Sondergericht Nürnberg (1): Durch nachdrückliche Strafgewalt sollten „unruhige Geister“ gewarnt oder auch beseitigt werden – Ein besonders brutales Instrument der NS-Herrschaft

Justizgebäude in Nürnberg mit dahinterliegendem Gefängnis

Justizgebäude in Nürnberg mit dahinterliegendem Gefängnis

Von Wolf Stegemann

„In den Sondergerichten haben oft Männer gesessen, die unvorstellbares Leid verhindert haben. Der deutsche Richter in seiner Gesamtheit ist im Dritten Reich intakt geblieben, er hat nicht vor Hitler kapituliert.“ Artur Sträter, CDU-NRW-Justizminister, Juni 1947. Diese Aussage des Ministers war gelogen!

Sondergerichte in Deutschland gab es bereits vor der Machtergreifung  durch die Nationalsozialisten 1933. Mit ihnen reagierte die jeweilige Staatsmacht auf Unruhen, indem sie ganze Komplexe von Straftatbeständen aus der Kompetenz der ordentlichen Gerichtsbarkeit herauslöste und speziell eingerichteten Spruchkörpern zuwies.

In der Weimarer Republik wurden mehrfach, auf Grundlage einer vom Reichspräsidenten erlassenen Notverordnung Sondergerichte mit unterschiedlichen Befugnissen und Verfahrensordnungen eingerichtet, sowie 1922 der „Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik“ errichtet, der 1926 wieder abgeschafft wurde. Eine besondere Erscheinung in dieser Zeit stellen die bayerischen Volksgerichte dar, die im November 1918 eingerichtet wurden und bis zu ihrer Auflösung im Mai 1924 etwa 31.000 Urteile fällten.
Im Anschluss an die Notverordnung „gegen den politischen Terror“ vom 9. August 1932 ordnete die Reichsregierung unter von Papen die Einrichtung von Sondergerichten in bestimmten Oberlandesgerichts- und Landesgerichtsbezirken an. Die Verfahren waren durch eine massive Einschränkung der Verteidigungsrechte des Angeklagten und den Ausschluss von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung des Gerichtes gekennzeichnet. Mit Wirkung zum 21. Dezember 1932 wurden diese Sondergerichte aufgehoben (nach Wikipedia, 2015).

Sondergerichte gehörten nicht zur „ordentlichen Gerichtsbarkeit“

"Blutrichter" Oswald Rothaug als Häftling der Alliierten

“Blutrichter” Dr. Oswald Rothaug als Häftling der Alliierten

Um politische Gegner der Nationalsozialisten auszuschalten, wurden schon 1933 im Reich 26 besondere Strafkammern geschaffen, 1942 waren es bereits 74. Zuständig waren diese Sondergerichte anfangs nur für bestimmte politische Straftaten. Ab 1938 wurden von Polizei- und Anklagebehörden sowie Gerichten auch kriminelle Delikte zugewiesen, bei denen eine schnelle Aburteilung gewünscht war, mit der man Exempel statuieren wollte („Rücksicht auf … die Verwerflichkeit der Tat oder die in der Öffentlichkeit hervorgerufene Erregung“). Ab 1939 wurden Delikte verhandelt, die mit dem Krieg in Zusammenhang standen. Dazu gehörten das Abhören von Feindsendern, verstärkt regimekritische Äußerungen, „Wehrkraftzersetzung“, die Herstellung illegaler Schriften und Hochverrat. Die meisten in die Untaten des Systems verwickelten Juristen saßen nicht am Volksgerichtshof in Berlin, sondern über das ganze Reich verteilt an den Sondergerichten. Die Zielrichtung dieser nach 1945 viele Jahrzehnte vielfach in Vergessenheit geratenen Sondergerichte definierte schon 1933 der spätere Vizepräsident des Volksgerichtshofs, Dr. Crohne:

„In Zeiten politischer Hochspannung durch schnelle und nachdrückliche Ausübung der Strafgewalt darauf hinzuwirken, dass unruhige Geister gewarnt oder beseitigt werden und dass der reibungslose Gang der Staatsmaschinerie nicht gestört wird.“

