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Der bayerische Staatsvertrag von 1924 regelte noch vor 1933 die Rechtsverhältnisse zwischen Staat und katholischer Kirche, die im Wesentlichen bis heute gültig sind

W. St. – Neben dem 1933 abgeschlossenen Kirchenvertrag, dem Reichskonkordat, bestand bereits das bayerische Konkordat vom 29. März 1924 als Staatskirchenvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Heiligen Stuhl. Dieses basierte auf dem bereits 1817 abgeschlossenen Konkordat, dessen Gültigkeit nach … Weiterlesen

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