Stadtpolizei musste staatsabträgliches Verhalten und Vergehen gegen das Heimtückegesetz anzeigen sowie feststellen, ob vor dem Amtsgericht jemand seine Notdurft verrichtet hatte

Rt-Polizeitagebuch (5)

Seite im Polizei-Tagebuch

Von Wolf Stegemann

Im Rothenburger Stadtarchiv wird eine Kladde aufgewahrt, in der Polizei-Berichte über den Alltag auf der Polizeiwache in der Zeit 1938 bis 1941 Auskunft über das geben, womit sich die Schutzpolizei tagtäglich zu befassen hatten. Aufgeschrieben von den Polizeibeamten, die sich mit den zur Anzeige gebrachten oder selbst festgestellten Delikten zu befassen hatten. Die Namen der Polizisten sind Helmschmidt, Hörber, Weber (Sonderdienst), Hein, Schröder, Jäger, Gahm, Mohr, Fischer, Drossel und Lieret (kein Anspruch auf Vollständigkeit). Als Delikte findet man u. a. Vergehen und Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz, Körperverletzung, Raufhandel, Beleidigung, Sachbeschädigung, Schulschwänzen, Ruhestörung, Sittlichkeitsverbrechen, Diebstähle von Geldbörsen und vor allem von Fahrrädern – jede Woche.

Hinter den meisten der politischen „Straftaten“ steckten Denunziationen

Im Krieg kamen weitere Vergehen und Straftaten hinzu: Verstoß gegen Verdunkelungsvorschriften, Fliegenlassen von Tauben, Hören von Feindsendern, Entwenden von Obst und Gemüse auf freiem Feld, Lesen feindlicher Flugblätter u. a. Geahndet wurde durch gebührenpflichtige Verwarnungen, durch Weitergabe der Anzeige an die Kripo, Gestapo oder Staatsanwaltschaft oder durch Polizeihaft. Im Überblick mögen so manche Delikte zum Schmunzeln anregen, doch befinden sich auch solche darunter, die wegen ihres politischen Charakters ernsthafte Folgen für den Delinquenten hatten wie Beleidigung des Führers, feindliche Flugblattpropaganda, staatsabträgliches Verhalten, Vergehen gegen das Heimtückegesetz und Verhalten als Volksschädling. Auch die Weitergabe von Gerüchten war strafbar. Hinter den meisten der politischen Delikte steckten Denunziationen. Wenn das in den polizeilichen Notizen auch nicht direkt geschrieben steht, so ist dies den Formulieren eindeutig zu entnehmen.

Das polizeilich vorgeschriebene Polen-Abzeichen

Das polizeilich vorgeschriebene Polen-Abzeichen

Krieg veränderte auch die polizeilichen Aufgaben

Nachdem in Kriegsjahren Zwangsdeportierte und Ostarbeiter in Rothenburg beschäftigt waren, traten sie in verstärktem Maße in den Fokus polizeilicher Überwachung. Beispielsweise wurden polnische Landarbeiter gebührenpflichtig verwarnt, wenn sie das Abzeichen „P“ nicht trugen. Dafür mussten am 22. September 1940 sieben Polen je zwei Reichmark an die Polizei zahlen. Wie Kripo, Gestapo und Staatsanwaltschaft die an sie weitergebenen Anzeigen weiterverfolgten, ist aus diesen Polizei-Tagebüchern nicht ersichtlich. Die Redaktion wird aber bei Durchsicht von Justizakten in den verschiedenen Archiven (Staatsarchiven, Bundesarchiv) auf den einen und anderen hier aufgeführten Fall ein Augenmerk haben.