Sonderrichter Oswald Oeschey als Häftling 1946

Sonderrichter Dr. Rudolf  Oeschey als Häftling 1946

Sondergerichte gehörten nicht zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Im Gegensatz zu ihr gab es bei den Sondergerichten kein gerichtliches Vorverfahren, eine immer kürzer werdende Ladungszeit (24 Stunden) und die Urteile wurden mit Verkündung im Gerichtssaal sofort rechtskräftig und oft sofort vollstreckt. Geurteilt wurde nach den Vorgaben der Partei und nach einem von der NS-Ideologie bestimmten „gesunden Volksempfinden“. Rechtsmittel standen nach dem Kriegssonderstrafrecht nur auf dem Papier. Urteile der Sondergerichte konnte nur das Reichsgericht aufheben. Mit der Errichtung der Sondergerichte erwarteten die Nationalsozialisten eine gnadenlose Spruchpraxis. Der Staatssekretär im  Reichsjustizministerium und nachmalige Präsident des Volksgerichtshofs Roland Freisler sagte zu den Sondergerichten 1939:

„Sie müssen ebenso schnell sein wie die Panzertruppe, sie sind mit großer Kampfkraft ausgestattet. Kein Sondergericht kann sagen, dass der Gesetzgeber ihm nicht genügend Kampfkraft gegeben habe. Sie müssen denselben Drang und dieselbe Fähigkeit haben, den Feind aufzusuchen, zu finden und zu stellen, und sie müssen die gleiche durchschlagende Treff- und Vernichtungsgenauigkeit gegenüber dem erkannten Feind haben.“

Der Reichsjustizminister Franz Gürtner schrieb im September 1939 in einem an Adolf Hitler gerichteten Memorandum, dass die Sondergerichte praktisch Standgerichten gleichkämen. Sie seien nur nicht als solche bezeichnet.

Nürnberg: Über 80 Todesurteile bekannt

Sonderrichter und Staatsanwalt Engert als Häftling

Sonderrichter und Staatsanwalt Dr. Karl Engert als Häftling

Für den Ansbacher Landgerichtsbezirk, zu dem der Amtsgerichtsbezirk Rothenburg ob der Tauber gehörte, war das „Sondergericht für den Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth“ zuständig. Erstmals trat es am 12. April 1933 zusammen. Meist wurde im Sitzungssaal 600 verhandelt, jener Gerichtssaal, der 1945/48 Schauplatz der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse wurde. Das Nürnberger Sondergericht galt unter den über 70 anderen Sondergerichten im Reich als besonders brutales Instrument der NS-Herrschaft und war berüchtigt für seine scharfe Verhandlungsführung und die Vielzahl der Todesurteile. Bis Ende 1942 wurden mindestens 66 Todesurteile gefällt und 17 Todesurteile alleine im ersten Halbjahr 1944. Hinrichtungsort der in Nürnberg zum Tode Verurteilten war das Gefängnis München-Stadelheim.

Katzenberger-Prozess war auch nach NS-Recht Justizmord

Gedekntafel für dem von Richtern ermordeten  Katzenberger in Nürnberg

Gedenktafel für den von Richtern des Sondergerichts ermordeten Leo Katzenberger

Traurige Berühmtheit erreichte das Nürnberger Sondergericht durch den Prozess gegen Leo Katzenberger. Der Vorsitzende der israelitischen Kultusgemeinde in Nürnberg wurde 1942 hingerichtet – wegen angeblicher „Rassenschande nach dem Blutschutzgesetz in Verbindung mit der Verordnung gegen Volksschädlinge“. Der über 60-jährige Katzenberger soll eine intime Beziehung mit einer jungen „Arierin“ eingegangen sein. Dabei habe er – so das Urteil – die durch den Kriegszustand verursachten Verhältnisse ausgenutzt. Vor Gericht bestritt Irene Seiler das Verhältnis – und kam deshalb wegen „Meineids“ ins Gefängnis. Damit war die Entlastungszeugin ausgeschaltet. Der Schauprozess gipfelte selbst nach NS-Recht in einem Justizmord. Sogar der Staatssekretär im Reichsjustizministerium Roland Freisler bezeichnete das Urteil als „etwas kühn“, die Anwendung der Verordnung sei „gerade noch gegangen“, habe aber „auf Messers Schneide“ gestanden. Der Vorsitzende Richter Rothaug sagte zu seinem Urteil: „Für mich reicht es aus, dass dieses Schwein gesagt hat, ein deutsches Mädchen hätte ihm auf dem Schoß gesessen.“ Kurz vor Kriegsende wurden überall auch zivile Standgerichte gebildet, die, wie die militärischen Standgerichte ebenso schnell und rücksichtslos urteilten.

Verordnung zur Errichtung von Sondergerichten

Verordnung zur Errichtung von Sondergerichten 1934

Drei der „blutrünstigsten“ Richter des Nürnberger Sondergerichts

Dr. Oswald Rothaug, genannt „der Scharfrichter“ (geb. 1897 in Mittelsinn, gestorben 1967 in Köln) wurde 1933 Erster Staatsanwalt in Nürnberg, danach Landgerichtsrat in Schweinfurt und im April 1937 Landgerichtsdirektor und Direktor des Sondergerichts Nürnberg. 1942 verhängte er die Todesstrafe gegen einen 25-jährigen polnischen Zwangsarbeiter mit folgender Begründung: „Die ganze Minderwertigkeit des Angeklagten auf charakterlichem Gebiet ist offensichtlich in seiner Zugehörigkeit zum polnischen Untermenschentum begründet“. Etliche Rothenburger wurden von ihm verurteilt, wie in den folgenden Gerichtsberichten in dieser Online-Dokumentation dokumentiert. Im Mai 1943 wurde Oswald Rothaug Reichsanwalt und damit Ankläger am Volksgerichtshof in Berlin. Im Nürnberger Juristenprozess wurde Rothaug 1947 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Das Urteil wurde später herabgesetzt auf 20 Jahre. Seine Haftentlassung aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg erfolgte aber schon 1956.
Dr. Rudolf Oeschey. Rothaugs Nachfolger in Nürnberg wurde Rudolf Oeschey (geb. 1903 in Schwabmünchen, gest. 1980 in Neuss), der 1937 an das Sondergericht Nürnberg kam und 1943 Vorsitzender wurde. Im Gau Franken wurde er im Juli 1940 Führer des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes. Von Kollegen als „blutrünstiger Richter“ bezeichnet, fällte Oeschey überdurchschnittlich viele Todesurteile. Im Februar 1945 wurde er zur Wehrmacht eingezogen, wo er bis Kriegsende blieb. Vom 4. bis 14. April 1945 leitete er noch zwischenzeitlich ein ziviles Standgericht. Im Juristenprozess wurde Rudolf Oeschey 1947 zu lebenslanger Haft verurteilt und schon 1955 vorzeitig entlassen.
Dr. Karl Engert. Der 1877 in Stettin geborene Jurist studierte in München, wurde Landgerichtsrat in Regensburg, dann Landgerichtspräsident in Schweinfurt und Ministerialrat im Bayerischen Justizministerium. Im Ersten Weltkrieg war er Kriegsgerichtsrat. Schon 1921 wurde er Mitglied und Mitglied der ersten NSDAP-Gruppe in Franken, kam 1932 für die NSDAP in den Landtag. Bis 1941 war der SS-Oberführer Richter beim Sondergericht des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Seine juristische NS-Karriere erreichte den Höhepunkt mit der Ernennung zum Vizepräsidenten am Volksgerichtshof in Berlin. Auf einer Tagung der führenden Juristen des Deutschen Reichs wurde er im April 1941 darüber unterrichtet, wie die „Vernichtung unwerten Lebens“ durch das Einatmen von Gas praktiziert werden konnte.
Seiner NS-Gesinnung nach verurteilte er vor dem Volksgerichtshof Jugendliche unter 18 Jahren zum Tode, obwohl die juristischen Bestimmungen die Todesstrafe nicht zuließen. Er zog aber eine besondere Bestimmung als Ausnahme heran, in der es hieß, dass eine Verurteilung zum Tode dann möglich sei, wenn der Jugendliche die geistige und sittliche Reife eines Achtzehnjährigen hätte.
1942 wurde er Ministerialdirektor im Reichsministerium der Justiz, war dort Leiter der Geheimen Sonderabteilung XV, die darüber entschied, welche Zuchthausgefangenen im Rahmen der so genannten Asozialen-Aktion an die Konzentrationslager abgegeben wurden. Bis Februar 1944 wurden aufgrund seiner Arbeit 2.464 Gefangene an die Polizei übergeben. Ab Juni 1943 übernahm er zusätzlich die Leitung der Abteilung V (Strafvollzug) des Reichsjustizministeriums. Unter seiner Verantwortung starben bis zum Ende des Krieges tausende von Strafgefangenen an den Folgen von Zwangsarbeit, mangelhafter Ernährung und schlechten hygienischen Bedingungen in den Zuchthäusern, Gefängnissen und Gefangenenarbeitslagern des Staates. Weiterhin kam aus seiner Abteilung eine Richtlinie, die Maßnahmen der Räumung von Haftanstalten vorsah: „Anstaltsräumung bei Feindbedrohung“. Wegen dieser Richtlinie kam es zum Massaker von Sonnenborn, weswegen Engert im Nürnberger Juristenprozess u. a. angeklagt wurde. Zu einer Verurteilung Engerts kam es aber nicht mehr, weil er wegen Krankheit nicht mehr verhandlungsfähig war. Aber bei den Vernehmungen, die noch möglich waren, verleugnete er jede Verantwortung. Er starb 1951 in Freiheit. Engert war als Beisitzender Richter beteiligt an der Verurteilung des Rothenburger Johann Herrscher (siehe: Sondergericht Nürnberg 7).

