Aufteilung der NSDAP unterhalb der Gaue – Kreisleiter, Ortsgruppenleiter, Zellenleiter, Blockleiter

Grußwort des Kreisleiters zum Jahrestag des 30 Januar 1933

Grußwort des Rotheneburger Kreisleiters zum Jahrestag des 30. Januar 1933

Von Wolf Stegemann

Die Gaue wurden nochmals unterteilt und zwar in Kreise mit Kreisleitung und Kreisleiter, darunter in Ortsgruppen mit Ortsgruppenleitung und Ortsgruppenleiter. Diese waren wiederum in acht Zellen mit je einem Zellenleiter untergliedert. Darunter gab es als kleinste Einheit jeweils vier bis acht sogenannte Blocks (etwa 40 bis 60 Haushalte) mit eigenem Leiter, der im Volksmund meist als Blockwart bezeichnet wurde. Wenn man berücksichtigt, dass die NS-Volkswohlfahrt sich an der Parteiorganisation orientierte, wird bei der bekannten Aufstellung der Strukturen der NS-Volkswohlfahrt deutlich, wie umfangreich die Partei organisiert war: 40 Gau-, 813 Kreis-, 26.138 Ortsverwaltungen, 97.161 Zellen und 511.689 Blocks (Mitte 1939). 1935 bestand alleine der Gau Kurmark (ab 1938 Mark-Brandenburg) bspw. aus 46 Kreisen, 903 Ortsgruppen, 2467 Zellen und 10873 Blöcken. Er war zu dieser Zeit flächenmäßig der größte aller Gaue.

Die Kreisleiter war der mächtigste Mann im Kreis

Schirmmütze eines Kreisleiters

Schirmmütze eines Kreisleiters; alle Fotos: Hist. Museum Berlin

Durch Anordnung des Reichsorganisationsleiters der NSDAP vom Juni 1932 wurden alle Gaue im Deutschen Reich in NSDAP-Kreise unterteilt. Auf der neugeschaffenen Ebene fungierte nun ein Kreisleiter als „Hoheitsträger“ der Partei. Dieser wurde zunächst vom Gauleiter kommissarisch berufen. Nach einiger Zeit als Dienststellenleiter auf Probe, der Teilnahme an einem Kurs der Landesführerschule und der Vorlage von Befähigungszeugnis und Arier-Nachweis wurde der Anwärter von Hitler endgültig bestätigt. Die Ernennung zum ordentlichen Kreisleiter fand im feierlichen Rahmen durch Aushändigung eines Ausweises als Urkunde statt. War eine endgültige Amtsübertragung nicht vorgesehen, so führte der Betreffende die Bezeichnung „Kreisleiter“ mit Zusätzen wie „mit der Führung beauftragt“ (m.d.F.b.), „mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt“ (m.d.W.d.G.b.) oder „zur besonderen Verfügung/Verwendung“ (z.b.V.).

Der Kreisleiter der NSDAP stand an der Spitze einer eigenen Dienststelle („Kreisleitung“) mit einem Stab von Mitarbeitern. Er erhielt seine Befehle vom Gauleiter und bekleidete somit – von der geographischen Verwaltung aus gesehen – den vierthöchsten Posten in der NSDAP nach dem Gauleiter, dem Stellvertreter und dem Führer. Die Dienststellung des Kreisleiters entsprach der eines stellvertretenden Gauleiters, eines Gauhauptamtsleiters oder eines Reichsamtsleiters. Ab 1939 konnten ihm NSDAP-Dienstränge vom Hauptabschnittsleiter bis zum Dienstleiter verliehen werden. In Abwesenheit erfolgte die Vertretung des Kreisleiters meist durch den Kreisgeschäftsführer der NSDAP. Während des Krieges konnte der langwierige Prozess bis zur endgültigen Ernennung durch Hitler so nicht weiter praktiziert werden, weshalb immer mehr kommissarische Kreisleiter amtierten. 1943 wurde dann das Amt des vom Gauleiter berufenen „Kriegskreisleiters“ eingeführt. Dieser hatte keine bloße Vertreterstellung mehr, sondern war ein mit allen Vollmachten ausgestatteter Hoheitsträger.

