Entnazifizierung (2): Ein Werk der Unvollkommenheit und Unfähigkeit – 136 Spruchkammern sollten Bayerns Bevölkerung in die Kategorien ihrer braunen Vergangenheit einstufen

Entnazifizierungsakte (Ausriss) des Großindustriellen Alfried Krupp von Bohlen und Halbach (Essen)

Entnazifizierungsakte (Ausriss) des Großindustriellen Alfried Krupp von Bohlen und Halbach (Essen)

Von Wolf Stegemann

Die Aufgabe, eine systematische politische Säuberung in die Wege zu leiten und deren Durchführung zu organisieren, lag ursprünglich bei der US-Militärregierung in Bayern. Am 19. Mai 1945 wurde dem „Safety Office“ des „Regional Military Government“ eine „Special Branch“ angegliedert, deren Aufgabe die zentrale Durchführung von Entnazifizierungsmaßnahmen war. Die Ermittlungen stützten sich auf das vorgefundene deutsche Aktenmaterial und auf Fragebögen, die die Betroffenen auszufüllen hatten. Die Münchner Polizei musste der „Special Branch“ zuarbeiten. Eine wirkliche Zentralisierung bestand nicht, da auch andere Abteilungen der Militärregierung Entnazifizierungsmaßnahmen durchführten und einheitliche Richtlinien dafür noch nicht existierten. Am 7. Juli 1945 erließ dann das Hauptquartier der amerikanischen Truppen in Europa eine Direktive zur Vereinheitlichung. Die Umsetzung der Entlassungen nach Vorgabe der „Special Branch“ war Sache der staatlichen und kommunalen Behörden und der ebenfalls betroffenen Betriebe der Privatwirtschaft.

Auf Veranlassung der amerikanischen Militärregierung wurde bereits im Frühjahr 1945 die ersten örtlichen Entnazifizierungsausschüsse mit zunächst nur beratender Funktion gemäß dem Potsdamer Abkommen zur Beseitigung des Nationalsozialismus eingerichtet. Jeder Bürger ab 18 Jahren (jeder 5. Deutsche) hatte einen mehrseitigen Fragebogen auszufüllen, der dann, als die Entnazifizierung in deutsche Hände gelegt wurde, von einem eigens gegründeten Sonderministerium geprüft wurde.

Plakat 1945/46 von Schubert-Hellerau

Plakat 1945/46 von Schubert-Hellerau

Staatsministerium für die politische Säuberung

Das Staatsministerium für Sonderaufgaben war ein von 1945 bis 1950 bestehendes Ministerium im Freistaat Bayern, dessen Aufgaben darin bestand, die Bayerische Bevölkerung zu entnazifizieren und gegebenenfalls zu bestrafen sowie NS-Funktionäre unter bestimmten Voraussetzungen zu internieren, damit sie der Entnazifizierung und voraussichtlichen Bestrafung nicht weglaufen konnten. Die war festgelegt in den Ausführungsbestimmungen für das Befreiungsgesetz und die Organisation der Spruchkammern im Rahmen der Entnazifizierung. Diese Richtlinien mussten vom Ministerium aber unter Aufsicht der amerikanischen Militärregierung erst erarbeitet werden. Neben den Amerikanern kontrollierten auch verschiedene Behörden innerhalb des Ministeriums die Durchführung der Entnazifizierung. Dem Ministerium waren u. a. der Generalkläger, ein Kassationshof und die Leitung der Internierungs- und Arbeitslager zugeordnet. Die Arbeit und der Aufbau des Ministeriums sorgten regelmäßig für Konflikte zwischen Staatsregierung und US-Militärregierung. Im März 1950 löste der Bayerische Landtag das Ministerium auf, da dessen Hauptaufgabe weitgehend abgeschlossen war; seine Aufgabengebiete übernahm das Justizministerium.

