. Sie müssen dieser Dienststelle einen schriftlichen Plan zwecks Genehmigung bis zum 20. März 1947 unterbreiten.“

Bürgermeister Friedrich Hörner schrieb am 20. März 1947 an Major Hinchey von der US-Militär-Regierung in Rothenburg:

„Ergebenst Unterzeichneter berichtet hiermit, dass in obiger Angelegenheit auf Vorschlag des Vorsitzenden der Spruchkammer Rothenburg ob der Tauber, Herrn Georg Schadt, von der Stadtpolizei ein Sicherheitsdienst durch nächtliche Patrouillen errichtet wird. … Die Art der Durchführung wurde mit Herrn Leutnant Burkhouse vereinbart.“

Personal der Spruchkammer Rothenburg

Der Präsident der Berufungskammer Ansbach genehmigte am 21. März 1947 folgende Personen als Mitarbeiter/innen für die Spruchkammer Rothenburg: Paul Baer, Marie Ihl,  Agnes Kuhlmann, Elisabeth Zeuschel, geb. Wirsching (Foto; Tochter des früheren Stadtamtmanns), Fredrike Fröhling und Ilse Scharfenort (Stenotypisten); Fritz Klein, Johann Appler und Fritz Roesch (Foto; Auswerter); Fritz Hetzel (Ermittler); Otto Zilian (Angestellter). Als Vorsitzende sind im Wechsel Georg Schadt und Guido Chemnitzer genannt, selten Johann Unger und Friedrich Stoer; als Ankläger sind Adolf Bohn und Kurt Holstein bekannt. Über die Beisitzer der Rothenburger Spruchkammer gibt es eine Namensliste. Wann sie angefertigt wurde, ist nicht verzeichnet, vermutlich ab Mitte 1947.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD): Michael Emmerling, Erich Hackbarth, Leonhard Hirsch, Leo Laudenbacher, Michael Möhring, Johann Herrscher, Herrmann Müller, Ernst Steinmüller, Kurt Hornikel. – Christlich Soziale Union (CSU): Hermann Gross, August Herrscher, Michael Meyer, Hans Prossel, Valentin Ebert, Michael Koch, Fritz Klenk, Georg Babel, Georg Klenk, Georg Schaffner. – Freie Demokratische Partei (FDP): Heinrich Gruber, Georg Grötsch, Anna Holstein, Brunhild Feige, Georg Förster, Jakob Rüdinger, Karl Schurz. – Kommunistische Partei Deutschlands (KPD): Lina Ehrmann, Karl Merklein, Ludwig Stumpf, Hans Schmidt. – Parteilos: Hans Stein.

In den Akten tauchen weitere Namen auf: Wilhelm Messerer, Theodor Seidenthal, Georg Stemmer, Ko. Sambeth, Ursula Hübner, Adolf Dehn, Fritz Kohr.

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Quellen: Zur Darstellung der Personalzusammensetzung kein Anspruch auf Vollständigkeit! Staatsarchiv Nürnberg, Bestand Rep 240 Berufungskammer Nürnberg, Nr. 12 (Denkschrift); Rep 240 Spruchkammer Rothenburg, Nr. 1 (Amtsenthebungen). – Rep 240  Spruchkammer Rothenburg, Nr. 3. – Rep 240 Spruchkammer Rothenburg, Sachakten, Nr. 19. – Personenfotos Roesch und Zeuschel Staatsarchiv Nürnberg.

 

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