„Auslese“ und „Ausmerze“ – Rund 500 Frauen wurden in der Erlanger Klinik der Zwangssterilisation und Zwangsabtreibung unterzogen – Thema 2003 beispielhaft aufgearbeitet

NS-Plakat

NS-Plakat

Die NS-Geburtenpolitik zielte darauf ab, eine Bevölkerungsbasis zu schaffen, die den staatlichen Eroberungsplänen entsprach. Der Kern dieser Politik lässt sich mit zwei NS-Schlagworten fassen: „Auslese” und „Ausmerze”. Die einen Mütter feierte der nationalsozialistische Staat als „Lebensquell der Nation“, Millionen anderen Frauen wurde das Recht, Kinder zu bekommen, grundsätzlich und zwangsweise abgesprochen. Auf der einen Seite umfasste das Programm Maßnahmen zur Förderung der als „wertvoll“ angesehenen Menschen. Dem standen auf der anderen Seite Strategien zur Ausrottung von Personen gegenüber, die nach der NS-Ideologie als „erblich“ oder „rassisch minderwertig“ galten. Die Erlanger Klinik wirkte bei der Durchführung Geburten verhindernder Maßnahmen mit. An Hunderten von Frauen nahmen die Ärzte Zwangssterilisationen und Zwangsabtreibungen vor.

Zur Unfruchtbarkeit verurteilt

Frauenklinik Erlangen während der Reichsparteitage 1934

Frauenklinik Erlangen während der Reichsparteitage 1934; Stadtarchiv Erlangen

Anfang 1934 trat das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) in Kraft. Es legalisierte die Zwangssterilisation. Nach dem GzVeN wurden bis 1945 etwa 400.000 Menschen unfruchtbar gemacht. Etwa die Hälfte von ihnen waren Frauen. Als Indikationen zur Zwangssterilisation galten geistige und körperliche Erkrankungen mit angeblich erblicher Ursache. Dadurch wurde eine Vielzahl von Frauen als „biologisch minderwertig“ herabgewürdigt. Gegen sie wurden „Erbgesundheitsprozesse“ angestrengt, in denen ihre Persönlichkeitsrechte außer Kraft gesetzt waren und ihre „Fortpflanzungswürdigkeit“ zur Verhandlung stand. Die Verfahren folgten einem immer gleichen Muster.

Das Gesundheitsamt wurde auf eine bestimmte Frau aufmerksam und stellte Ermittlungen an. Sie bezogen sich nicht nur auf den Gesundheitszustand, sondern auch auf das Sozialverhalten der Betroffenen. Dann erging ein „Antrag auf Unfruchtbarmachung“ an das so genannte Erbgesundheitsgericht, das im Rahmen einer mündlichen Verhandlung über den „Fall“ entschied. Über 90 Prozent der Verfahren endeten mit einem gerichtlichen Sterilisationsbeschluss. Gynäkologen vollstreckten diese Urteile wenig später.

Zur Unterbindung der weiblichen Fortpflanzungsfähigkeit wurde meist die Bauchhöhle geöffnet – für die Frauen ein schwerwiegender Eingriff. Aus Angst vor öffentlicher Kritik am „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ war die NS-Regierung daran interessiert, das Komplikationsrisiko gering zu halten. Deshalb hatte sie nur ausgewählte Fachkliniken, wie etwa Universitätskrankenhäuser, für diese Operationen autorisiert. Dennoch starben zwischen 1934 und 1945 reichsweit über 5.000 Frauen an den direkten Folgen der Eingriffe.

Frauenklinik in Erlangen

Frauenklinik in Erlangen

Zwangssterilisation in Erlangen

„Für die liebenswürdige Einweisung Ihrer Patientin Paula L. zur Sterilisierung danken wir Ihnen bestens.“ Mit diesen Worten beginnt ein Brief, den ein Stationsarzt der Erlanger Frauenklinik im Juni 1934 an einen Coburger Kollegen schrieb. Der Satz lässt ahnen, mit welcher Selbstverständlichkeit das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ von 1934 durchgeführt wurde. Bis 1945 wurden über 500 Frauen an der Erlanger Klinik wegen angeblicher Erbkrankheit zwangssterilisiert. Fast alle waren deutscher Nationalität, die meisten ledig, kinderlos und zwischen 26 und 30 Jahre alt. Aber auch Frauen nahe der Menopause wurden operiert, so zum Beispiel eine 48-Jährige. Die Jüngste unter den Opfern war 13 Jahre alt.

Viele der Frauen waren Insassinnen der Heil- und Pflegeanstalt Erlangen, in die auch Rothenburger Patienten und Patientinnen eingeliefert worden waren, wie im Februar 1944 ein bis dahin im Rothenburger Gefängnis eingesessener Schutzhäftling. Die meisten Sterilisationsurteile waren mit der Diagnose „Schizophrenie“ begründet worden (51 Prozent). „Angeborener Schwachsinn“ war in 29 Prozent der Fälle als Grund für die Unfruchtbarmachung angegeben. Als dritt- und vierthäufigste Diagnose sind „erbliche Fallsucht“ (9 Prozent) und „manisch-depressives Irresein“ (5 Prozent) zu nennen.