Die Anfänge des Ministeriums für Sonderaufgaben

Auf Wunsch der Militärregierung sollten auch die Kommunisten im Kabinett vertreten sein. Sie bestimmten den Kommunisten Heinrich Schmitt (1895-1951) zum Leiter  des neu einzurichtenden Staatsministeriums für Sonderaufgaben (Entnazifizierung). Schmitt hatte sich bereits vorher für eine scharfe Entnazifizierung ausgesprochen. Die genauen Hintergründe der Entstehung des Ministeriums liegen im Dunkeln, da keine Quellen dazu vorhanden sind. Grundlage war eine Anordnung des Ministerpräsidenten betreffend „Reinigung Bayerns von Nationalsozialismus und Militarismus“ vom 24. Oktober 1945. Schmitt legte bereits im November 1945 die Denkschrift vor: „Richtlinien für die Säuberung des bayerischen Staates von nationalsozialistischen Einflüssen und Elementen“. Sie enthielt sowohl Grundkategorien über die Einstufung der Betroffenen als auch die Konzeption für den Aufbau eines Säuberungsapparats, wobei der spätere Aufbau der Spruchkammern schon im Kern angedeutet war.

CSU wollte die Sühnemaßnahmen abmildern

Clay

General Clay

Die Christlich-soziale Union drängte darauf, den Kreis der zu Entnazifizierenden enger zu fassen und die vorgesehenen Sühnemaßnahmen abzumildern. Die Vorstellung Schmitts, mit der Säuberung die gesamte Bevölkerung zu erfassen, wurde abgelehnt, da man darin die Anerkennung einer Kollektivschuld sah. Vor allem sollte die persönliche Schuld des Betroffenen gewürdigt werden. Allerdings stimmte die amerikanische Militärbehörde auf  Druck der öffentlichen Meinung in den USA hin der Lockerung der Entnazifizierung nicht zu, sondern verschärfte sie durch Zusätze. Neue Grundlage für die Entnazifizierung in den drei Ländern der amerikanischen Besatzungszone war das Gesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus. Am 5. März 1946 unterzeichneten die Ministerpräsidenten dieser drei Länder das Gesetz, und General Clay genehmigte es. Es handelte sich um ein Ländergesetz mit demokratischer Legitimation, nicht um eines der Militärregierung.

Der Aufgabenbereich des Sonderministeriums

Während die Verbesserung der Gesetzgebung und die Organisation der Gefängnisse beim Justizministerium lagen, was das Sonderministerium für die Ausführungsbestimmungen für das Befreiungsgesetz, der Organisation der Spruchkammern und der Internierungslager für die Durchführung der von den Spruchkammern verhängten Sühnemaßnahmen zuständig. Das Personal wurde vom Innenministerium gestellt.

Auf beiden Seiten, auf der Seite der amerikanischen Militärregierung wie der deutschen Verwaltung Bayerns war die fachliche Eignung ein unabsehbares Auswahlprinzip, wenn es um herausgehobene Positionen des öffentlichen Lebens ging. Auf der bayerischen Seite kam aber hinzu, dass sehr strikt auch auf „politische Sauberkeit“ geachtet wurde. Im Prinzip ist diese Linie durchgehalten worden. Aber wenn beispielsweise ein guter Fachmann, ein guter Techniker zumal, gesucht wurde und einem Kandidaten mit NS-Vergangenheit kein gleichwertiger Bewerber entgegenstand, der sich als politisch einwandfrei ausweisen konnte, dann griff man auch schon mal auf ein früheres NSDAP-Mitglied zurück. Der Wiederaufbau musste augenscheinlich funktionieren, das Leben weitergehen. Das Ziel der Entnazifizierung wurde pragmatischer Handhabung unterworfen, solange es „nur“ um eine politische Neuorientierung ging. Ging es dagegen um eine Bestrafung ausgemachter Verbrecher oder um eine Entfernung von Verbrechern oder Übeltätern aus verantwortlichen Stellen, beispielsweise durch Internierung in einem der speziell eingerichteten Lager in Nürnberg-Langwasser, dann handelte man – zumindest anfangs – unnachsichtig.