Weitere Juristen am Sondergericht Nürnberg und ihre Nachkriegskarrieren

Das Fallbeil stand immer häufiger am Ende des Prozesses

Das Fallbeil stand immer häufiger am Ende des Prozesses

Dr. Otto Ankenbrand, geb. 19. Februar 1907;  Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Nürnberg-Fürth; nach 1945: Amtsgerichtsrat in Erlangen.
Dr. Josef Bäumler,  geb. 7. Februar 1902; Landgerichtsrat beim Sondergericht Nürnberg; nach 1945: Amtsgerichtsdirektor in Amberg.
Hans Benker, geb. 11. April 1907; Erster Staatsanwalt beim Sondergericht Nürnberg; nach 1945: Landgerichtsrat in Schweinfurt.
Walter Brem, geb. 13. Dezember 1902; Amtsgerichtsrat beim Sondergericht; danach bis  August 1965: Landgerichtsdirektor in Fürth in Bayern.
Dr. Josef Grüb, geb. 18. Mai 1902; Erster Staatsanwalt für politische Strafsachen in Nürnberg; nach 1945: Senatspräsident beim Oberlandesgericht München.
Dr. Fritz Kühn, geb. 13. März 1906; Staatsanwalt beim Sondergericht Nürnberg; nach 1945:  Oberstaatsanwalt in Nürnberg-Fürth.
Dr. Josef Mayer, geb. 25. Juni 1905; Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Nürnberg; nach 1945: Landgerichtsdirektor in Nürnberg-Fürth.
Dr. Robert Ostermeier, geb. 29. Mai 1903; Landgerichtsrat beim Sondergericht Nürnberg-Fürth; nach 1945: Landgerichtsdirektor in Nürnberg-Fürth (nicht vollständige Liste).

Etliche Rothenburger vor dem Sondergericht Nürnberg

"Rassenschande" wurde zunehmend von den Sondergerichten mit der Todesstrafe belegt.