Ärmelband des Kreisleiters (Hist. Museum Berlin)

Ärmelband des Kreisleiters

Der Kreisleiter sollte bei Luftangriffen für die Partei Hilfsmaßnahmen organisieren, indem er Verpflegung und Notquartiere bereitstellte und für die Sicherstellung des Hausrates der Bombenopfer sorgte. Im Verlauf des Bombenkrieges wurde der Kreisleiter in den Großstädten immer mehr zur zentralen Schaltstelle bei der Bekämpfung von Luftkriegsfolgen. So stellte er Einsatzstäbe der Partei auf, die nach Luftangriffen beim Löschen von Bränden mitwirkten. Zu den weiteren Aufgaben des Kreisleiters gehörten die „Gefallenenehrungsfeiern“ der NSDAP. Ziel dieser Maßnahmen war, die Bevölkerung zum Durchhalten zu bewegen. Wegen des geringen deutschen Bevölkerungsanteils umfassten einige Kreise der NSDAP das Gebiet mehrerer staatlicher Kreise.

Die Ortsgruppenleiter, genannt  „Goldfasane“

Der nationalsozialistische Ortsgruppenleiter stand einer Ortsgruppe der NSDAP vor. Er gehörte dem „Korps der Politischen Leiter“ an und war nebenberuflicher „Amtswalter“ der Partei. Der Ortsgruppenleiter stand in der pyramidenförmigen Leitungsstruktur der NSDAP auf der dritten Ebene von unten über dem Zellenleiter und dem darunter stehendem Blockwart (Blockleiter). Oberhalb des Ortsgruppenleiters folgten die Kreisleiter, die 32 Gauleiter, die 18 Reichsleiter sowie der „Führer“ und dessen Stellvertreter.

Ortsgruppenleiter-Schirmmütze

Ortsgruppenleiter-Schirmmütze

Dem Ortsgruppenleiter unterstanden nicht nur die NSDAP-Parteimitglieder (mindestens 50 und höchstens 500), sondern alle Haushalte (mindestens 150 und höchstens 1.500) in der Ortsgruppe. Auch waren dem Ortsgruppenführer die Zellen- und Blockleiter unterstellt. Er selbst war dem Kreisleiter der Partei verantwortlich und wurde von diesem dem Gauleiter zur Ernennung vorgeschlagen. Als Stellvertreter verfügte der Ortsgruppenleiter über einen Adjutanten, den Stützpunktleiter, dessen Amt 1939 aufgelöst wurde. Die Ortsgruppe bestand meistens aus acht Zellen und sollte möglichst nicht die Grenzen einer Gemeinde überschreiten; dennoch konnte in ländlichen Gebieten eine NSDAP-Ortsgruppe durchaus mehrere Gemeinden umfassen.

Die parteirechtliche Funktion des Ortsgruppenleiters entsprach eigentlich derjenigen des Vorsitzenden einer heutigen Parteigliederung auf der Ebene einer Kommune; faktisch kontrollierte jedoch der jeweilige Ortsgruppenleiter sogar den Bürgermeister oder Oberbürgermeister und durfte sich ihm gegenüber unter Missachtung von Recht und Gesetz Weisungsbefugnisse anmaßen. Dabei waren die Zuständigkeiten zwischen der staatlichen Organisation und der Parteigliederung keineswegs klar abgegrenzt. Die Funktionsträger – einerseits der Bürgermeister und andererseits der Ortsgruppenleiter – verfolgten häufig unterschiedliche Ziele und agierten teils miteinander, teils gegeneinander. Die fehlende Konturierung der Zuständigkeiten führte mitunter zu chaotischen Zuständen, welche die Verunsicherung der Bevölkerung beförderten. So wurde, wie auch heute in Staaten mit parallelen Strukturen von staatlicher Organisation und Parteiapparat, die Durchsetzung radikaler Ziele erleichtert.

Ortsgruppenstützpunktleiter

Ortsgruppenstützpunktleiter

Es war Aufgabe des Ortsgruppenführers, „durch geeignete Veranstaltungen die Bevölkerung nationalsozialistisch auszurichten“ und „sich durch die der Gemeindevertretung angehörenden Politischen Leiter seines Stabes über kommunale Vorhaben und Beschlüsse Bericht erstatten zu lassen und nötigenfalls Meldungen an den Beauftragten der Partei zu machen“. Dieser „Beauftragte der Partei“ war in der Regel der übergeordnete NSDAP-Kreisleiter. Der Ortsgruppenleiter war für die „Belange der gesamten Bevölkerung eines Ortes“ und nicht nur für die Partei-Mitglieder verantwortlich. Der Ortsgruppenleiter residierte in der „Ortsgruppendienststelle“, in der auch die örtlichen Vertreter der DAF, der NS-Frauenschaft und der NSV untergebracht waren. Die obersten Vertreter dieser örtlichen Teilorganisationen der NSDAP bildeten zusammen mit dem Ortsgruppenleiter den „Ortsgruppenstab“, der für Schulungen, Organisation und Propaganda in der Ortsgruppe verantwortlich war.

Der Ortsgruppenleiter war beauftragt, Fragebögen nicht nur über Mitglieder der NSDAP, sondern auch über alle Einwohner eines Ortes anzufertigen: In 45 Fragen wurde die politische Zuverlässigkeit im Sinne des Nationalsozialismus überprüft. Die Ortsgruppenleiter, wie auch die Kreisleiter, hießen im Volksmund „Goldfasan“, weil ihre hellbraune Uniform mit den bunten Abzeichen in Rot und goldene Litzen farblich wie das Gefieder eines Goldfasans aussah.

Die Zellenleiter überprüfte die Stimmung der Bewohner

Braunhemd eines Zellenleiters

Braunhemd eines Zellenleiters

Der Zellenleiter stand an sechster Stelle in der Rangliste der NSDAP-Funktionäre. Er musste sich um die Verwaltung von etwa vier bis acht Blocks kümmern, die jeweils von einem Blockleiter geführt wurden. Vor allem bei geringer Siedlungsdichte im ländlichen Raum wurde die Funktionsebene des Zellenleiters auch eingespart und die Aufgaben vom Ortsgruppenleiter selbst übernommen. Der Zellenleiter nahm an den monatlichen Besprechungen teil, die die Blockleiter mit ihren Helfern abhielten. Zellenleiter sollten dem Ortsgruppenleiter regelmäßig einen mündlichen Stimmungsbericht geben und ihn über Missstände informieren.

Die Blockleiter (Blockwarte), genannt „Treppenterrier“

Der Blockleiter der NSDAP war der rangniedrigste Parteifunktionär innerhalb der NSDAP. Er war für etwa 40 bis 60 Haushalte zuständig. Im Volksmund hießen die Blockleiter auch „Treppenterrier“, weil sie treppauf und treppab die Wohnungen zu überwachen hatten, ob beispielsweise an einen Eintopfsonntag verbotenerweise fleischlicher Essensgeruch aus den Türen drang (nach Wikipedia).

Siehe auch:
1) Zwischen NSDAP und Staat gab es einen von Hitler gewollten Kompetenzwirrwarr, doch die Partei war mächtiger. Struktur der Nazi-Partei, der 64 Prozent der Rothenburger angehörten
2) Der NSDAP-Gau Franken
3) Who’s who im nationalsozialistischen Rothenburg ob der Tauber

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3 Kommentare zu Aufteilung der NSDAP unterhalb der Gaue – Kreisleiter, Ortsgruppenleiter, Zellenleiter, Blockleiter

  1. Heinrich Frank sagt:

    In welchem Archiv kann ich die Lebensgeschichte des in meinem Ort Viechtach/Niederbayern wirkenden Ortsgruppenleiters einsehen?
    Danke

    • Otto Sencha sagt:

      Bei mir in Hessen sind die Anlaufstellen für solche Recherchen 1) regionale NS Dokumentationszentren und 2) Staatsarchiv Hessen. Ich vermute, in Bayern gibt es Ähnliches. Viel Glück

  2. SGDH,
    ich bin Autor und schreibe Theaterstücke. (s.u.) Können Sie mir etwas über den Kreisleiter Gausepohl aus Damme im LK Vechta sagen?

    MFG
    Bernd Kessens

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