Die meisten Sterilisationsverfahren wurden in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes durchgeführt. Im Jahr 1935 beispielsweise kam jede 16. Frau, die in der gynäkologischen Abteilung aufgenommen wurde, zur Zwangssterilisierung in die Klinik. Einige Frauen wurden durch Röntgenstrahlen unfruchtbar gemacht. Die Operation war jedoch die Methode der Wahl. Dabei quetschte der Gynäkologe die Eileiter mit einer Klemme und band sie ab. Für die Ärzte war das rasch erledigt. Für die Frauen bedeutete die Operation jedoch einen folgenschweren Eingriff in Körper und Leben.

Zur Abtreibung gezwungen

Über acht Millionen ausländische Frauen und Männer mussten während des Kriegs in Deutschland Zwangsarbeit verrichten. Die meisten von ihnen stammten aus Osteuropa. Von Anfang an unterlagen sie einem rassistischen Sonderrecht. Sie mussten spezielle Abzeichen an ihrer Kleidung tragen, durften sich nicht frei bewegen und keinerlei Kontakte zu Einheimischen unterhalten. Die Mehrzahl von ihnen war in Wirtschaftsbetrieben beschäftigt. Aber auch Stadtverwaltungen und andere öffentliche Einrichtungen setzten „Fremdarbeiter“ ein.

Ostarbeiterinnen wurden bei Schwangerschaft der Zwangsabtreibung zugeführt

Ostarbeiterinnen wurden bei Schwangerschaft der Zwangsabtreibung zugeführt

Das Deutsche Reich war einzig an der Arbeitskraft dieser Menschen interessiert. Ein Privatleben – etwa Partnerschaft und Kinder – billigte man ihnen nicht zu. Wenn eine Zwangsarbeiterin schwanger wurde, schickte man sie zunächst in ihr Heimatland zurück. Ende 1942 ging man jedoch dazu über, die Frauen – entgegen dem gültigen Abtreibungsverbot – zum Schwangerschaftsabbruch zu nötigen. Dahinter stand nicht nur die Absicht, der deutschen Kriegswirtschaft eingearbeitete Kräfte zu erhalten. Maßgeblich waren auch „rassenpolitische“ Ziele. Ein hochrangiger deutscher Sicherheitsbeamter erläuterte 1943 am Beispiel Polens:

„Die unauffälligste und wirkungsvollste Niederhaltung des polnischen Volkstums ist die Nachwuchsbeschränkung.“

Für die Zustimmung zu den Schwangerschaftsabbrüchen wurden die Frauen in aller Regel massivem Druck ausgesetzt. Man machte ihnen klar, dass sie ihre Kinder nicht selbst würden aufziehen dürfen. Denn Kinder von Zwangsarbeiterinnen wurden meist gleich nach der Geburt in so genannte „Ausländerkinder-Pflegestätten“ gebracht. In solchen Heimen betrug die Sterblichkeitsrate nahezu 100 Prozent. In dieser Situation stimmten viele der Frauen dem Abbruch schließlich zu. Von einer freiwilligen Entscheidung kann dennoch keine Rede sein.

Zwangsabtreibungen bei Zwangsarbeiterinnen

Abtreibung auf Befehl der Partei

Abtreibung auf Befehl der Partei

Im Erlanger Raum waren mehrere tausend Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter eingesetzt. Die meisten von ihnen arbeiteten in der elektrotechnischen Industrie und lebten in firmeneigenen Lagern.

Diese Betriebe, in denen Zwangsarbeiterinnen beschäftigt waren, erhielten 1944 ein Rundschreiben von der „Gauleitung Franken“ der NSDAP. Darin machte der „Gauführer“ einen Vorschlag, wie man dem schwangerschaftsbedingten Ausfall von „Fremdarbeiterinnen“ Grenzen setzen könnte:

„Nachdem die Zahl der Schwangerschaften von Ostarbeiterinnen und Polinnen erschreckend zunimmt, können die sich hieraus ergebenden Missstände nicht länger geduldet werden. (…) Die Abtreibung, die bei den slawischen Völkern nie verboten war, ist die einfachste Lösung, da sie im Ganzen nur einen Arbeitsausfall von einer Woche einschließlich An- und Abreise bedingt.“

Zwischen Juli 1943 und März 1945 führten Ärzte der Erlanger Frauenklinik bei mindestens 136 Polinnen und Sowjetbürgerinnen solche Zwangsabtreibungen durch. Mehr als drei Viertel dieser Abbrüche wurden nach dem dritten Schwangerschaftsmonat vorgenommen, die Hälfte davon sogar nach Ende des fünften Schwangerschaftsmonats. Mehrere Frauen starben infolge der Eingriffe. Auf der Station C waren im Saal 108 eigens sechs Betten bereitgestellt worden, um die zur Abtreibung eingewiesenen Zwangsarbeiterinnen aufzunehmen. Durchgeführt wurden die Abbrüche von einem Oberarzt und zwei Assistenzärzten der Klinik. Damit wirkte etwa ein Drittel der damals dort beschäftigten Mediziner direkt an den Zwangseingriffen mit.