Hohe Strafen schreckten auch im Dritten Reich nicht ab

Noch vor Jahrzehnten hörte man von Zeitzeugen des Alltags im Dritten Reich, wenn es um heutige Strafdelikte wie beispielsweise Diebstähle oder Sittlichkeitsverbrechen ging, dass es bei Hitler so etwas nicht gegeben hätte. Diese Wahrnehmung ist allerdings falsch, denn über Alltagskriminalität wie Diebstähle wurde in den Zeitungen nicht berichtet, lediglich besonders ausgesuchte Einzelfälle. War in einem Dorf weit in Ostpreußen etwas passiert, dann konnte man dies über die Presselenkung des Propagandaministeriums überall im Reich lesen. Das sollte der Abschreckung dienen. Dies funktionierte offensichtlich nicht so, wie gewünscht. Denn heute erschreckt vielmehr die Häufigkeit von damaligen Diebstählen und Sittlichkeitsdelikten in den erwähnten Rothenburger Polizeiprotokollen der Jahre Ende 1938 bis 1941. Vor allem deshalb, weil nach Kriegsbeginn von Polizei und Gerichten schärfer geahndet wurde. Diebstähle manchmal sogar mit der Todesstrafe.

In der Zeitung wurde der Beginn udn das ERnde der Verdunkelung angekündigt; FA vom 7. Dez. 1939

In der Zeitung wurde der Beginn und das Ende der Verdunkelung angekündigt; FA vom 7. Dez. 1939

Immer wieder Verstöße gegen Polizeistunde und Verdunkelungsverordnung 

Neben den politischen und kriminellen Delikten musste die Schutzpolizei auch allen anderen Feststellungen nachgehen wie beispielsweise im März 1939, als ein siebenjähriges Mädchen in einem Dorf bei Karlsruhe verschwand, und auch die Rothenburger Polizei nach ihr Ausschau halten musste. Immer wieder rückten Beamte wegen Übertretung der Polizeistunde aus, wie in der Nacht vom 20. auf den 21. März 1939, als im Weinhaus „Zum Meistertrunk“ noch 75 Minuten nach der Polizeistunde fröhlich gezecht wurde.

Gebührenpflichtig verwarnte die Stadtpolizei den Buchdruckerlehrling Ottmar Schreiber, als er am 21. August 1938 mit seinem Fahrrad auf der Köhlerstraße, einem Spazierweg, fuhr. Auch musste sich die Polizei um krumm gebogene oder gestohlene Verkehrszeichen kümmern wie beispielsweise ein 3 m-Abstandsschild in der Hafengasse, um einen herausgerissenen Zaun in der Schweinsdorfer Straße und um unberechtigt gepflückte Äpfel von einem Baum. Auch Zechbetrügereien stehen mehrfach im Polizeibericht.

Rothenburger Polizei-Tagebuch

Rothenburger Polizei-Tagebuch

Vor dem Amtsgericht die Notdurft verrichtet

Als grober Unfug wurde eine Tat eingestuft, die Amtsgerichtsrat Dr. Meier am 22. September 1940 um 23 Uhr der Polizei meldete. Da hatte ein unbekannter Mann „seine Notdurft direkt vor der Tür des Amtsgerichts verrichtet“. Der Jurist bewertete diese Tat als Beleidigung des Amtsgerichts und vermutete dahinter einen Racheakt. Im Polizeibericht steht lediglich: „Irgendwelche Feststellungen konnten nicht gemacht werden.“ – Am 27. Juli 1940 musste sich die Polizei auf Ratten-Jagd begeben, weil der Mechaniker Karl Wohlfahrt aus der Neugasse „vor einigen Tagen im Turmseelein eine Bisamratte von einem Ufer zum andern schwimmen gesehen“ hatte.

Flugzeug mit Generalleutnant Bodenschatz landete am Heckenacker

Als Bericht taucht auf, dass am 3. Juli 1940 um 18.07 Uhr in der Nähe der Heckenacker-Siedlung ein Flugzeug mit dem Kennzeichen GMAW Für 156 – Fieseler Storch – NEIN gelandet sei. Flugzeugführer war ein Hauptmann der Berliner Schutzpolizei, der  Fluggast prominent: Generalleutnant Bodenschatz, der vom Führerhauptquartier (vermutlich Obersalzberg) kam. Bodenschatz schrieb sich bei dieser Zwischenlandung ins Goldene Buch der Stadt ein.

Tod in der Fabrik und Suizid im Schlafzimmer

Die Schutzpolizei stellte über Klatsch in der Stadt fest, dass der Hilfsarbeiter Hans Renke, der am Pfingstmontag in entkräftetem Zustand in einem Abort am Köpfenwieslein aufgefunden wurde und wenig später, am 30. Mai 1939, verstarb, in den letzten Tagen vor seinem Tod misshandelt, von fremden Leuten in den Abort verschleppt und dort eingesperrt gewesen war. Die Ermittlungen ergaben, wie Polizeichef Lieret feststellte, „dass an den Gerüchten kein wahres Wort ist“. – Am 28. Februar 1939 musste sich die Polizei mit einem Todesfall in der Firma Heinrichmeier & Wünsch befassen. Der verheiratete Säger Hans Ehnes verletzte sich an einer Auflegevorrichtung derart, dass er am 7. März in der Universitätsklinik Würzburg verstarb. „Anscheinend liegt Selbstverschulden vor!“ – Ein weiterer Todesfall ereignete sich am 30. März 1941, als sich der Kolonialwarenhändler und Kriegsbeschädigte Rudolf Kühlwein im Schlafzimmer seines Hauses erschoss, weil er, wie die Polizei feststellte, „an einem unheilbaren schmerzhaften Leiden“ gelitten hatte.

Fränkischer Anzeiger, April 1933

Fränkischer Anzeiger, April 1933

Mehrere Sittlichkeitsverbrechen

Die Polizei nahm am 28. Februar 1940 einen Hilfsarbeiter aus der Falkstraße wegen eines Sittlichkeitsverbrechens fest. Er hatte sich an einer neunjährigen Volksschülerin vergangen. – Ein taubstummer  Korbmacher aus der Spitalgasse wurde am 20. August 1940 verhaftet, weil er sich seit 1938 oder 1939 an einen fünf Jahre alten Buben vergangen hatte. – Ebenfalls wegen eines Sittlichkeitsverbrechens wurde am 5. Mai 1940 ein Kaminkehrermeister aus der Schlachthofstraße mit der Beschuldigung festgenommen, sich an seiner Pflegetochter vergangen zu haben. – Am 29. Juni 1940 ging bei der Schutzpolizei eine Meldung ein, dass ein Steinmetz oft zu Besuch bei einer befreundeten Familie sei. Dort nehme er deren zwölfjährige Tochter auf den Schoß und zwicke „sie unter dem Rock in den nackten Oberschenkel“. – Gleich gegen vier Rothenburger wurde am 13. Mai 1941 Anzeige wegen Verbreitung unzüchtiger Abbildungen erstattet, nachdem man bei ihnen Hausdurchsuchungen vorgenommen hatte. Das waren ein Arbeiter aus der Schreckenbachstraße, ein Lehrmeister der Reichsmodellbauschule, und zwei Spengler aus der Klingengasse (die Namen der Beschuldigten sind in den Polizeiberichten angegeben).

Warnplakat von 1943/44

Warnplakat von 1943/44

Kritik an Beamten war bereits „staatsabträgliches Verhalten“

Bei „staatsabträglichem Verhalten“ kam ein Verdächtigter sofort in Polizeihaft. Eintrag am 21. November 1938 mit Ankündigung, dass die Anzeige an die Gestapo weitergeleitet wurde:

„Der Schlosser Willi Wittmann, Galgengasse 1 b hier wohnhaft, hat bei dem Bauern Leonhard Betscher von Linden geäußert, dass er im Krieg nicht auf den Feind, sondern nur auf Deutsche schießen würde.“