Das Verfahren: fünf Kategorien der Einteilung

Jeder Inhaber eines öffentlichen Amtes musste 1945 einen Fragebogen ausfüllen; aufgrund seiner Angaben wurde der Betreffende in eine von sechs Kategorien eingestuft: „automatisch zu arretieren“, „entlassungspflichtig“, „Entlassung empfohlen“, „kein Beweis für NS-Aktivitäten“, „Anti-NS-Aktivität bewiesen“. 1946 wurden die ehemaligen Nationalsozialisten (außer Kriegsverbrecher) in fünf Kategorien eingeteilt:  Hauptschuldige I, Belastete II, Minderbelastete III,  Mitläufer IV und Entlastete V.

Diagramm der Entnazifizierung

Diagramm der Entnazifizierung

Der Aufbau des Spruchkammerapparates

Das Ministerium setzte nach entsprechenden Vorschlägen die Vorsitzenden, Kläger und Beisitzer bei den Spruchkammern ein. Eine wesentliche Rolle spielten dabei die politischen Parteien vor Ort. Bei dem Personal der Spruchkammern handelte es sich im Allgemeinen um eine Laienbürokratie mit schöffengerichtlicher Verfassung. Die vom Gesetz geäußerte Absicht, dass zumindest die Vorsitzenden die Befähigung zum Richteramt haben sollen, ließ sich meist nicht verwirklichen. Wegen der Dienstenthebungen aufgrund formaler NS-Belastungen herrschte allgemein Mangel an Justiz- und Verwaltungspersonal.

Die Überprüfungen durch die Militärregierungen und die Eingriffe verschiedener Besatzungsbehörden bremsten ebenfalls den Aufbau des Sonderministeriums und der Spruchkammern. Nach Angaben des Ministers Schmitt hatte die Militärregierung bis in den April 1946 rund 80 Prozent des vorgeschlagenen Personals abgelehnt. Das war nicht verwunderlich, denn Schmitt nahm als Basis für die Bildung der Spruchkammern die Ortsgruppen der KPD. Zum Ende seiner Amtszeit waren dort etwa 1.200 KPD-Leute, etwas weniger Vertreter der SPD und eine sehr geringe Anzahl von Mitgliedern anderer Parteien tätig. Bis Ende Mai hatten 103 Kammern mit vorbereitenden Arbeiten begonnen. Bis Ende Juni 1946 bestanden nach Angaben Schmitts dann 136 Spruchkammern mit 2.152 Mitgliedern, doch war erst ein kleiner Teil wirklich arbeitsfähig.

Die mechanische Entnazifizierung, zeitgenössische Darstellung

Die mechanische Entnazifizierung, zeitgenössische Darstellung

Das „Weißwaschgeschäft“ mit „Persilscheinen“ florierte

Nach dem Krieg war es plötzlich von erheblichem Vorteil, mit einem anerkannten Gegner des NS-Systems befreundet gewesen zu sein oder gar einem KZ-Häftling geholfen zu haben. Im Zuge der Entnazifizierung wurden solche Bekanntschaften oder Hilfeleistungen oft ohne reale Grundlage gegen Bezahlung dokumentiert, also schlichtweg gelogen. Diese Ehrenerklärungen zur Weißwaschung erhielten nach dem bekannten Waschmittel den Spitznamen „Persilscheine“. Früheren Nazi-Funktionären stellten Pfarrer, Klöster und Entlastete falsche Zeugnisse aus, manchmal gegen Geld, in denen den NS-Funktionären auch unter oft erkennbarer Umgehung der Wahrheit bescheinigt wurde, dass sie keine Nazis waren. Ein damals Beteiligter: „Da wurde auch von den Männern und Frauen der Kirchen gelogen, dass sich die Balken bogen!“ Die Aussteller falscher Zeugnisse brachten so die Gesinnungsschnüffelei der Entnazifizierer nachhaltig in Verruf. War am Anfang der Großteil der Bevölkerung mit der Entnazifizierung einverstanden, schlug die Zustimmung bald in Ablehnung um.

Zahllose „Persilscheine“ machten die Spruchkammern zu „Mitläuferfabriken“. Der Historiker Wolfgang Benz meint, dass es besonders ungerecht war, dass die harmlosen Fälle zuerst behandelt wurden, die  Fälle der echten Nazis später, als die Stimmung schon umgeschlagen war und sie milde beurteilt wurden. Wolfgang Benz:

„Ab Frühjahr 1948 wurde die Entnazifizierung, im Zeichen des Kalten Krieges und Wiederaufbau, in den Westzonen hastig zu Ende gebracht. Diskreditiert blieb das Säuberungsverfahren in jedem Fall, auch deshalb, weil überall Fachleute durchkamen, die für bestimmte Funktionen unentbehrlich schienen. Notwendig gewesen war die Entnazifizierung aber aus politischen wie moralischen Gründen.“

Dieser „Persilschein-Korruption“ (Weißwaschung) widersetzten sich vor allem die Kirchen und die neu entstandenen bzw. wieder entstandenen konservativen deutschen Parteien. Das focht allerdings etliche der örtlichen Geistlichen nicht an, den lokalen NSDAP-Funktionären ihr – wenn auch geheimes und verschwiegenes – christliches Handeln im braunen Hemd zu bestätigen und mit einer Bescheinigung ihre Vergangenheit als Nazis zu annullieren. In den Gemeinden traten vor allem Klöster und Pfarrgemeinde-Pfarrer als „Weißwäscher“ hervor.  Aus diesen Gründen, die eine deutschlandweite Tendenz abbilden, verlor die Entnazifizierung immer mehr an Glaubwürdigkeit, so dass Amnestien die Verfahren erleichterten, bis sie 1954 per Gesetz beendet wurden.

Zeitgenössische Karikatur zum Thema Entnazifizierung; Foto: Staatsarchiv Stuttgart

Zeitgenössische Karikatur zum Thema Entnazifizierung; Foto: Staatsarchiv Stuttgart

Der Apparat des Staatsministeriums für Sonderaufgaben zur Zeit Pfeiffers

Unter dem obersten Entnazifizierer Bayerns, Sonderminister Pfeiffer, beschäftigte sein Ministerium Ende November 1946 annähernd 200 Personen. Ihm unterstanden zudem insgesamt etwa 15.000 Personen, darunter allein 3.000 bis 4.000 Mann Wachmannschaften für die Lager. Mit wachsender Zustimmung der amerikanischen Militärregierung wandte sich Pfeiffer gegen die in den Spruchkammern überdimensional vorherrschenden Kommunisten. Er entließ rund 900 der insgesamt 1.200 Vertreter der KPD. Im November 1946 waren 201 Spruchkammern mit 357 Vorsitzenden, 358 Klägern und 3.307 Beisitzern tätig. Zusätzlich beschäftigten die Kläger 2.407 Personen, die Vorsitzenden weitere 1.362. Bei den Internierungs- und Arbeitslagern bestanden Lagerspruchkammern.

Unter Pfeiffer entstanden entsprechend den jeweiligen Regierungsbezirken sieben Berufungskammern, die gleichzeitig Dienstaufsichtsbehörden der Spruchkammern waren. Die neuen Berufungskammern waren allerdings aus Mangel an Personen, die die Eignung für das höhere Richteramt oder den höheren Verwaltungsdienst besaßen, nicht in befriedigendem Maß entwickelt. Der Kassationshof beim Sonderministerium wurde im September 1946 gebildet und bestand bis 1951. Präsident war der Reichsgerichtsrat Gottlieb Full. Er hatte die Dienstaufsicht über die Berufungs- und Spruchkammern. Außerdem war ein Generalkläger beim Kassationshof bestellt, der speziell die Aufsicht über die Kläger bei den Spruchkammern führte, Anträge an den Kassationshof stellen konnte und dem auch die Kontrolle der Internierungslager oblag. Generalkläger war vom 1. September 1946 bis 5. Januar 1947 der Landesvorsitzende der FDP, Thomas Dehler (1897-1967).

Das Sonderministerium und die Internierungslager

Die Militärregierung hatte vom Sonderministerium verlangt, Internierungslager zu planen, damit auch die unter amerikanischer Kontrolle bereits bestehenden Lager in bayerische Hände übergehen konnten. In diesen Lagern saßen vor allem Personen aus Bayern, die vom „automatic arrest“ betroffen waren, den die Amerikaner in den ersten Monaten der Besatzungszeit verhängten. Somit gingen sämtliche Kompetenzen direkt auf das Sonderministerium über. Der amerikanische Militärgeheimdienst CIC (Counter Intelligence Corps) blieb aber in den Lagern präsent. Es gab vier Lager: Moosburg (Lkr. Freising), Regensburg, Nürnberg-Langwasser und das Frauenlager in Augsburg-Göggingen. Dazu kamen noch zwei Lazarette, das Internierungskrankenhaus Garmisch-Partenkirchen und das Lazarett für das Lager Langwasser in Fürth. Kurz darauf ging auch noch das Lager Hammelburg (Lkr. Bad-Kissingen) auf das Sonderministerium über.

Das Verhältnis Sonderministerium/Spruchkammern zur Militärregierung 

Die Spruchkammern und das Sonderministerium waren in ihrer Arbeit nicht eigenständig. Die Besatzungsmacht konnte jede Personaleinstellung und jeden Spruch der Kammern und auch das Sonderministerium selbst kontrollieren. Trotz all ihrer Kontrollmechanismen waren die Amerikaner mit dem Ergebnis der Entnazifizierung unzufrieden, da das Spruchkammersystem ihrer Ansicht nach allzu viele ehemalige Nationalsozialisten zu bloßen Mitläufern herabstufte. General Clay hielt am 5. November im Länderrat eine scharfe Rede, in der er eigene Maßnahmen der Militärregierung ankündigte, falls nicht binnen zwei Monaten eine Besserung eintrete. Hoegner zog aus der Drohung Clays die Konsequenz, in die Entnazifizierung auch noch die Gewerkschaften einzubeziehen. Überdies wurde ein politischer Beirat beim Sonderministerium geschaffen, in den je fünf Vertreter der CSU und SPD, je drei von KPD und FDP und je fünf der Gewerkschaften aufgenommen wurden.

Sonderminister für Entnazifizierung in Bayern, Alfred Lorzing 1949

Sonderminister für Entnazifizierung in Bayern, Alfred Lorzing 1949

Die neue Linie unter Alfred Loritz als Staatsminister für Sonderaufgaben

Neuer Leiter des Sonderministeriums wurde im Dezember 1946 aus parteipolitischen Gründen Alfred Loritz (1902-1974) von der „Wirtschaftlichen Aufbau-Vereinigung“ (WAV). Loritz fehlte allerdings die Qualifikation zu diesem Amt. Er hatte im Wahlkampf gefordert, dass nur die wirklich Schuldigen unnachsichtlich bestraft werden sollten, die große Masse dagegen, die nur durch wirtschaftlichen oder sonstigen Zwang beigetreten sei, freigesprochen werden müsse. Dies lief letzten Endes auf eine Generalamnestie für die Minderbelasteten und Mitläufer hinaus. Die Verfahren wurden demnach massenhaft vom Schreibtisch aus erledigt.