Klinik arbeitete dieses dunkle Kapitel auf

Es bleibt aber festzuhalten, dass die Frauenklinik für die verbrecherische Rassenpolitik der Nationalsozialisten, wie andere Frauenkliniken auch, instrumentalisiert wurde. Der damals zuständige Direktor der Frauenklinik Erlangen Prof. Wintz, wurde nach Kriegsende zusammen mit anderen Ärzten der Klinik aus dem Hochschuldienst entlassen. Er starb 1947 im Alter von erst 59 Jahren. Ein Ermittlungsverfahren gegen seinen Oberarzt Rudolf Dyroff (1883-1966), der an den Sterilisationen und Abtreibungen beteiligt war, wurde 1948 eingestellt. Zur Begründung hieß es, er habe wie die anderen beteiligten Ärzte bei den Eingriffen auf eine „gesetzmäßig in Ordnung gehende Anweisung“ vertraut.
Die Vorgänge um die Zwangsabtreibungen führten 1950 im Zusammenhang mit der Neubesetzung des Direktorats der Frauenklinik zu einer lebhaften öffentlichen Diskussion, die nicht nur in den Massenmedien, sondern auch im Bayerischen Landtag ausgetragen wurde. Im Mittelpunkt stand die Bewerbung Dyroffs um das Amt des Klinikdirektors, die vom damaligen Kultusminister Alois Hundhammer unterstützt und schließlich auch durchgesetzt wurde. Dyroff leitete die Klinik bis 1962. Bei der Krebsbehandlung lag der Schwerpunkt weiterhin vor allem in der Strahlentherapie.
Neben anderen Aspekten der Klinikgeschichte Erlangen wurden die Zwangssterilisationen sowie die Abtreibungen bei Ostarbeiterinnen anlässlich des 175-jährigen Klinikjubiläums im Jahr 2003 nochmals intensiv medizinhistorisch untersucht. An den entsprechenden Arbeiten waren neben einem Team der Frauenklinik Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin sowie des Stadtmuseums Erlangen beteiligt. Es entstanden eine große Sonderausstellung, ein Ausstellungsbegleitband, eine Monographie sowie mehrere Dissertationen.

Ausstellung „Blut und Rasse“ im Rothenburger Vereinshaus

Gesetz der Zwangssterilisierung 19

Gesetz der Zwangssterilisierung 19

Das Deutsche Hygieneinstitut erarbeitete eine Wanderausstellung, die sich mit dem Titel „Blut und Rasse“ den angeblichen Unterschied zwischen „Ariern“ und Juden unter antisemitischen Gesichtspunkten darstellte. 1937 holte sie Kreisleiter Karl Steinacker und das Kreisamt für Volksgesundheit nach Rothenburg. Sie wurde von Oberbürgermeister Dr. Friedrich Schmidt eröffnet und war im Evangelischen Vereinshaus vorm Würzburger Tor zu sehen. Der „Fränkische Anzeiger“ schrieb am 10. März 1937 im Jargon der Nationalsozialisten:

„Wir können nur jedem Volksgenossen empfehlen, sich diese Ausstellung anzusehen, weil hier in leicht fasslicher Form Fragen behandelt werden, die jeden Einzelnen angehen. Jeder deutsche Mann und jede deutsche Frau sollte es wirklich als Ehrenpflicht betrachten, diese Ausstellung zu besuchen.“

Unter anderem  informierte die Ausstellung in Wort und Bild auch über die  Ausgrenzung der Juden unter rassischen Aspekten, die schließlich im Massenmord enden sollte.

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Quelle: Text  stellenweise gekürzt und verändert aus: Ausstellung „175 Jahre Frauenklinik“ zum Thema Zwangssterilisation und Zwangsabtreibung (2003). Konzept und Realisierung: Astrid Ley M.A. und Dr. Marion Maria Ruisinger.
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Ein Kommentar zu „Auslese“ und „Ausmerze“ – Rund 500 Frauen wurden in der Erlanger Klinik der Zwangssterilisation und Zwangsabtreibung unterzogen – Thema 2003 beispielhaft aufgearbeitet

  1. kay hoffman sagt:

    Danke! – Im Zusammenhang mit meinen Recherchen zur Friedensforschung stieß auf diesen Artikel…Gruß, Kay Hoffman

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