Am 10. März 1939 wurde um 8.45 Uhr der Rothenburger Handelsvertreter Hans Schöner, Erbsengässchen ebenfalls wegen „staatsabträglichen“ Verhaltens verhaftet und der Kaufmann Karl Collischan am 8. März ins Amtsgerichtsgefängnis gebracht. Gegen sie und einem weiteren Verdächtigten, Ernst Rösch (Obere Schmiedgasse 20), wurde auf Weisung der Staatspolizei Anzeige erstattet. Die Einzelheiten des Delikts sind nicht bekannt.
Als „staatsabträgliches Verhalten“ bewertete die Polizei auch Kritik an Beamten, zu denen die Polizisten gehörten. In der Gastwirtschaft von Heinrich Hofmann in der Rosengasse hatte der Hilfsarbeiter Stein, der in der Kinderwagenfabrik Heinrichmeier & Wünsch beschäftigt war, am 17. August 1939 gegen 24 Uhr u. a. erklärt, „dass es noch nie so viele Beamte gegeben habe wie in dem jetzigen Staat. Diese müssen wir alle helfen ernähren (sic!). Es werde uns ja auch genug von unserm Lohn abgezogen.“ Der Schreiner Fritz Pfahler sagte daraufhin, „dass die Beamten gut Erntehilfe machen könnten, weil sie ihr Gehalt weiter ausbezahlt erhalten“. Als Zeuge des Vorfalls ist der Korbmacher Johann Herrscher aus der Schreckenbachstraße angeben.
Am 5. Mai 1940 wurde der Schutzpolizei zugetragen, dass der Heizer Josef Baumgartner aus der Galgengasse 53 bereits Ende September 1939 seiner Frau und seiner Schwägerin gegenüber geäußert hätte, er „gehe nicht an die Front, wenn er ja dorthin müsse, laufe er sofort über. Er sei nicht so saudumm und halte für andere den Schädel hin. Diejenigen, die den Krieg angefangen haben, sollen ihren Schädel nur hinhalten“. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen „staatsabträglichem Verhaltens“ eingeleitet.

Kinderspiel "Der gute Schupo"

Kinderspiel “Der gute Schupo”

Gegen das Heimtücke-Gesetz: Euer Führer ist ein Ochse

„Am 28. 5. 39 gegen 1 Uhr hat sich der led. Schlosser Hans Herzog von hier im Topplerkaffee mit dem amerikanischen Staatsangehörigen Johann Baier von Berlin-Falkensee unterhalten, wobei Herzog zu Baier sagte: ,Euer Präsident ist ein Affe.’ Baier erwiderte dagegen: ,Wenn unser Präsident ein Affe ist, ist euer Führer ein Ochse.’ Baier wurde, nachdem die anwesenden Gäste sehr aufgebracht waren, zu seiner eigenen Sicherheit und auf Anordnung des Herrn Bürgermeisters in Polizeigewahrsam genommen.“

Der US-Bürger wurde dem Gericht vorgeführt und nach seiner Vernehmung noch am selben Tag um 16 Uhr entlassen. – Das Heimtücke-Gesetz wurde auch angewandt, als am 19. August 1939 der Landwirt Jakob Rüdinger (Küblersgässchen) in der Gaststätte „Weichselbaum“ gesagt hatte, „dass es ihm noch nie so schlecht gegangen sei, wie heutzutage. Die Getreidepreise seien niedriger, wie in der marxistischen und kaiserlichen Zeit. Einem russischen Bauern gehe es heutzutage besser, wie uns (sic!).“ – Zwischen dem Steinmetzmeister Johann Herrscher und dem Schreinermeister Friedrich Mauckner gab es am 23. Februar 1940 in der Gaststätte „Zum Fränkischen Haus“ eine Auseinandersetzung mit beiderseitigen „gröblichen“ Beleidigungen. Herrscher sagte zu Mauckner, der Bannwart für Turnen im Bann und Jugendbann war: „Ihr meint, wenn ihr Uniform anhabt, seid ihr Mordskerle, ihr wollt Jugenderzieher sein und seit selbst die größten Lausbuben.“ Herrscher wurde wegen Vergehen gegen das Heimtückegesetz angezeigt.

„Readers Digest“ galt als „unerwünschtes Schrifttum“

Auch wer den in USA erscheinenden „Readers Digest“ gelesen hatte, musste mit einer Anzeige der Gestapo wegen „unerwünschtem Schrifttum“ rechnen. Polizeichef Lieret erstattete am 27. Juli 1939 eine solche Anzeige gegen einen nicht genannten Einwohner der Stadt.