“Rassenschande” wurde zunehmend von den Sondergerichten mit der Todesstrafe belegt

Vom Sondergericht Nürnberg wurden etliche Rothenburger verurteilt. Im Staatsarchiv Nürnberg liegt der Aktenbestand. Ausgewertet wurden für diese Online-Dokumentation 46 Fälle, in denen Rothenburger aus der Stadt und dem Bezirk von der Staatsanwaltschaft angeklagt und vom Sondergericht Nürnberg verurteilt wurden. Die Delikte waren politisch und kriminell: Hinter den am häufigsten vorkommenden Verstößen, den Vergehen gegen die „Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung“ (Heimtückegesetz) und Vergehen gegen die „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ verbergen sich viele unterschiedliche Delikte wie Hören von Feindsendern, Gerüchteverbreiten, Kritik an Hitler und der Partei, Lesen verbotener Schriften, staatsabträgliches Verhalten. Abgeurteilt wurden auch Verbrechen gegen die Kriegswirtschaftsverordnung, Schwarzschlachtung, Verbrechen gemäß der Volksschädlingsverordnung, aber auch kriminelle Handlungen wie Mord, Diebstahl, Betrug, Vergewaltigung und Kindsmissbrauch. 1938 wurde der Rathausturmwächter vom Sondergericht zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt, weil er hoch oben über der Stadt einige Kinder sexuelle missbrauchte. Da das jüngste Kind erst sechs Jahre alt war, das Opfer deshalb noch leben könnte, berichten wir nicht über diesen Fall.

Denunziantentum blühte in Rothenburg und anderswo auf

Bei der Durchsicht der Akten der Anklagen gegen Rothenburger fällt immer wieder auf, wie stark das Denunziantentum verbreitet war. Denn stets waren es nahestehende Menschen, die ihre Nachbarn, Arbeitskollegen, angeblichen Freunde, Bekannte und sogar Familienangehörigen wegen deren oft nur unbedachten Äußerungen durch Denunziation auf die Anklagebank, ins Gefängnis, Zuchthaus oder über die Gestapo in Konzentrationslager brachten. – Über einige der interessantesten und beispielhaften Fälle informieren die nachfolgenden Artikeln zu diesem Thema: „Sondergericht 2“ bis 16.

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Quellen: Friedemann Bedürftig „Drittes Reich und Zweiter Weltkrieg. Das Lexikon“, Piper 2002. – Ernst Klee: „Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945“, 2. aktualisierte Auflage, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2005. – Wikipedia, Online-Enzyklopädie (2015). – „NS-Richter Oswald Rothaug: Der Henker aus dem Sinngrund“ in Main-Post vom 7. Dezember 2012. – Elke Fröhlich, Martin Broszat: „Bayern in der NS-Zeit – Die Herausforderung des einzelnen: Geschichten über Widerstand und Verfolgung“, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1983. – Nikolaus Wachsmann: Gefangen unter Hitler. Justizterror und Strafvollzug im NS-Staat. München 2006. – Aktenbestand Staatsarchiv Nürnberg Anklagebehörde beim Sondergericht Nürnberg.
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Ein Kommentar zu Sondergericht Nürnberg (1): Durch nachdrückliche Strafgewalt sollten „unruhige Geister“ gewarnt oder auch beseitigt werden – Ein besonders brutales Instrument der NS-Herrschaft

  1. Dietmar Urban sagt:

    Sehr geehrter Herr Stegemann!
    Recht beeindruckt bin ich von den Seiten Ihrer Reihe “rothenburg- unterm hakenkreuz”, die Sie zusammen mit Herrn Dr. Gußmann herausgegeben haben. So etwas vermisse ich als gebürtiger Nürnberger für meine Heimatstadt, auch wenn wir das tolle Doku-Zentrum haben. Nachdem mein Großvater in Nbg. Zellenleiter (Galgenhof) war, bin ich zur Zeit dabei, etwas zur niederen Funktionärsebene in Nbg. zusammenzutragen. Gerade würde mich Ihre Quelle über das “Sondergericht Nbg.” interessieren. Stammen die Zahlen aus dem Staatsarchiv?
    Grüßen Sie bitte herzlich Dr. Gußmann, den ich von Rednitzhembach her kenne.
    Mit freundlchen Grüßen Dietmar Urban

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