Loritz pflegte mit seinen Untergebenen einen despotischen Umgangsstil, was dazu führte, dass die meisten Berufungskammern und der Kassationshof nicht arbeitsfähig waren. Aus Protest verließen etliche leitende Mitarbeiter das Sonderministerium. Es entstand ein administratives Chaos. Der Apparat war nur noch funktionsfähig, weil die Militärregierung teilweise Verwaltungstätigkeiten übernahm. Die von Loritz geförderte WAV mischte sich zunehmend in Dienstgeschäfte ein. Er richtete eine eigene Sonderabteilung ein, die dem Zweck diente, Sympathisanten und Mitgliedern der WAV am Gesetz vorbei bei der Entnazifizierung behilflich zu sein. Die WAV benutzte das Ministerium dazu, ihre Leute in Stellungen unterzubringen, in denen sie sowohl für das Ministerium als auch für die Partei arbeiten konnten. In die Positionen von Klägern und Spruchkammervorsitzenden drangen WAV-Leute dagegen nicht überdurchschnittlich ein, weil sich nicht genug von ihnen fanden, die den Überprüfungen durch die Militärregierung standhielten.

Die Leitung und Erneuerung des Ministeriums durch Ludwig Hagenauer

Nachfolger wurde Justizminister Wilhelm Hoegner, der seinen Staatssekretär Ludwig Hagenauer (CSU, 1883-1949) mit der Führung der Geschäfte beauftragte und im Juli 1947 als Nachfolger Hoegners letzter Minister des Sonderministeriums wurde. Weiterhin lief der Amtsbetrieb in dem inzwischen mit 360 Mitarbeitern besetzten Ministerium, darunter ein höherer Berufsbeamter, dem aber die Fähigkeit für eine leitende Tätigkeit fehlte, chaotisch ab. Von monatlich rund 2.000 zu bearbeitenden Vorgängen konnten nur etwa 200 erledigt werden. Am Kassationshof beliefen sich die Rückstände mittlerweile auf rund 8.000 Vorgänge, da seit dem Ausscheiden Dehlers die Stelle des Generalklägers nicht mehr besetzt worden war. Auch bei den Berufungskammern lagen die Fälle im Argen. Es mangelte an geeigneten Richtern ebenso wie an Lagerpersonal. Das Justizministerium musste daher geeignetes Personal für das Sonderministerium abordnen, ohne dass wirklich eine Verbesserung eintrat, denn die Lücken blieben bestehen.

Amerikanische Besatzungsmacht änderte ihre Säuberungspolitik

Dieser Zustand im Ministerium fiel mit einem Umschwung in der amerikanischen Haltung zur Säuberungspolitik zusammen. Das Befreiungsgesetz und die Entnazifizierung erschienen jetzt als Hindernisse auf dem Weg zur wirtschaftlichen Erholung und als Störfaktoren für die West-Integration Deutschlands. Nur noch gegen die am schwersten belasteten Personen sollte jetzt vorgegangen, die übrigen neun Zehntel sollten unverzüglich zu Mitläufern erklärt und summarisch entlastet werden. Dies nutzte der neue Sonderminister, um die meisten NS-Internierten bis Oktober 1948 zu entlassen. Die Abteilung „Arbeitslager Landshut“ wurde im Sonderministerium 1952 formell aufgelöst.

Als Mitte Juli 1949 Minister Hagenauer starb, übernahm Ministerpräsident Ehard dessen Ressort, ohne dies allerdings offiziell zu erklären. Am 15. November 1949 verfügte der Ministerrat die Auflösung des Staatsministeriums für Sonderaufgaben, was der Landtag am  8. März 1950 einstimmig beschloss. Die weitere Abwicklung erfolgte durch das Finanzministerium unter dem Amt „Minister für politische Befreiung“.

