Jeglicher Besitz diente der Volksgemeinschaft, zu der Juden nicht mehr gehörten. Daher wurden sie vom Staat beraubt – Die „Arisierung“ jüdischen Besitzes in Rothenburg

Zeitungsanzeige über eine Arisierung in Nürnberg 1938

Zeitungsanzeige über eine Arisierung in Nürnberg 1938

Von Wolf Stegemann

Insbesondere in Dörfern und Kleinstädten wie Rothenburg enteigneten lokale Vertreter der Gauleitung, Mitarbeiter einzelner Wirtschaftsbehörden, Landräte oder führende Mitglieder der NSDAP bereits ab Sommer 1933 zahlreiche jüdische klein- und mittelständige Betriebe. Die Formen der „Arisierungen“ reichten dabei von Beschlagnahmung, Nötigung und Zwangsverkauf über freiwilligen Verkauf unter Wert und gelegentlich auch angemessenen Handel zwischen resignierten und eingeschüchterten jüdischen Firmeninhabern mit „arischen“ Käufern. Die „arischen“ Käufer machten dabei ihren „guten Profit“, indem sie nicht nur Konkurrenz losgeworden waren, wenn es um Betriebe ging, sondern sie auch zu Billigpreisen Grundstücke und Häuser erstehen konnten.

NS-Plakat für "arische" Geschäfte

NS-Plakat für “arische” Geschäfte

Die wirtschaftliche Enteignung jüdischer Bürger begründete das NS-Regime nicht nur ökonomisch, sondern vor allem rassenideologisch: Alles Vermögen diente als „Volksvermögen“ der Volksgemeinschaft. Mit der Verabschiedung der Nürnberger Gesetze im September 1935 gehörten Juden definitorisch nicht mehr zur Volksgemeinschaft und hatten damit auch den Anspruch auf ihr Vermögen verwirkt. Zu diesem Zeitpunkt war bereits nahezu ein Viertel aller jüdischen Geschäftsinhaber enteignet.

Inventar jüdischer Wohnung wurde oft vor dem Haus selbst versteigert

Die Ausgrenzung und Ausplünderung der jüdischen Bevölkerung zielte auch auf die Auswanderung der Juden. Neben zahlreichen Zoll- und Devisenvorschriften brachte insbesondere die „Reichsfluchtsteuer“ bis 1936 durch 110.000 emigrierte Juden dem Staat rund 153 Millionen Reichsmark. Die „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“ vom 12. November 1938 schloss sich nahtlos an die Reichspogromnacht vom 9./10. November 1938 an; es folgte am 3. Dezember 1938 die „Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens“. Nach der Deportation der Juden wurde das noch verbleibende jüdische Hauseigentum verstaatlicht. „Arische“ Unternehmen konnten mit der „Arisierung“ ihren Profit enorm steigern. Auch staatliche Institutionen wie Auktionshäuser und vor allem Museen konnten so zu wertvollen Gegenständen kommen. Das Inventar von Häusern und Wohnungen wurde vor Ort für Tage zur Besichtigung und zum Kauf angeboten.

Namensschild des Gemäldebesitzer Gurlitt

Namensschild des Gemäldebesitzers Gurlitt

2013 versteckte Gemälde entdeckt – darunter so genannte Raubkunst

Hier sei an die „versteckte“ Gemäldesammlung mit zwischen 1933 und 1945 beschlagnahmten und „arisierten“ Gemälden erinnert, die Cornelius Gurlitt, Sohn des Nazi-Kunsthändlers, Museumsdirektors und Kunsthistorikers Hildebrand Gurlitt geerbt hatte. Rund 1.300 Gemälde wurde 2013 in Wohnungen Gurlitts in München und Salzburg aufgefunden, von denen rund 600 vermutlich als Raubkunst definiert werden können. Dieser Fall wirft heute noch dringliche Rechtsfragen im Umgang mit „arisierter“ Kunst auf, die einer dringlichen Klärung bedürfen. Ähnliche noch zu klärende Rechtsfragen müssen sich deutsche Museen stellen, die in den Besitz arisierter Kunst aus jüdischem Eigentum gelangten und diese heute noch besitzen. Dies trifft ebenfalls auf Judaica-Abteilungen in Museen zu.