Mit Kriegsbeginn 1939 wurden Gesetze verschärft und neue erlassen

Nach Beginn des Krieges musste die Polizei ihr Augenmerk auch auf „Kriegsdelikte“ richten wie verstärkt auf Betrügereien beim Lebensmittel- und Bezugskartensystem (Wirtschaftsdelikte), Fensterverdunkelungen und Gerüchtemachereien. Glück hatte der US-amerikanische Student Homer Weidmann, als er am 20. August 1939 mit dem Triebwagen von Nürnberg kommend den Bahnhof mit den Gleisen in Rothenburg fotografierte. Daraufhin wurde er vom Bahnhofsvorstand festgehalten und der Polizei übergeben und sein Film entwickelt. Der Landrat informierte fernmündlich die Gestapo in Nürnberg. Da die Bilder nichts Besonderes zeigten, wurde der Amerikaner wieder auf freien Fuß gesetzt.

Heinz Rühmann (1937) war Regisseur von "Lauter LIebe", der 1939 in Rothenburg gedreht wurde.

Heinz Rühmann (1937) war Regisseur von “Lauter LIebe”, der 1939 in Rothenburg gedreht wurde.

Gegen den Schauspieler Heinz Rühmann ermittelt

Auf Anordnung des Landrats kam der Rothenburger Albin Hiller am 13. September 1939 zuerst in Polizeihaft dann ins Gefängnis, weil er auf dem Pferdemusterungsplatz an der Erlbacher Straße das Gerücht verbreitete, dass bei Saarbrücken die Franzosen eingedrungen seien und zwei deutsche Regimenter vernichtet hätten. – Ende September 1939 bekam Polizeichef Lieret eine Meldung, wonach der Schauspieler Heinz Rühmann, der gerade mit einer Filmgesellschaft in Rothenburg weilte, „markenpflichtige Lebensmittel in größeren Mengen aufgekauft“ habe. Das wäre eine „Zuwiderhandlung gegen wirtschaftliche Anordnungen“ gewesen. Polizeilich wurde aber festgestellt, dass „Angehörige dieser Gesellschaft markenfreie Lebensmittel aufkauften und die Metzgermeistersfrau Koch bei der Abreise der Filmleute an diese Wurstwaren ohne Marken abgab“. Die Polizei reichte die Anzeige gegen die Metzgersfrau an den für solche Delikte zuständigen Rothenburger Landrat weiter.

Feindliche Flugblätter lagen auf Wiesen und Feldern

Polizeichef Lieret meldete am 6. November 1939 auf einem „Neuigkeitsbogen“, dass „feindliche Flugblätter“ in der Gegend Siechhaus und Zehlersgut (spätere Krankenhaus) von städtischen Arbeitern aufgesammelt werden mussten, die dem Landrat übergeben wurden.

Plakat

Plakat

Verdunkelungsvorschriften: Seitenweise Verstöße angegeben

Wegen Übertretung der Verdunkelungsvorschriften scheint die Rothenburger Schutzpolizei  jeden Tag nach Einbruch der Dunkelheit unterwegs gewesen zu sein. Diese Delikte füllen seit 1939 in zunehmendem Maße die Seiten der Polizeiberichte. Am 10. November 1940 wies der Landrat als Dienstvorgesetzter der Schutzpolizei diese an, die Verdunkelung in der Stadt einer strengen Kontrolle zu unterziehen. Zwei Beispiele dieser vielen Eintragungen:

„ Am 22, September um 21,25 Uhr waren 2 Fenster der Wohnung der Witwe Magdalene Hertlein hell erleuchtet. Sie wurde mit 2 RM gebührenpflichtig verwarnt.“ Ähnlich: „Am 8. November 1940 um 19,40 Uhr hatte der Geflügelzüchter Ottmar Stenglin , wohnhaft hier, Adam-Hörber-Straße 30, in seiner Wohnung 1 Fenster auf der Gartenseite schlecht verdunkelt. Er wurde mit 2 RM gebührenpflichtig verwarnt.“

Schlägerei und rüpelhafte Ruhestörung durch SS-Männer

Männer der in Würzburg beheimateten und in Rothenburg zeitweise stationierten SS-Verfügungstruppe fielen immer wieder durch Raufhandel und Ruhestörung polizeilich auf. Am 13. Januar 1940 schlug ein SS-Mann nachts im Hotel „Bären“ einem Truppführer des Reichsarbeitsdienstes (RAD) mehrmals ins Gesicht. Als die Polizei eintraf waren beide verschwunden. Einen Tag später ließen die SS-Männer ihre Wagen nachts um 3 Uhr mit laufenden Motoren und aufgeblendeten Scheinwerfern auf dem Marktplatz stehen. Die Polizei stellte noch fest, dass es sich hier um Angehörige der 3. Kompanie der SS-Division „Standarte Deutschland“ handelte.

Fahnenflucht eines Rothenburgers von der Front

Der Soldat Georg Erbel, geboren 1917 in Rothenburg, hatte sich am 4. Mai 1940 von seinem an der Front stehenden Infanterie-Regiment 119 unerlaubt entfernt. Da er flüchtig war, wurde gegen ihn Haftbefehl erlassen. Als er eine Postkarte aus Bochum an seine Eltern in Rothenburg schickte und ihnen mitteilte, dass er sich bei seinem Onkel aufhalte, informierte die Rothenburger Polizei das Bochumer Polizeipräsidium per Eilbrief.

Hetztafel gegen die Juden wurde übermalt

Hetztafel gegen die Juden wurde übermalt

Am Rödertor wurde die „Judentafel“ Julius Streichers übermalt

Am 2. Februar 1940 wurde der ledige Lackierer Vitus Kurz aus Gebsattel festgenommen, weil er in Verdacht stand, ein „Volksschädling“ zu sein. In mehreren Äußerungen hatte er am Arbeitsplatz bei Haag & Saalmüller gesagt, „dass er dem Staate nicht gut gesinnt“ war. „Da er eine Gefährdung der Abwehrkraft des Deutschen Volkes bedeutet, wurde er festgenommen und in das AG-Gefängnis eingeliefert. Anzeige wird an den Landrat – Stadtkommissär – erstattet“.

Die antisemitische „Judentafel“ Julius Streichers am Rödertor wurde in der Nacht vom 4. auf 5. April 1940 mit Lackfarbe übermalt und der Name Julius Streicher überschmiert. Die Polizei konnte den oder die Täter nicht ermitteln und wertete diese Tat als „groben Unfug“, vermutlich deshalb, um mit der Tat kein Aufsehen zu erregen, was den Gauleiter Julius Streicher sicherlich nicht gefallen hätte. – Die Frau des NSDAP-Ortgruppenleiters Fritz Götz wurde in einem am 5. April 1940 anonym zugeschickten Brief beleidigt. Die Gendarmerie wurde daraufhin beauftragt, von einer in Gebsattel wohnenden und im Polizeibericht nicht näher bezeichneten Person eine Schriftprobe einzuholen.

Kriegsgefangene in der Löwenthal’schen Scheune untergebracht

Es wurden aber auch Tätigkeiten anderer Art in die Polizei-Tagesberichte geschrieben: „Am 18. 8. 1940 wurden 28 Ukrainer, welche ihre Militärdienstzeit in den SS-Verfügungstruppen abdienen und dann in die Ordnungspolizei eintreten wollen, nach den bestehenden Vorschriften erfasst. Die Erfassungspapiere werden der SS-Ergänzungsstelle ,Main’ zugeleitet.“ – Als  am 8. August 1940 abends ein Transport von Kriegsgefangenen in Rothenburg ankam, die auf die umliegenden Gemeinden zum Ernteinsatz verteilt werden sollten, verweigerten die Bewacher den weiteren Transport, weil sie bei Nachtzeit keine Gefangenen transportieren durften. Daher forderten sie von der Schutzpolizei einen Verwahrungsraum für die Gefangenen. Nach Rücksprache mit dem Landrat konnte die Stadtpolizei die Kriegsgefangenen  in der „Löwenthalschen Scheune“ in der Herrngasse unterbringen.

Als „arbeitsscheu“ registriert

Die Schutzpolizei meldete im Mai 1940 dem Arbeitsamt, dass der Nähmaschinenreisende August Löschel aus der Hirtengasse 6 seit Kriegsbeginn keiner geregelten Arbeit mehr nachgehe. Daher wurde er als „arbeitsscheu“ registriert.

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Quelle: Stadtarchiv Rothenburg „Tagesberichte der Stadtpolizei“ (ab 1. November 1938 bis 1941).
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