Berabeitung von Spruchkammervorgängen in Nürnberg 1947; Foto: Bundesarchiv

Berabeitung von Spruchkammervorgängen in Nürnberg 1947; Foto: Bundesarchiv

Kein Ministerium wollte die Entnazifizierung abwickeln

Das Gesetz zum Abschluss der politischen Befreiung in Bayern vom 27. Juli 1950 grenzte den Kreis der Betroffenen stark ein. Die Leitungsaufgaben gingen im November 1951 an das Justizministerium über. Justizminister Josef „Ochsensepp“ Müller (BVP, CSU, 1898-1979), Bruder des Rothenburger katholischen Dekans Wolfgang Müller, legte einen weitreichenden Gesetzentwurf vor, der die Entnazifizierung endgültig abschließen sollte, scheiterte aber damit. Danach wollte er wenigstens das ungeliebte Entnazifizierungsamt loswerden. Er bemühte sich darum beim Innenministerium und Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Verwaltungsgerichtspräsidenten, doch war keine Stelle dazu bereit, das Amt und damit die unpopuläre restliche Entnazifizierung zu übernehmen. Der Abwicklungsstab unter dem Amtsgerichtspräsidenten Johann Knör, dem letzten Leiter des Kassationshofs, bestand 1951 nur noch aus fünf Beamten; 1953 umfasste der ganze Restapparat einschließlich der Putzfrauen noch 40 Personen. Die Zuständigkeit blieb beim Justizministerium hängen. Der Geschäftsbereich des ehemaligen Sonderministeriums wurde als solcher aufgelöst. Formal wurde das Amt erst durch das dritte Gesetz zum Abschluss der politischen Befreiung vom 17. Dezember 1959 aufgehoben; der Kassationshof hörte bereits 1951 auf zu existieren.

Letzte Tätigkeit in München 1960 eingestellt

Seit dem 1. September 1949 bestanden nur mehr die Berufungskammern in München und Nürnberg, seit 1954 nur noch die in München. Sie war seit 1954 nicht mehr ständig besetzt und stellte formell ihre Tätigkeit am 1. Januar 1960 ein. Bis zum 31. Oktober 1948 waren bereits 164 Spruchkammern aufgelöst, die restlichen in Hauptkammern zusammengefasst worden. Am 1. Januar 1949 amtierten noch elf. Seit dem 1. September 1949 gab es bloß mehr die Hauptkammern München und Nürnberg, seit dem zweiten Gesetz zum Abschluss der politischen Befreiung vom 3. August 1954 nur noch die in München. Sie stellte ebenfalls am 1. Januar 1960 ihre Tätigkeit ein. – Eine moralisch-geistige Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit konnte und wollte die Entnazifizierung nicht leisten.

  • Siehe in dieser Online-Dokumentation: „Bayerisches Staatsministerium für Sonderaufgaben“; siehe „Entnazifizierung I: Weiße Westen – braune Flecken“; siehe „Internierungslager: Eigens gegründetes bayerisches Sonderministerium war zuständig“; siehe Entnazifizierung III: Vergangenheit war 1954 abgeschlossen – Ein Kommentar“; siehe „Strafrechtliche Verfolgung von NS-Verbrechen durch die deutsche Justiz in den Besatzungszonen und in der Bundesrepublik Deutschland Zahlen und Fakten“.

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Quellen: Wolf Stegemann: „Waren NS-Funktionäre keine Nazis?“ in: „Holsterhausen unterm Hakenkreuz“, Holsterhausen an der Lippe 2007. – Ders.: „Die Bestrafung der Deutschen“, in: „1945 bis 1950. Die Jahre danach“, Dorsten 1986, Seite 132-137.  – Paul Hoser: „Staatsministerium für Sonderaufgaben“, in: Historisches Lexikon Bayerns, <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_46285> (22.04.2013).
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Ein Kommentar zu Entnazifizierung (2): Ein Werk der Unvollkommenheit und Unfähigkeit – 136 Spruchkammern sollten Bayerns Bevölkerung in die Kategorien ihrer braunen Vergangenheit einstufen

  1. Alexander Hertz sagt:

    Hochinteressanter Text, vor allem auch im Hinblick auf die selbstbewussten Aussagen des Courger Bose-Chefs Michael Stoschek (SZ vom 30.04.15) über die Entnazifizierung seines Großvaters Max Bose mit Urteil vom 23. Juli 1949…
    Alexander Hertz

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