Später "arisiertes" Haus und Geschäft Lehmann in Rothenburg

Später “arisiertes” Haus und Geschäft Lehmann in Rothenburg

Rückerstattung (Restitution) nach dem Zweiten Weltkrieg

Über die Art und Weise der Rückgabe von Vermögensgegenständen, die den ehemaligen Eigentümern 1933 bis 1945 entzogen worden waren, konnten sich die vier Besatzungsmächte nicht einigen. Dies wurde deshalb unterschiedlich geregelt. In der amerikanischen Besatzungszone wurde hierzu am 10. November 1947 das Gesetz Nr. 59 der Militärregierung erlassen. Hiernach waren unter anderem alle Rechtsgeschäfte anfechtbar, bei denen eine Zwangslage nicht von vornherein auszuschließen war. Dies umfasste nicht nur Verkäufe, bei denen ein eindeutig zu niedriger Kaufpreis bezahlt wurde, sondern auch alle Verkäufe nach dem 15. September 1935, dem Datum des Inkrafttretens der Nürnberger Gesetze, selbst wenn ein angemessener Kaufpreis bezahlt worden war. Rechte an herrenlosen Gegenständen (kein Eigentümer bzw. Erbe mehr vorhanden) wurden der jüdischen Organisation JRSO (Jewish Restitution Successor Organization) übertragen. Für die materiellen Schäden leistete die Bundesrepublik nach dem Krieg als Rechtsnachfolgerin des Dritten Reiches Wiedergutmachung. Den „arischen“ Besitzern wurden Häuser und Grundstücke nur in den seltensten Fällen wieder abgenommen. Meist wurde der „Rückerstattungsanspruch“ der früheren jüdischen Eigentümer, deren Erben oder der „JRSO“ (später die „Jewish Trust Corporation“), die diesen bei den Wiedergutmachungsämtern stellten, durch einen Vergleich wieder aufgehoben, so dass die neuen Besitzer nur minimale Nachzahlungen als Entschädigungen zu leisten. Fälle sind bekannt zwischen 50 DM für ein Grundstück und 280 DM für ein Grundstück mit Haus. Dies hinderte allerdings die durch „Arisierung“ und geringfügiger Entschädigungsleistung zu jüdischem Eigentum Gekommenen nicht, darüber zu klagen, dass sie „doch jetzt so viel nachzahlen mussten“, wo sie das Haus doch schon in den 1930er-Jahren bezahlten. Auch in Rothenburg ob der Tauber hört man noch heute die „stehende“ Rede, dass man sein Haus noch einmal bzw. doppelt hatte zahlen müssen. Offensichtlich soll durch solche Redensarten von vorne herein Kritik an dem günstigen Kaufpreis bei der „Arisierung“ gar nicht erst aufkommen.

Später "arisiertes" Haus der jüdischen Familie Straß

Später “arisiertes” Haus der jüdischen Familie Straß

Verkäufe waren nach dem Krieg strafbar

Wer während der nationalsozialistischen Zeit in den Besitz von jüdischen Gegenständen kam, wie beispielsweise in Rothenburg der Antiquitätenhändler Karl Weiß, durfte sie nach 1945 nicht mehr veräußern, vernichten oder verschenken, sondern musste sie treuhänderisch verwahren. Denn das Kontrollratsgesetz Nr. 50/51 verbot, Gegenstände, die durch Zwang entwendet oder zwangbewirtschaftet wurden, zu veräußern. Als in Bad Windsheim Otto Hildebrandt (1899-1967) aus der berüchtigten Nazi- und SS-Familie Hildebrandt nach dem Krieg Talmud-Bücher anbot, die während der NS-Zeit offensichtlich unredlich in seinen Besitz gelangten, wurde er bestraft. Der „Spiegel“ schrieb darüber am 25. September 1948:

„Wegen Vergehens gegen das Gesetz Nr. 51 wurde Otto Hildebrandt aus Windsheim, Bayern, zu 30 Tagen Gefängnis verurteilt. Hildebrandt hatte dem bayrischen Staatskommissar Philipp Auerbach ein zwölfbändiges Werk des Talmud für 1.200 Goldmark oder 300 US-Dollar angeboten. Dr. Auerbach ging nicht darauf ein.“

"Arisiert": Haus Herrngasse 21, in dem der jüdische Betsaal untergebracht war

“Arisiert”: Haus Herrngasse 21, in dem der jüdische Betsaal untergebracht war

In Rothenburg machte so mancher seinen Profit

Zwischen 1937 und 1938 mussten von Juden folgende Häuser verkauft werden: Adam-Hörber-Straße 23 (Gebäude Gebr. Mann), erworben von Leonhard Assel. – Obere Schmiedgasse 18 (Metzgerei Lehmann), erworben von August Wildermann. – Kirchgasse 1 (Lederwarengeschäft Leopold Westheimer), erworben von: Ludwig Weth. – Herrngasse 12 (Wohnhaus Leopold Westheimer), erworben von Georg Unger. – Untere Schmiedgasse 5 (Wohn- und Geschäftshaus Josef Wimpfheimer), erworben von Fritz Weiß. – Galgengasse 13 (Gebäude Siegfried Steinberger), erworben von Michael und Franziska Moll. – Obere Schmiedgasse 15 (Gebäude Siegfried Steinberger), erworben von Siegfried und Irma Unbehauen. – Hofstatt 4 (Gebäude Steinberger), erworben von Gerlinde Krezmar. – Herrngasse 2 (Haus und Einzelhandelsgeschäft Adolf Heumann), erworben von Stadt der Rothenburg. – Feuerkesselgässchen 1 (Haus Adolf Heumann), erworben von der Stadt Rothenburg. – Herrngasse 26 (Fanny Loewenthal)  erworben von der Schneider’sche Buchdruckerei Gebr. Schneider, Verlag „Fränkischer Anzeiger“. – Herrngasse 28 und Grundstücke (Fanny Loewenthal) wurden von Anna Rosina Kühlwein erworben. – Neugasse 34 und Äcker und Wiesen (Helene Kirschbaum) von Georg Humpfer und Lina Walche erworben. – Das Haus Herrngasse 21 (jüd. Gemeindehaus mit Synagoge) wurde von den Rothenburger Familien Weiß und Lassauer übernommen, die es zu einem Wohnhaus umbauten. Das Grundstück jüdischer Friedhof, das der jüdischen Gemeinde gehörte, erwarb mit dem Gebäude die Stadt Rothenburg und verkaufte es teilweise weiter. – Jüdische Kultgegenstände wurden den Juden von der Stadt für das Ortsmuseum abgenommen. Nach 1945 waren sie im Besitz des Rothenburger Antiquitätenhändler Peter Weiß, die er zurückgeben musste.

  • Siehe Artikelreihe Wiedergutmachung 1 bis 10 in dieser Online-Dokumentation

_______________________________________________________________

Quellen: Historisches Museum (Text zur Arisierung, 2014). – Wikipedia, Online-Enzyklopädie (zu Arisierung, 2014). – Staatsarchiv Nürnberg: BLVW 339, 379, 384a, 405, 386, 387a, 387b, 407, 389, 399, 408, 409, 410, 387, 403, 395, 396, 402, 404.
Dieser Beitrag wurde unter Antisemitismus in Franken, Arier / Ariernachweise, Boykott / Arisierung, Jüdisches Leben, Wiedergutmachung abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert